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25.02.11
15:22 Uhr
CDU

Marion Herdan zu TOP 30: Die Grünen schüren ein Klima von Argwohn und Mißtrauen

Frühkindliche Bildung
Nr. 110/11 vom 25. Februar 2011
Marion Herdan zu TOP 30: Die Grünen schüren ein Klima von Argwohn und Mißtrauen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Frühkindliche Bildung genießt einen hohen Stellenwert in Schleswig-Holstein. Daher hat die Regierungskoalition von CDU und FDP die von Rot/Grün zementierte Deckelung der Kitafinanzierung auf 60 Millionen Euro beendet. Nunmehr stellt das Land Schleswig-Holstein ab 2011 jährlich 70 Millionen Euro für Kindertagesstätten zur Verfügung. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, mit dem nachhaltige Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen ermöglicht werden.
In Schleswig-Holstein sind Kreise und kreisfreie Städte seit 1992 örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ihnen obliegt es, den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen und regelmäßig anzupassen. Die Mittelverteilung wird neben dem FAG in ergänzenden Verwaltungsvorschriften geregelt. Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sollen – ich zitiere wörtlich aus dem Entwurf der Förderrichtlinien für 2011 – diese sollen „eigenverantwortlich ihre Aufgaben zur Betreuung und Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen erfüllen können und die Mittel entsprechend weiterleiten.“


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Unter den Zuschussvoraussetzungen ist u.a. geregelt, dass die Landesmittel nur an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Tagespflegestellen gezahlt werden dürfen, die in den Bedarfsplan aufgenommen sind. Beide Regelungen finden sich fast wortgleich bereits in den Förderrichtlinien für das Jahr 2010. Bereits seit dem 1. Januar 1993 zeichnen die Kreise und kreisfreien Städte verantwortlich für die Verteilung der Landesmittel an die Träger der Einrichtungen.
Warum nun aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese seit 18 Jahren bewährte Praxis auf einmal nicht mehr geeignet sein soll, eine bestimmungsgerechte Weiterleitung der Landesmittel durch die Träger der Jugendhilfe zu gewährleisten, erschließt sich mir nicht. Bei aller kritischer Betrachtung vermag ich nicht zu erkennen, warum dieser Vorgang nun in Frage gestellt wird. Die Bedenken der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können doch nicht ernsthaft mit der zweifellos schwierigen Finanzlage der Städte und Kommunen begründet sein. Dies anzunehmen, hieße auch zu vermuten, dass es möglicherweise schon in der Vergangenheit zu nicht bestimmungsgemäßer Weiterleitung von Landesmitteln durch Kreise und Städte gekommen sein könnte.
Dieses Gedankenspiel der Grünen gefällt mir gar nicht. Denn es schürt ohne Not ein Klima von Argwohn und Misstrauen im Lande. Wer so argumentiert, sollte auch die Stirn haben, konkret zu benennen, wie er zu seiner Annahme kommt, dass Landesmittel bei den Kreisen und kreisfreien Städten womöglich zum eigenen Defizitausgleich genutzt würden.
Tatsache ist, dass Kreise und kreisfreie Städte als Träger der Jugendhilfe nunmehr seit fast zwanzig Jahren verlässliche Partner des Landes sind und ihre Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe wahrnehmen. Daher wird das Bildungsministerium auch im Zusammenwirken mit den Kommunalen Spitzenverbänden die dringend gebotene Neuordnung der Kitafinanzierung vornehmen. Vereinfachung von Verflechtungsbeziehungen und mehr Transparenz im Rahmen der Kitafinanzierung wurden im Übrigen nicht nur seit längerem von der CDU angeregt. Auch die Verbände im Land sowie der Landesrechnungshof haben in der Vergangenheit vereinfachte Finanzstrukturen angemahnt. All dies wird nun in die Tat umgesetzt.
Meine Damen und Herren, trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes setzt die Landesregierung hier neben dem U3-Ausbau einen klaren Schwerpunkt. Die zusätzlichen Mittel werden dazu eingesetzt, erhöhten zeitlichen und qualitativen Betreuungsaufwand in den Einrichtungen abzudecken. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen und

Seite 2/3 Tagespflegestellen sind nicht nur wichtig für die Familien, die diese nutzen. Auch für Städte und Gemeinden ist eine attraktive Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung vorteilhaft.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.



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