Detlef Buder zu TOP 30: Bei den bisherigen Verteilungsgrundsätzen bleiben!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 25. Februar 2011TOP 30, Die KiTa-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen (Drucksache 17/1286 und 17/1323)Detlef Buder:Bei den bisherigen Verteilungsgrundsätzen bleiben!Erinnern wir uns: Die CDU hat in der Großen Koalition gemeinsam mit uns die Gebührenfreiheit des letzten KiTa-Jahres vor der Einschulung beschlossen und sich landauf, landab dafür feiern lassen. In ihrem Wahlprogramm heißt es denn auch hochtönend: „Seit August dieses Jahres ist das letzte Kindergartenjahr auf Initiative der CDU beitragsfrei.“ Mittlerweile ist es nicht mehr beitragsfrei; das werden Sie dann wahrscheinlich nicht mehr als Ihre Eigeninitiative verkaufen. Aber es geht im Moment nicht darum, die bildungspolitische Beliebigkeit der CDU zu erörtern, sondern darum, welches die Ziele der Politik in der vorschulischen Bildung sein sollten und wie man diese Ziele am besten erreicht.Die vorschulischen Bildungseinrichtungen haben eine doppelte Funktion: Sie sollen für berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und sie sollen einen Grundstock für die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder im Vorschulalter legen.Und dieser Bildungsaspekt ist heute gegenüber dem sozialpolitischen Aspekt eindeutig der wichtigere geworden, weil nur gut funktionierende, am Wohl der Kinder ausgerichtete Einrichtungen möglichst schon vor der Schule einen Beitrag dazu leisten können, sozial sehr unterschiedlich verteilte Bildungschancen wenigstens zum Teil auszugleichen, damit sich das Kernproblem des deutschen Schulsystems nicht von Generation zu Generation weiter fortschleppt, dass sich nämlich schlechte Bildungs- und damit Lebenschancen immer weiter vererben.Aus unserer Sicht bleibt es deshalb ein wichtiges Ziel, dass möglichst alle Kinder vor der Einschulung mehrere Jahre eine Kindertagesstätte besuchen. Es darf deshalb in keinem Falle dazu kommen, dass Eltern ihr Kind zwar in die KiTa schicken wollen, es aber aus finanziellen 2Gründen nicht können. Denn wir wissen, dass die Elternbeiträge in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich relativ hoch sind und dass die Sozialstaffeln der Kreise sehr unterschiedlich ausfallen.Die Landesregierung hat die bittere Pille, das dritte KiTa-Jahr wieder gebührenpflichtig für die Eltern zu machen, damit verzuckern wollen, dass sie den Zuschuss für den Betrieb der KiTas von 60 auf 70 Mio. Euro aufgestockt hat. In der damaligen Debatte ist das von allen Beteiligten, ganz besonders von den Eltern, so interpretiert worden, dass diese 10 Mio. Euro in gleicher Weise wie die bisherigen 60 Mio. Euro in die Grundfinanzierung eingehen. Der Erlassentwurf des Bildungsministeriums sieht jedoch eine andere Regelung vor; danach sollen diese 10 Mio. Euro zweckgebunden für verlängerte Betreuungszeiten und für die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund eingesetzt werden.Um nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich ist die Sprachförderung ein richtig gesetzter Schwerpunkt – wobei wir uns darüber im Klaren sein sollten, dass es keineswegs nur Kinder mit Migrationshintergrund sind, die mit völlig unzureichenden Fertigkeiten in der deutschen Sprache eingeschult werden. Ihr Erlassentwurf hat aber den Betroffenen ähnlich wenig Applaus entlockt wie Ihre anderen Erlassetüden, die Sie sehr schnell wieder einsammeln mussten. Es wird besonders seitens der Eltern kritisiert, dass Ihr Vergabeverfahren zwar zu einer Verteilungsgerechtigkeit bis zur Ebene der Kreise führe, es dann aber den Kreisen selbst überlasse, ob sie diese Mittel tatsächlich dafür verwenden, die genannten Ziele umzusetzen und die Versorgungsstandards in den KiTas zumindest zu halten oder möglichst zu verbessern. So ist keine Qualitätsverbesserung zu erreichen.Eine Pro-Kopf-Förderung, über die in der Vergangenheit auch schon nachgedacht wurde, wird den Bedingungen vor Ort nicht gerecht und wird zu einer Absenkung der Förderung führen; das zeichnet sich in Rendsburg-Eckernförde und in Schleswig-Flensburg bereits ab. Ihr eigener Erlassentwurf macht ja deutlich, dass bestimmte Standards noch nicht überall erreicht sind. Wenn Sie die Zuschüsse für Sprachbildung auf diejenigen KiTas beschränken, die eine Sprachbildung für Migrantenkinder ausdrücklich vorsehen und deren Personal dafür ausgebildet ist, besagt dies ja nichts anderes, als dass eine nennenswerte Zahl an Einrichtungen in unserem Land auf diese selbstverständliche Kernaufgabe nach wie vor nicht ausreichend vorbereitet ist.Im Anschreiben des Herrn Ministers zu dem Erlassentwurf ist davon die Rede, dass sichergestellt werde, „dass kein Kreis und keine kreisfreie Stadt eine geringere Zuweisung als im Jahr 2010 erhält“. Vor Ort in der einzelnen KiTa sieht es da schon anders aus. Uns erreichen Meldungen, dass kleinere Einrichtungen erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen, die die dortigen Standards, wenn nicht gar die Arbeit als solche, in Frage stellen. 3Die Berechnung auf der Grundlage der Jugendhilfestatistik, die zwei Jahre alte Daten liefert, beinhaltet nun einmal das Risiko, dass neuere sozusagen mikrodemographische Entwicklungen nicht berücksichtigt werden. Ich bin daher der Auffassung, dass es bei den bisherigen Verteilungsgrundsätzen bleiben sollte, die auch auf die zusätzlichen 10 Mio. Euro ausgeweitet werden sollten. Deshalb werden wir dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.