Flemming Meyer zu TOP 10 - Krankenhausfinanzierungsgesetz
Presseinformation Kiel, den 24.2.2011Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 10 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Drs. 17/1273Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP sieht einige Änderungen imBereich der intersektoralen Zusammenarbeit vor. Das Ministerium für Arbeit, Soziales undGesundheit soll ermächtigt werden, das Antragsverfahren zur Erbringung ambulanterLeistungen durch Verordnung zu regeln. Dieser Verordnungsweg soll dem Ministeriumzukünftig auch bei „grundsätzlichen Fragen der intersektoralen Zusammenarbeit“ eröffnetwerden.Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ohne Zweifel ein wichtigesZukunftsthema. Und ich denke, wir alle sehen in der Verbesserung der Zusammenarbeit dieserSektoren eine dringliche Aufgabe. Die Grundlage dafür, dass die Krankenhäuser zunehmendfür die spezialisierte ambulante Versorgung geöffnet werden - der Paragraph 116 b im SGB V -besteht ja bereits seit einigen Jahren. Diese Regelung ist zwar nach wie vor umstritten, doch 2die Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein zeigen, dass man diese auch recht kooperativumsetzen kann. Der gewählte Weg der konsensorientierten Moderation ist jedenfalls in denAugen vieler anderer Länder vorbildlich. Nach dem Motto "Kooperation statt Konfrontation"wurde schon früh ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Krankenhäusern, Krankenkassenund der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beteiligung der niedergelassenen Vertragsärztegewählt. Vor dem Hintergrund, dass natürlich auch hier im Land ein Konkurrenzverhältniszwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich herrscht, wenn es um dieambulante Versorgung geht, ist dies durchaus bemerkenswert.Es steht außer Frage, dass wir bei der Aufgabe, die Kooperation im Bereich der ambulantenBehandlung zu verbessern, noch vor großen Herausforderungen stehen. Entsprechend liegendem Sozialausschuss zu diesem Thema ja auch eine Reihe von Anträgen und Stellungnahmender Betroffenen vor. Hier haben insbesondere die Akteure der Gesundheitsversorgung in ihrenStellungnahmen deutlich gemacht, dass das bisherige Versorgungssystem schon bald an seineGrenzen stößt. Es ist dringend geboten, diesen Bereich weiterzuentwickeln. Dabei ist es auchaus Sicht des SSW wichtig, dass die Bewertung der vertragsärztlichen Versorgungssituation ineinem Miteinander auf echter Augenhöhe geschieht. Und es kann keinen Zweifel daran geben,dass dabei die Verbesserung der Versorgungsqualität das übergeordnete Ziel sein muss.Fest steht, dass sich die Fraktionen hier im Haus bei vielen Fragen zu diesem Thema einig sind.Und wir alle sehen grundsätzlich die Notwendigkeit, gemeinsam mit den Akteuren derGesundheitsversorgung eine Verbesserung der Kooperation im Bereich der ambulantenVersorgung zu erreichen. Vor diesem Hintergrund verwundert uns der vorliegendeGesetzentwurf offen gesagt sehr. Indem zukünftig das Verfahren bei Anträgen vonKrankenhäusern auf dem Verordnungsweg - und damit über die Köpfe der Beteiligten hinweg -entschieden werden soll, bricht man mit dem bewährten Prinzip der Kooperation. Hier möchteich jedenfalls ernsthaft bezweifeln, ob dies der richtige Weg ist. Und nicht zuletzt weil auch dienicht näher definierten „grundsätzlichen Fragen der intersektoralen Zusammenarbeit“ in 3alleiniger Zuständigkeit des Ministeriums liegen sollen, halten wir es für dringend notwendig,diesen Entwurf intensiv im Ausschuss zu beraten. Aus Sicht des SSW bleibt es unverändertwichtig, dass die Kooperation auch in Zukunft gemeinsam gestaltet wird – und nicht auf demVerordnungsweg ohne Beteiligung der Betroffenen.