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24.02.11
12:21 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 10 - Krankenhausfinanzierungsgesetz

Presseinformation Kiel, den 24.2.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer

TOP 10 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Drs. 17/1273


Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP sieht einige Änderungen im
Bereich der intersektoralen Zusammenarbeit vor. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und
Gesundheit soll ermächtigt werden, das Antragsverfahren zur Erbringung ambulanter
Leistungen durch Verordnung zu regeln. Dieser Verordnungsweg soll dem Ministerium
zukünftig auch bei „grundsätzlichen Fragen der intersektoralen Zusammenarbeit“ eröffnet
werden.


Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ohne Zweifel ein wichtiges
Zukunftsthema. Und ich denke, wir alle sehen in der Verbesserung der Zusammenarbeit dieser
Sektoren eine dringliche Aufgabe. Die Grundlage dafür, dass die Krankenhäuser zunehmend
für die spezialisierte ambulante Versorgung geöffnet werden - der Paragraph 116 b im SGB V -
besteht ja bereits seit einigen Jahren. Diese Regelung ist zwar nach wie vor umstritten, doch 2
die Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein zeigen, dass man diese auch recht kooperativ
umsetzen kann. Der gewählte Weg der konsensorientierten Moderation ist jedenfalls in den
Augen vieler anderer Länder vorbildlich. Nach dem Motto "Kooperation statt Konfrontation"
wurde schon früh ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen
und der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beteiligung der niedergelassenen Vertragsärzte
gewählt. Vor dem Hintergrund, dass natürlich auch hier im Land ein Konkurrenzverhältnis
zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich herrscht, wenn es um die
ambulante Versorgung geht, ist dies durchaus bemerkenswert.


Es steht außer Frage, dass wir bei der Aufgabe, die Kooperation im Bereich der ambulanten
Behandlung zu verbessern, noch vor großen Herausforderungen stehen. Entsprechend liegen
dem Sozialausschuss zu diesem Thema ja auch eine Reihe von Anträgen und Stellungnahmen
der Betroffenen vor. Hier haben insbesondere die Akteure der Gesundheitsversorgung in ihren
Stellungnahmen deutlich gemacht, dass das bisherige Versorgungssystem schon bald an seine
Grenzen stößt. Es ist dringend geboten, diesen Bereich weiterzuentwickeln. Dabei ist es auch
aus Sicht des SSW wichtig, dass die Bewertung der vertragsärztlichen Versorgungssituation in
einem Miteinander auf echter Augenhöhe geschieht. Und es kann keinen Zweifel daran geben,
dass dabei die Verbesserung der Versorgungsqualität das übergeordnete Ziel sein muss.


Fest steht, dass sich die Fraktionen hier im Haus bei vielen Fragen zu diesem Thema einig sind.
Und wir alle sehen grundsätzlich die Notwendigkeit, gemeinsam mit den Akteuren der
Gesundheitsversorgung eine Verbesserung der Kooperation im Bereich der ambulanten
Versorgung zu erreichen. Vor diesem Hintergrund verwundert uns der vorliegende
Gesetzentwurf offen gesagt sehr. Indem zukünftig das Verfahren bei Anträgen von
Krankenhäusern auf dem Verordnungsweg - und damit über die Köpfe der Beteiligten hinweg -
entschieden werden soll, bricht man mit dem bewährten Prinzip der Kooperation. Hier möchte
ich jedenfalls ernsthaft bezweifeln, ob dies der richtige Weg ist. Und nicht zuletzt weil auch die
nicht näher definierten „grundsätzlichen Fragen der intersektoralen Zusammenarbeit“ in 3
alleiniger Zuständigkeit des Ministeriums liegen sollen, halten wir es für dringend notwendig,
diesen Entwurf intensiv im Ausschuss zu beraten. Aus Sicht des SSW bleibt es unverändert
wichtig, dass die Kooperation auch in Zukunft gemeinsam gestaltet wird – und nicht auf dem
Verordnungsweg ohne Beteiligung der Betroffenen.