Petra Nicolaisen zu TOP 7: Wir wollen keine Großgemeinden
InnenpolitikNr. 092/11 vom 24. Februar 2011Petra Nicolaisen zu TOP 7: Wir wollen keine GroßgemeindenEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnAuch ich sehe gute Gründe dafür, das Kommunalwahlrecht fortzuentwickeln. Der Innenminister hat ja bereits im vergangenen Oktober mit seinen Eckpunkten zum Kommunalverfassungsrecht die Diskussion über die „Wahl und Größe“ der Gemeindevertretungen angestoßen. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob es wirklich klug ist, dem Vorschlag der Grünen zu folgen. Man muss den Vorstoß von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in seinem politischen Gesamtzusammenhang sehen:In den Lübecker Nachrichten vom vergangenen Montag standen deutliche Worte: „Neuer Vorschlag von Fraktionschef Robert Habeck zur Verwaltungsstruktur im Norden“. Und weiter: „Großgemeinden sollen die Ämter ersetzen“, so die Überschrift. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass sich die Zahl der 1.100 Gemeinden im Land verringern soll, und mit ihnen die Zahl der Bürgermeister und der Gemeindevertretungen. Von künftig nur noch 150 war die Rede. Und genau eine Woche zuvor war der Kollege Habeck mit seinen Plänen bereits in der SHZ zu lesen: Die Kommunen sollen sich zu größeren Strukturen zusammenschließen. In Dorfversammlungen könnten sie das kulturelle und soziale Leben im Ort bestimmen. Doch über den Haushalt, über Flächennutzungs- oder Schulentwicklungspläne würden die Volksvertreter auf Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 „höherer Ebene“ bestimmen, so die getroffenen Aussagen.In diesen Gesamtzusammenhang ist der vorliegende Gesetzentwurf einzuordnen: Die Grünen haben mit der Verwaltungsstruktur dieses Landes etwas ganz Besonderes vor. Sie wollen bis 2013 neue Gebietszuschnitte und statt vieler Selbstverwaltungskörperschaften sollen es künftig weniger sein. Und auch, wenn der Kollege Habeck dabei von „mehr Selbstbestimmung vor Ort“ und mehr „demokratischer Beteiligung“ spricht: eine Verlagerung der Kernaufgaben kommunaler Selbstverwaltung auf „höhere Ebenen“ heißt nichts anderes, als dass sich die Entscheidungen noch weiter von den Bürgern vor Ort entfernen. Sie werden sich entfernen von den Menschen, die sie angehen.Schauen wir uns vor diesem Hintergrund den vorliegenden Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht genauer an: Bei der Größe der Kommunalparlamente bis 15.000 Einwohnern gedenken Sie, liebe Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SSW, überhaupt keine Veränderungen vorzunehmen. In diesem Bereich liegt aber die ganz überwiegende Mehrheit der Schleswig-Holsteinischen Kommunen – über 90 Prozent. Sie streben aber erst ab 15.000 Einwohnern einen zusätzlichen Listenvertreter zu Lasten der unmittelbar gewählten Vertreter an. Der gleiche Ansatz gilt für die kreisfreien Städte bis 150.000 Einwohner, also Flensburg und Neumünster. Und für Kiel und Lübeck möchten sie zwei Listenmandate mehr und zwei Direktmandate weniger. Für die Kreistage befürworten Sie eine Reduzierung der Direktmandate um 4 bzw. ein Aufstocken der Listenmandate um 4. Natürlich erzielt diese Stärkung der Listenmandate für die Grünen und den SSW auch einen eigenen Nutzen. Sie erzielen damit aber keine wesentliche Reduzierung der Kommunal-, Stadt- und Kreistagsparlamente. Denn für die ganz überwiegende Zahl der Gemeindevertretungen ändert sich gar nichts.Und deshalb sage ich hier auch ganz klar, wo die wahren Renditevorstellungen der Grünen liegen. Sie liegen nicht im Kommunalwahlrecht, sondern in ihren anderen Plänen: Wenn sich die Gemeinden künftig zu größeren Strukturen zusammenschließen sollen, dann wird die Größe der neuen Kommunalvertretungen nicht in dem Umfang mitwachsen, wie insgesamt die Gemeindevertreter wegfallen. Ihr Einspareffekt, meine Herren Habeck und Fürther – das werden genau diejenigen Menschen vor Ort sein, die sie über ihre Verwaltungsstrukturreform künftig von der Mitarbeit in den kleinen Gemeindevertretungen ausschließen wollen.Die jetzige Kommunalverfassung aus dem Jahr 1996 entstand aus der Veränderung der Verwaltungsstrukturen und den Rahmenbedingungen. Heute, 15 Jahre später, gilt es ebenfalls im Sinne des demographischen Wandels und die damit entstehenden Probleme der Parteien bei der Suche Seite 2/3 nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, sowie auch unter dem Vereinfachungsgesichtspunkt und der finanziellen Situation der Kommunen über eine generelle Reduzierung der Vertreterinnen und Vertreter einmal nachzudenken. In einer Kommune mit 2.300 Einwohnern muss es keine 17 Gemeindevertreter(innen) geben. Und diese Kommune muss auch nicht in drei Wahlkreise aufgeteilt sein. Entsprechende Paragraphen sind anzupassen. Hier müssen wir zu ganzheitlichen Lösungen kommen. Aber nicht, wie vorgeschlagen zu Lasten der unmittelbaren Vertreter(innen) und nicht erst ab 15.000 Einwohnern!Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und freue mich über konstruktive Gespräche, noch in dieser Legislaturperiode, denn 2013 sind Kommunalwahlen! Seite 3/3