Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.02.11
11:17 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 7: Wir brauchen eine eindeutige Formulierung im Gesetz

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 24. Februar 2011


TOP 7, Änderung des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Drucksachen 17/1256neu, 17/1318, 17/1319)



Thomas Rother:
Wir brauchen eine eindeutige Formulierung im Gesetz


Mit ihrem Gesetzentwurf greifen die Bündnisgrünen gleich mehrere Dinge auf: Die letzten Kommunalwahlen haben durch die Veränderung in der Parteienlandschaft und durch den Fortfall der 5%-Klausel zu zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandaten geführt. Der Ausgleich der Überhangmandate ist im Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig- Holstein (GKWG) unklar formuliert und sollte daher eindeutig beschrieben werden. Das kommt vielen hier sicherlich bekannt vor - anstehende Änderungen im Landtagswahlrecht spiegeln sich natürlich im Gemeinde- und Kreiswahlrecht wider.
Außer Acht gelassen haben die Grünen allerdings erstaunlicherweise eine Änderung des Zählverfahrens von d’Hondt zu Sainte Lague/Schepers, was auch Linke und SSW gemerkt haben. Außer Acht gelassen haben die Grünen des weiteren Vorschläge aus dem Innenministerium in Bezug darauf, dass die Gemeindevertretung die Anzahl ihrer Mitglieder selbst bestimmen, das heißt reduzieren kann und die Frage, ob angesichts der größeren Anzahl von Fraktionen eine neue Untergrenze in größeren Städten zur Bildung einer Fraktion eingeführt werden sollte.
Außer Acht gelassen wurde auch der Wandel im Interesse der Wählerinnen und Wähler an diesen Wahlen – also das Nachlassen des Interesses – und die Schwierigkeit mancher Partei 2



oder Wählervereinigung, alle Wahlkreise zu besetzen und somit bei einem Einstimmenwahlrecht auf manche Stimme zu verzichten.
Stellung beziehen möchte daher ich nicht nur zum vorliegenden Gesetzentwurf, sondern zu allen diesen Punkten, denn sie gehören zu einer umfassenderen Diskussion um das kommunale Wahlrecht:
Auch wenn das Innenministerium die Anwendung des Gesetzes in Bezug auf die Ausgleichsmandate klargestellt hat, ist eine eindeutige Formulierung im Gesetz zu unterstützen. Im Landtagswahl- wie im Kommunalwahlrecht gilt der Grundsatz der Erfolgswertgleichheit und daher sollte eine Reduzierung der Abweichungszahl vom Bevölkerungsschnitt bei der Bildung der Wahlkreise erfolgen, aber in geringerem Umfang als vorgeschlagen, so dass die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten weiterhin erfolgen kann und 15% hier eindeutig zu wenig wären.
Die Zahl der Wahlkreise soll reduziert werden, ohne die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter an sich zu verringern. Amüsant ist natürlich, dass die Grünen hier auf eine deutliche Verschiebung zu Gunsten der Listenmandate verzichten, was im Landtagswahlrecht für sie noch heilig und unabdingbar ist. Dabei wird allerdings nicht ausreichend differenziert zwischen der Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten auf der einen und den kleineren Städten und den Gemeinden auf der anderen Seite. Das kann man so bei der Wahlkreisbildung nicht über einen Kamm scheren! Daher ist der Vorschlag an dieser Stelle nur halbgar und bedarf einer ausführlicheren Erörterung.
Schön ist allerdings, dass Kumulieren und Panaschieren keine Rolle mehr bei grüner Politik spielen, nicht einmal das Zwei-Stimmen-Wahlrecht und schon gar nicht mehr die Bildung von Mehrmandatswahlkreisen.
Die Hamburger Wahl vom letzten Sonntag hat mit vielen politischen Fehleinschätzungen aufgeräumt – auch mit der wahlrechtlichen Fehleinschätzung, dass ein differenzierteres Wahlverfahren zu mehr Wahlbeteiligung führen würde. Ebenso gab es dort eine freiwillige Rückkehr der Wählerinnen und Wähler zur Einstimmenwahl. Das sollte Anlass geben, manche Position in Bezug auf ein anderes Wahlgesetz zu überdenken. 3



Denn ich meine, die Gründe für eine abnehmende Wahlbeteiligung sind eher im gesellschaftlichen Wandel und im Stellenwert der Politik an sich zu suchen als bei irgendwelchen Verfahren.
In anderen Bundesländern ist die freiwillige Reduzierung von Gemeinde- und Stadtratsgrößen schon erfolgreich umgesetzt worden. Daher sollte auch diese Maßnahme unter den Bedingungen Schleswig-Holsteins geprüft werden. Allerdings ist es so, dass wir uns im Bundesvergleich schon jetzt am unteren Ende der Größe der Räte bewegen, und irgendwo gibt es eine Untergrenze zum Erhalt Arbeitsfähigkeit und einer wirkungsvollen Gemeindevertretung. Es darf also keinen Unterbietungswettbewerb geben!
Angesichts der Vielzahl der Parteien und Wählergruppen - gerade in den Räten der großen Städte - und auch einem festzustellenden häufigeren Wechsel oder Austritt aus der Herkunftsgruppe und einer Gruppeneubildung, muss denjenigen, die hier die Fraktionsmittel in Anspruch nehmen wollen, eine Grenze aufgezeigt werden, sofern dies über Gebühr geschieht. Daher sollte entweder über die Erhöhung der Anzahl der Mandate zur Fraktionsbildung oder eine Neuregelung der Zuweisungen an die Fraktionen in den jeweiligen Satzungen der betroffenen Kommunen nachgedacht werden.
Es bleibt uns also genug Stoff für eine Diskussion, für die wir uns eigentlich etwas mehr Zeit nehmen sollten, als sie uns vielleicht noch zur Verfügung steht. Aber auch das werden wir schaffen!