Flemming Meyer zu TOP 38 - Nachhaltige Entwicklung der Offshore-Windkraft
Presseinformation Kiel, den 23.02.2010 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 38 Nachhaltige Entwicklung der Offshore-Windkraft Drs 17/598 und 17/1077Im Gegensatz zum Bundestrend, ist es auch im vergangenen Jahr in Schleswig-Holsteingelungen die Leistung der Windenergie an Land weiter zu steigern. Wir können einenLeistungszuwachs von rund sieben Prozent verzeichnen. Dies ist insbesondere auf dasRepowering zurückzuführen. Und die im Landesentwicklungsplan festgeschriebeneErweiterung der Eignungsflächen wird für einen weiteren Schub sorgen. Damit haben wir dieVoraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land geschaffen. Und das istgut und richtig.Es hapert aber immer noch im Offshore-Bereich. Dort hängen wir der Entwicklung hinterher,insbesondere im internationalen Vergleich. Hier haben wir die Entwicklung in den letztenJahren verschlafen. Und das obwohl wir wissen, welche Potentiale es in diesem Bereich gibt.In Schleswig-Holstein haben wir alle Vorteile auf unserer Seite. Daher ist es auch nicht zuverstehen, dass sich so wenig im Offshore-Bereich bisher tut. 2Was dort auf dem Meer geplant wird, sind industrielle Großprojekte. Lange Zeit gab es kaumInformationen über die Auswirkungen auf Natur und Umwelt in der Bau- oder in derBetriebsphase. Aus diesem Grund unterliegt die Planung scharfen selbstgewähltenRestriktionen. Das haben wir stets unterstützt. Zuständig für die Ausweisung derWindenergieanlagen in weiten Teilen der Nord- und Ostsee ist das Bundesamt fürSeeschifffahrt und Hydrographie. Es ist zuständig für Antragsverfahren innerhalb derdeutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.Demnach erteilt das BSH eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks, wenn dieSchiffssicherheit nicht beeinträchtigt oder gefährdet ist, die Meeresumwelt nicht gefährdet ist,die Raumordnung berücksichtigt ist und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.Darüber hinaus wird bei Projekten mit mehr als 20 Anlagen eineUmweltverträglichkeitsprüfung verlangt. All diese Voraussetzungen sind zu erfüllen, bevoreine Genehmigung erteilt wird. Der Offshore-Bereich ist also kein rechts- und planungsfreierRaum. Es gibt klare Bestimmungen, die Erfüllt werden müssen, wenn es um die Errichtung vonWindenergieanlagen auf dem Meer geht.Beim Bau der ersten Offshore-Windparks, stellt man nun fest, dass es zu erheblichenGeräuschimmissionen kommt, die negative Auswirkungen auf dort lebende Robben,Schweinswale und verschiedene Fischarten haben. Es gibt zwar Grenzwerte fürUnterwasserlärm, aber die werden zum Teil weit überschritten. Ich gebe zu, dass dies einProblem darstellt, das es zu lösen gilt. Verschieden Ansätze hierfür gibt es bereits.Daher halten wir es für sinnvoll, weiterhin ökologische Begleitforschung im Zusammenhangmit der Offshore-Windenergie zu betreiben. Darüber hinaus ist es auch richtig, dass alternativeBautechniken- und Konstruktionen entwickelt und weiterentwickelt werden müssen. Diegesammelten Erfahrungen bei der Errichtung der ersten Offshore-Windanlagen müssengenutzt werden, um solche oder auch andere Probleme zu minimieren. 3Es darf nur nicht dazu führen, dass ein Baustopp für Offshore-Windparks erteilt wird. Daswürde den gesamten Verlauf der Offshore-Windenergie um Jahre zurück werfen und wirwürden noch mehr Zeit verlieren. Das kann nicht gewollt sein.Es ist zu begrüßen, dass eine große Hürde bereits erfolgreich genommen wurde. DieTrassenplanung durch das Wattenmeer ist geklärt. Hier wurde eine Einigung über den Verlaufder Kabeltrasse durch das Wattenmeer erzielt. Dies war für den SSW immer ein wichtigerPunkt. Denn das Wattenmeer ist ein sensibler Lebensraum und in seiner ökologischenBedeutung einzigartig. Es ist Weltnaturerbe und Natura-2000-Gebiet und aus diesem Grundmüssen Eingriffe eine Ausnahme bleiben.