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23.02.11
12:11 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 38 - Nachhaltige Entwicklung der Offshore-Windkraft

Presseinformation Kiel, den 23.02.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer



TOP 38 Nachhaltige Entwicklung der Offshore-Windkraft Drs 17/598 und 17/1077

Im Gegensatz zum Bundestrend, ist es auch im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein
gelungen die Leistung der Windenergie an Land weiter zu steigern. Wir können einen
Leistungszuwachs von rund sieben Prozent verzeichnen. Dies ist insbesondere auf das
Repowering zurückzuführen. Und die im Landesentwicklungsplan festgeschriebene
Erweiterung der Eignungsflächen wird für einen weiteren Schub sorgen. Damit haben wir die
Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land geschaffen. Und das ist
gut und richtig.
Es hapert aber immer noch im Offshore-Bereich. Dort hängen wir der Entwicklung hinterher,
insbesondere im internationalen Vergleich. Hier haben wir die Entwicklung in den letzten
Jahren verschlafen. Und das obwohl wir wissen, welche Potentiale es in diesem Bereich gibt.
In Schleswig-Holstein haben wir alle Vorteile auf unserer Seite. Daher ist es auch nicht zu
verstehen, dass sich so wenig im Offshore-Bereich bisher tut. 2
Was dort auf dem Meer geplant wird, sind industrielle Großprojekte. Lange Zeit gab es kaum
Informationen über die Auswirkungen auf Natur und Umwelt in der Bau- oder in der
Betriebsphase. Aus diesem Grund unterliegt die Planung scharfen selbstgewählten
Restriktionen. Das haben wir stets unterstützt. Zuständig für die Ausweisung der
Windenergieanlagen in weiten Teilen der Nord- und Ostsee ist das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie. Es ist zuständig für Antragsverfahren innerhalb der
deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.
Demnach erteilt das BSH eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks, wenn die
Schiffssicherheit nicht beeinträchtigt oder gefährdet ist, die Meeresumwelt nicht gefährdet ist,
die Raumordnung berücksichtigt ist und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Darüber hinaus wird bei Projekten mit mehr als 20 Anlagen eine
Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt. All diese Voraussetzungen sind zu erfüllen, bevor
eine Genehmigung erteilt wird. Der Offshore-Bereich ist also kein rechts- und planungsfreier
Raum. Es gibt klare Bestimmungen, die Erfüllt werden müssen, wenn es um die Errichtung von
Windenergieanlagen auf dem Meer geht.


Beim Bau der ersten Offshore-Windparks, stellt man nun fest, dass es zu erheblichen
Geräuschimmissionen kommt, die negative Auswirkungen auf dort lebende Robben,
Schweinswale und verschiedene Fischarten haben. Es gibt zwar Grenzwerte für
Unterwasserlärm, aber die werden zum Teil weit überschritten. Ich gebe zu, dass dies ein
Problem darstellt, das es zu lösen gilt. Verschieden Ansätze hierfür gibt es bereits.
Daher halten wir es für sinnvoll, weiterhin ökologische Begleitforschung im Zusammenhang
mit der Offshore-Windenergie zu betreiben. Darüber hinaus ist es auch richtig, dass alternative
Bautechniken- und Konstruktionen entwickelt und weiterentwickelt werden müssen. Die
gesammelten Erfahrungen bei der Errichtung der ersten Offshore-Windanlagen müssen
genutzt werden, um solche oder auch andere Probleme zu minimieren. 3
Es darf nur nicht dazu führen, dass ein Baustopp für Offshore-Windparks erteilt wird. Das
würde den gesamten Verlauf der Offshore-Windenergie um Jahre zurück werfen und wir
würden noch mehr Zeit verlieren. Das kann nicht gewollt sein.


Es ist zu begrüßen, dass eine große Hürde bereits erfolgreich genommen wurde. Die
Trassenplanung durch das Wattenmeer ist geklärt. Hier wurde eine Einigung über den Verlauf
der Kabeltrasse durch das Wattenmeer erzielt. Dies war für den SSW immer ein wichtiger
Punkt. Denn das Wattenmeer ist ein sensibler Lebensraum und in seiner ökologischen
Bedeutung einzigartig. Es ist Weltnaturerbe und Natura-2000-Gebiet und aus diesem Grund
müssen Eingriffe eine Ausnahme bleiben.