CCS-Gesetz: Die Alternative zur Länderklausel ist ein Totalverbot im Norden
Pressemitteilung Nr. 021/2011Kiel, den 22.02.2011Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383CCS-Gesetz:Die Alternative zur Länderklausel ist ein Totalverbot im NordenDer SSW hat heute einen Dringlichkeitsantrag für die morgige Landtagstagung ein-gebracht, mit dem der Landtag der Landesregierung im Kampf gegen die CO2-End-lagerung in Schleswig-Holstein und im Wattenmeer den Rücken stärken soll. „Fallsder Bund sich einem Vetorecht verschließt, muss das Land dafür kämpfen, dassSchleswig-Holstein ganz vom CCS-Gesetz ausgenommen wird“, fordert der parla-mentarische Geschäftsführer der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms.„Artikel 4 der entsprechenden EU-Richtlinie zur CO2-Speicherung im Untergrundsieht vor, dass die Staaten die CO2-Endlagerung in Teilen oder dem gesamtenHoheitsgebiet verbieten können. Dies muss unsere Forderung sein, wenn der Bunddem Land nicht ein glasklares Vetorecht einräumt. Die Festlegung auf eineLänderklausel ist bereits ein großes Entgegenkommen Schleswig-Holsteins gewesen.Sollte der Bund sich nicht auf diesen Kompromiss einlassen, dann muss ganzSchleswig-Holstein dafür kämpfen, dass unser Land und unser Meer ausdrücklich 2vom CCS-Gesetz ausgenommen werden. Die Landesregierung kann sich gewiss sein,dass bei diesem Kampf so viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinerhinter sich hat, wie sonst nie.“Die Dringlichkeitsantrag mit den Details und dem Wortlaut der EU-Richtlinie finden Siein unserem Presseservice hier