Silke Hinrichsen zu TOP 37 - Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 28. Januar 2011 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 37 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein Drs. 17/1190In Schleswig-Holstein gibt es Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren, ohnedabei nur eine Sekunde an Ausgleichzahlungen, Fahrtkostenerstattungen oderSteuerpauschalen zu denken. Es ist ihnen auch nicht so wichtig, ob wir hier im Landtagihre Arbeit gutheißen, begrüßen oder, wie es im Antrag der Regierungsfraktionen heißt,uns für ihre Arbeit „aussprechen“. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wünschensich allerdings von der Politik für ihr Engagement faire Rahmenbedingungen. Und genaudie sollten das Thema unserer Debatte sein.Diesen Menschen stößt es nämlich auf, wenn sie mitbekommen, dass ihnen Steine inden Weg gelegt werden. Die Sparbeschlüsse der Landesregierung tun genau das.Selbsthilfegruppen und anderen ehrenamtlich geführten Institutionen wurden in denletzten Monaten teilweise existenzbedrohende Bescheide zugestellt: es gibt nichtsmehr. Die Beträge selbst, um die es geht, sind teilweise eher gering, für die Betroffenen 2allerdings bedeuten sie riesige Einschnitte. Sie erleben dadurch eine Geringschätzungihrer ehrenamtlichen Arbeit durch die Landespolitik.Einige Ehrenamtliche berichten auch über negative Erfahrungen, wenn sie ihreAufwendungen, wie zum Beispiel Fahrt- oder Telefonkosten, steuerlich geltend machenwollen oder wenn es um erhaltene Aufwandsentschädigungen geht. Sie stellen fest:Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Es wird steuerlich mit zweierlei Maß gemessen. Daspolitische Ehrenamt ermöglicht die Berücksichtigung mehrerer Pauschalen - dasEhrenamt im Sportverein dagegen nicht. Wer in einer Einrichtungen zur Förderunggemeinnütziger Zwecke tätig ist, darf nur eine begrenzte Zeit dort tätig sein und darfnur 2.100 Euro als Jahresbetrag steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. DerBundesgesetzgeber möchte verhindern, dass Ehrenamtler durch die Hintertür zu Profiswerden, deshalb sind die Freibeträge nicht kombinierbar.Anders die Situation nach der schleswig-holsteinischen Entschädigungsverordnung, diedie Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern regelt. Dort kommen zuSitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen durchaus noch Entschädigungen beiVerdienstausfall oder Kostenersatz bei der Betreuung von Kindern oderpflegebedürftiger Angehöriger hinzu. Diese Regelungen sind keineswegs komfortabel,sondern sollen allen Bürgerinnen und Bürgern, ob nun Beamter oder Hausfrau, dasEhrenamt ermöglichen.Es ist also dringend nötig, dass die jeweiligen Bestimmungen überprüft werden sollten.Bestehende Ungleichbehandlung müssen ausgeglichen werden.Es darf aber nicht eine Vereinheitlichung „nach unten „ geben.Das gleiche gilt für die Standards ehrenamtlicher Arbeit. Der Antrag von CDU und FDPfordert ausdrücklich den erleichterten Einsatz von Ehrenbeamten. Allzu durchsichtigerscheint die Absicht durch, Kosten zu sparen. 3Das Ehrenamt stützt sich auf das Freiwilligkeitsprinzip aller Bürgerinnen und Bürger. DerRegierungsantrag werden nur ausdrücklich Beamte und Angestellte genannt, die auchim Ruhestand wieder an ihren Schreibtisch zurückkehren sollen – jetzt allerdings imRahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies lehnt der SSW ab.Insgesamt ist der Antrag der Regierungsfraktionen keineswegs eine Initiative für dasEhrenamt in Schleswig-Holstein, wie der Titel glauben machen will, sondern ist einSammelsurium verkappter und offensichtlicher Sparkonzepte. Das passt gerade nicht indas Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit.Wer das Ehrenamt ausbeuten will und ihnen eine Ersatzfunktion für als nicht mehrfinanzierbar gehaltene öffentliche Aufgaben zuweist, wird dauerhaft Vertrauenverspielen und letztlich dem Ehrenamt schaden. Damit das Ganze nicht zu einerInitiative gegen das Ehrenamt wird, schlage ich die vertiefende Debatte im Ausschussvor.