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28.01.11
17:21 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 37 - Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 28. Januar 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen

TOP 37 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein Drs. 17/1190

In Schleswig-Holstein gibt es Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren, ohne
dabei nur eine Sekunde an Ausgleichzahlungen, Fahrtkostenerstattungen oder
Steuerpauschalen zu denken. Es ist ihnen auch nicht so wichtig, ob wir hier im Landtag
ihre Arbeit gutheißen, begrüßen oder, wie es im Antrag der Regierungsfraktionen heißt,
uns für ihre Arbeit „aussprechen“. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wünschen
sich allerdings von der Politik für ihr Engagement faire Rahmenbedingungen. Und genau
die sollten das Thema unserer Debatte sein.
Diesen Menschen stößt es nämlich auf, wenn sie mitbekommen, dass ihnen Steine in
den Weg gelegt werden. Die Sparbeschlüsse der Landesregierung tun genau das.
Selbsthilfegruppen und anderen ehrenamtlich geführten Institutionen wurden in den
letzten Monaten teilweise existenzbedrohende Bescheide zugestellt: es gibt nichts
mehr. Die Beträge selbst, um die es geht, sind teilweise eher gering, für die Betroffenen 2
allerdings bedeuten sie riesige Einschnitte. Sie erleben dadurch eine Geringschätzung
ihrer ehrenamtlichen Arbeit durch die Landespolitik.
Einige Ehrenamtliche berichten auch über negative Erfahrungen, wenn sie ihre
Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrt- oder Telefonkosten, steuerlich geltend machen
wollen oder wenn es um erhaltene Aufwandsentschädigungen geht. Sie stellen fest:
Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Es wird steuerlich mit zweierlei Maß gemessen. Das
politische Ehrenamt ermöglicht die Berücksichtigung mehrerer Pauschalen - das
Ehrenamt im Sportverein dagegen nicht. Wer in einer Einrichtungen zur Förderung
gemeinnütziger Zwecke tätig ist, darf nur eine begrenzte Zeit dort tätig sein und darf
nur 2.100 Euro als Jahresbetrag steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Der
Bundesgesetzgeber möchte verhindern, dass Ehrenamtler durch die Hintertür zu Profis
werden, deshalb sind die Freibeträge nicht kombinierbar.
Anders die Situation nach der schleswig-holsteinischen Entschädigungsverordnung, die
die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern regelt. Dort kommen zu
Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen durchaus noch Entschädigungen bei
Verdienstausfall oder Kostenersatz bei der Betreuung von Kindern oder
pflegebedürftiger Angehöriger hinzu. Diese Regelungen sind keineswegs komfortabel,
sondern sollen allen Bürgerinnen und Bürgern, ob nun Beamter oder Hausfrau, das
Ehrenamt ermöglichen.
Es ist also dringend nötig, dass die jeweiligen Bestimmungen überprüft werden sollten.
Bestehende Ungleichbehandlung müssen ausgeglichen werden.
Es darf aber nicht eine Vereinheitlichung „nach unten „ geben.
Das gleiche gilt für die Standards ehrenamtlicher Arbeit. Der Antrag von CDU und FDP
fordert ausdrücklich den erleichterten Einsatz von Ehrenbeamten. Allzu durchsichtig
erscheint die Absicht durch, Kosten zu sparen. 3
Das Ehrenamt stützt sich auf das Freiwilligkeitsprinzip aller Bürgerinnen und Bürger. Der
Regierungsantrag werden nur ausdrücklich Beamte und Angestellte genannt, die auch
im Ruhestand wieder an ihren Schreibtisch zurückkehren sollen – jetzt allerdings im
Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies lehnt der SSW ab.
Insgesamt ist der Antrag der Regierungsfraktionen keineswegs eine Initiative für das
Ehrenamt in Schleswig-Holstein, wie der Titel glauben machen will, sondern ist ein
Sammelsurium verkappter und offensichtlicher Sparkonzepte. Das passt gerade nicht in
das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit.
Wer das Ehrenamt ausbeuten will und ihnen eine Ersatzfunktion für als nicht mehr
finanzierbar gehaltene öffentliche Aufgaben zuweist, wird dauerhaft Vertrauen
verspielen und letztlich dem Ehrenamt schaden. Damit das Ganze nicht zu einer
Initiative gegen das Ehrenamt wird, schlage ich die vertiefende Debatte im Ausschuss
vor.