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28.01.11
10:25 Uhr
CDU

Marion Herdan zu TOP 12 KORREKTUR: Die Förderrichtlinien für die Weiterbildung überarbeiten

Bildungspolitik
Nr. 036/11 vom 28. Januar 2011
Marion Herdan zu TOP 12 KORREKTUR: Die Förderrichtlinien für die Weiterbildung überarbeiten
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die aktuelle Plenartagung setzt einen deutlichen Akzent im Bildungswesen. Gestern haben wir mit dem Schulgesetz sowie dem Hochschulgesetz wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Heute wenden wir uns einem nicht minder wichtigen bildungspolitischen Thema zu, nämlich der aktuellen Situation und der Perspektive der Erwachsenen- und Weiterbildung in Schleswig-Holstein. Neben frühkindlicher Bildung, Schul- und Hochschulbildung ist die Weiterbildung als vierte tragende Säule unseres Bildungswesens unverzichtbar für Schleswig-Holstein und die Menschen, die hier leben.
Die Ministerien für Bildung und Kultur sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr haben hier ein umfassendes Papier vorgelegt, für dessen Erstellung ich meinen Dank aussprechen möchte.
Im Folgenden möchte ich zwei Aspekte der Ausarbeitung aufgreifen.
Das Wirtschaftsministerium geht in seinen Ausführungen in besonderem Maße auf das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (kurz BFQG) ein. Seit 1990 in Kraft, bildet das BFQG die Grundlage für Freistellungs- und
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Anerkennungsregelungen von beruflicher Weiterbildung. Ziel des BFQG war es, die Teilhabe an Weiterbildung insbesondere auch bei benachteiligten Personengruppen zu erhöhen. Es ist allerdings festzustellen, dass Bildungsfreistellung zwar eine hohe Akzeptanz besitzt, aber offenbar nicht den gewünschten Effekt erzielen und eher bildungsferne Gruppen nicht erreichen konnte. Die Teilnahmequoten haben in den zwanzig Jahren des Bestehens des BFQG den Faktor von 1,2 Prozent der Anspruchsberechtigten pro Jahr, dies sind insgesamt rund 144.000 Teilnehmer, nicht überschritten. Daneben gibt es aber auch 1,3 Millionen Menschen, die anerkannte Veranstaltungen besuchten, ohne die Bildungsfreistellung in Anspruch zu nehmen.
Meine Damen und Herren, bereits in den Beratungen der 8. Plenartagung hat die CDU-Fraktion verdeutlicht, dass es Sinn mache, das BFQG zu novellieren. Nunmehr haben wir hier konkrete Ansätze vorliegen, auf deren Grundlage gearbeitet werden kann. Auch muss überlegt werden, wie wir es schaffen, mehr Frauen sowie über 50jährige Arbeitnehmer zur Teilnahme an beruflicher und betrieblicher Weiterbildung zu motivieren. Und auch mit Blick auf den vorhandenen Fachkräftemangel in Schleswig-Holstein sind effiziente Weiterbildungsmaßnahmen geboten. Gut aus- und weitergebildete Arbeitnehmer sind der Grundstock für ein gesundes Unternehmen und letzten Endes auch ein wichtiger Faktor für die Innovationskraft unseres Landes.
Einen weiteren beachtlichen Teil der Ausführungen nimmt der Bereich der Erwachsenenbildung ein. Hierzu gehören die Volkshochschulen, der Landesverband der Volkshochschulen sowie die Bildungsstätten. Neben allgemeinen Bildungsangeboten kommt den Volkshochschulen eine Schlüsselrolle bei der Integration von Migrantinnen und Migranten zu. Sie fungieren als Prüfungszentrale für Sprach- und Einbürgerungstests. Volkshochschulen führen Alphabetisierungskurse durch und ermöglichen das Nachholen von Haupt- und Realschulabschlüssen.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition hält die Arbeit der Volkshochschulen auch insofern für wertvoll, nachhaltig und unverzichtbar und hat im aktuellen Doppelhaushalt die Ansätze für die nachgeholten Schulabschlüsse ungeschmälert übernommen.
Der Landesverband der Volkshochschulen fungiert als Dachverband für die schleswig-holsteinischen Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Bildungsstätten. Er ist Impulsgeber und Ansprechpartner für Politik und Verwaltung. Sein Projekt „VHS 2020“ zeichnet bereits erste Erfolge: Vor kurzem wurde eine Kooperation der Volkshochschulen Kiel, Kronshagen und Altenholz begonnen. Die CDU wird auch künftig die Arbeit der

Seite 2/3 Volkshochschulen und des Landesverbandes aktiv unterstützen und begleiten.


Die Situation der vom Land geförderten fünf Bildungsstätten hat sich erfreulicherweise etwas entspannt. Die für 2012 vorgesehene zweite Kürzungstranche konnte entfallen. Gleichwohl bedeuten die bereits durchgeführten Kürzungen für die Bildungsstätten einen schmerzhaften Einschnitt, und wir tun gut daran, diesen nicht noch zu vertiefen. Dieses würde unweigerlich die Schließung von Einrichtungen nach sich ziehen. Den Verlust an kultureller, politischer und Jugendbildung könnte das Land Schleswig-Holstein nicht kompensieren.
Volkshochschulen und Bildungsstätten gemeinsam sorgen in unserem Land für ein flächendeckendes und ortsnahes Angebot an Weiterbildung. Die sogenannte Weiterbildungsdichte liegt in Schleswig-Holstein über dem Bundesniveau. Und obendrein erwirtschaften Bildungsstätten und Volkshochschulen aus allen öffentlichen Zuschüssen in Höhe von insgesamt 15,4 Millionen Euro im Jahr einen Umsatz von rund 47 Millionen Euro im Jahr. Eine nicht zu unterschätzende volkswirtschaftliche Leistung!
Um auch künftig die Arbeit der Bildungsstätten sicher zu stellen, werden wir in der nächsten Zeit damit beginnen, die zugrunde liegenden Förderrichtlinien zu überarbeiten. Die Bildungsstätten brauchen einen festen Status sowie Planungssicherheit über längere Zeiträume.
Meine Damen und Herren, abschließend ist anzumerken, dass Weiterbildung in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert besitzt und wir in unserem Land ein vielschichtiges Angebot vorfinden. Darauf wird die CDU aufbauen. Gerade die Weiterbildung ist ein wichtiges Element im lebenslangen Lernen. Denn unsere Gesellschaft kann nur gewinnen, wenn wir auch zukünftig einen gesunden Einklang unserer vier Säulen im Bildungswesen bewahren.
Die weiteren Beratungen sollten in den zuständigen Fachausschüssen – nämlich Bildungs- und Wirtschaftsausschuss – geführt werden.



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