Martin Habersaat: Zugang zum Master offen halten!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 26. Januar 2011TOP 4, 44, 51: Änderung des Hochschulgesetzes / Möglichkeiten zur Umstrukturierung des Universitätsrates und des Medizinausschusses / Bericht über Entwicklungen im Hochschulbereich (Drucksachen 17/794, 17/1158, 17/1211neu)Martin Habersaat: Zugang zum Master offen halten!Es hätte so schön sein können: Die großen kontroversen Debatten hätten wir uns für die große Novelle zum Hochschulgesetz aufgespart und heute eine kleine Novelle in weitgehender Einigkeit durchgewinkt. Zur großen Novellierung bleibe ich bei dem, was ich im September 2010 hier erklärt habe: Lassen Sie sie in der Schublade liegen und überlassen Sie es dem nächsten Landtag, grundsätzliche Entscheidungen zur Hochschulstruktur zu treffen (wenn Sie das beim Schulsystem schon nicht konnten…)!Ich habe Ihnen damals zu einem Wurf mittlerer Weite gratuliert, weil wir den verbesserten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ebenso wie neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und besonders die Reduzierung des Prüfungsdrucks auf die Studierenden für bildungspolitische Schritte in die richtige Richtung halten.Leider haben Sie dann aus der Anhörung völlig andere Schlussfolgerungen gezogen als wir. Die Schnittmenge lag nur in dem einen Punkt, dass eine fristgerechte Rückmeldung kein Anlass zur Gebührenerhöhung sein soll. Sie waren nicht bereit, neben den besonderen Bedürfnissen von Eltern auch Hochschulangehörige mit anderen familiären Verpflichtungen, zum Beispiel aufgrund der Pflege von Angehörigen, besonders zu berücksichtigen. Das ist anachronistisch und wird der Lebenswirklichkeit vieler Menschen nicht gerecht.Sie waren nicht bereit, die Verpflichtungen des Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes auch auf diejenigen Hochschulangehörigen auszudehnen, die nicht in einem 2Beschäftigungsverhältnis stehen, also auf die Studierenden. Und Sie waren nicht einmal bereit, das Gesetz geschlechtergerecht zu formulieren.So weit, so betrüblich.Und dann kam auch noch ein Änderungsantrag im Hau-Ruck-Verfahren, den Sie so kurzfristig vor der Bildungsausschusssitzung vorgelegt haben, dass Sie nicht ernsthaft erwarten konnten, dass die anderen Fraktionen ihn noch gründlich hätten beraten können.Sie haben hier – sicher nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Vorlage des Ministeriums – eine Novellierung zum Hochschulzulassungsgesetz vorgelegt, das bis dato gar nicht angefasst werden sollte. Künftig soll, so wollen es CDU und FDP, das Ergebnis der Bachelor-Prüfung ein „maßgebliches Kriterium“ für den Zugang zum Master-Studium sein.Während ansonsten in dieser Novelle mancher Hinweis von denen, die das Hochschulgesetz in der Praxis umsetzen müssen, sinnvollerweise aufgenommen wurde, werden hier neue Definitionsprobleme geschaffen. Was ist denn z.B., wenn ein Masterstudium mit vorherigem Diplom oder Erstem Staatsexamen aufgenommen werden soll? Außerdem passiert hier etwas, was den Forderungen der Studierenden aus dem vergangenen Jahr zutiefst zuwider läuft: Der Zugang zum Master-Studium wird nicht erleichtert, sondern erschwert.Es geht uns nicht darum, Standards fallen zu lassen. Aber die Erfahrungen mit der früheren Studienstruktur zeigen uns ja gerade, dass das Resultat der Zwischenprüfung, die früher nach dem dritten oder vierten Semester abgelegt wurde, keinen Rückschluss darauf zulässt, wie erfolgreich oder erfolglos der Studierende bei der Abschlussprüfung abschneiden würde. Damals ist auch niemand auf die Idee gekommen, an das Zwischenprüfungsresultat höhere Anforderungen zu stellen, als dass sie eben bestanden werden musste.Meine Damen und Herren, dies ist keine Kleinigkeit, über die man einfach hinweggehen könnte. Es ist – gerade auch wegen der Art und Weise, wie dieser Antrag ins Verfahren eingebracht wurde – für uns ein Hinderungsgrund, warum wir uns heute nicht einmal höflichkeitshalber enthalten können. Wir werden ihn ablehnen und kündigen an, ihn zu ändern, sobald Herr Kubicki Neuwahlen zulässt.Was den Universitätsrat angeht, haben wir im Ausschuss eine Einigung zum Verfahren erreicht. Es sollte jedenfalls keinen neuen Anlauf zur Neubesetzung eines Gremiums geben, dessen Konstruktion sich nicht bewährt hat. 3Den Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarungen 2009 müssen wir im Bildungsausschuss vertieft erörtern, weil die insgesamt positiven Evaluationen der einzelnen Hochschulen im Vorjahresbericht über die Jahre 2004-2008 offenbar einer sehr viel zurückhaltenderen Einschätzung Platz gemacht haben.Der LINKEN habe ich, nachdem sie unsere und die Anträge der Grünen aus dem Bildungsausschuss zusammengeschrieben und hier als eigenen Antrag eingebracht hat, noch ein Angebot zu machen: Wollen Sie auch mein Manuskript haben?