Rede von Ranka Prante TOP 27: AKW Brunsbüttel
Rede von Ranka Prante TOP 27: AKW Bruns- Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin büttel DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 17/2011 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Sperrfrist Redebeginn. Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Es gilt das gesprochene Wort. Telefax: Mobil: 0431 / 9 88 16 18 0160 / 90 55 65 09Kiel, 26. Januar 2011 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deRede von Ranka Prante TOP 27: AKW Brunsbüttel„Frau Präsidentin, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen.Herr Schmalfuß, der Berichtsantrag richtet sich an die Landesregierung. Insbesondere an Sie.Wir alle wollen heute von Ihnen erfahren, wie es um den aktuellen Status der Berechtigung zum Leis- tungsbetrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel steht. Die Frage stellen wir uns spätestens seit kurz vor Weihnachten, seitdem die grüne Landtagsfraktion ein Gutachten vorgestellt hat, in dem gerade die Be- rechtigung zum Leistungsbetrieb des AKWs das erste Mal öffentlich und medienwirksam in Frage ge- stellt wird.Die Frage nach der Zulässigkeit der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerkes Brunsbüttel themati- sieren wir heute also nicht nur auf der Ebene des Sachverhaltes, sondern schwerpunktmäßig auf der rechtlichen Ebene.Es handelt sich hierbei um Fragen aus dem Verwaltungsrecht. Verwaltungsrechtliche Fragen, wie etwa: Handelt es sich bei Paragraph 7 Absatz 4 Satz 3 um einen zulässigen Verweis auf das Bundesimmissi- onsschutzgesetzes? Oder handelt es sich um eine, dem eigentlich analogiefeindlichen Verwaltungsrecht fremde, schlichte Analogie, die eine Regelungslücke schließen soll und möglicherweise zu Lasten des Betreibers ginge und damit verfassungswidrig wäre?Fragen, über die Geltung der Grundsätze des Paragraphen 18 des Bundesimmissionsschutzgesetzes für kerntechnische Anlagen. Fragen nach der Definition des Begriffes „Betrieb“ im Sinne des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes. Fragen, um die Befristungen von Genehmigungen im Atomrecht. Fragen um staat- liche Schutzpflichten und deren Ausprägungen. Fragen, die sich also mit der Anwendbarkeit des Parag- raphen 18 des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf den vorliegenden Fall, dem seit dreieinhalb Jahren ununterbrochen stillstehenden AKW Kraftwerk Brunsbüttel befassen. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Denn Brunsbüttel – und bitte machen Sie sich das alle noch einmal klar – liefert seit Sommer 2007 kei- nen Strom! Fragen, die Sie offensichtlich überrascht haben. Denn Sie haben keine Antwort gegeben. Oder haben Sie keine Antwort geben können?Das Rumgedruckse auf Nachfrage zur Einschätzung des Gutachtens wie – ich zitiere mit Genehmigung – „nach erster summarischer Einschätzung wenig überzeugend“ überzeugt mich nicht. Ihre Antwort überzeugt mich nicht. Nicht die Abgeordneten hier im Landtag.Und am allerwichtigsten nicht die besorgten Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, denen Sie, liebe KollegInnen von CDU und FDP diese unsäglichen, unverantwortlichen Laufzeitverlängerungen auf- gedrückt haben. Laufzeitverlängerungen, die Ihnen jetzt zum Verhängnis geworden sind!Laufzeitverlängerungen, die uns, unsere Kinder und weitere Generationen auf Jahrzehnte hinaus wei- terhin der Gefahr von Atomenergie aussetzen. Sie zaubern doch bei jeder Begründungsschwierigkeit, den Begriff der Generationengerechtigkeit aus dem Hut. Im Bereich der Atompolitik wäre das Stichwort Generationengerechtigkeit durchaus angebracht. Aber würden Sie das endlich einsehen, müssten Sie zugeben, dass Ihre Energiepolitik bisher einfach nur verfehlt ist.Laufzeitverlängerungen, die tausende von Menschen wieder auf die Straße gebracht haben, um Ihnen Ihre Unfähigkeit Energiepolitik zu machen, vor Augen geführt haben.Es handelt sich um Laufzeitverlängerungen, gegen die Sie sich Herr Schmalfuß, zumindest scheinbar zu wehren versucht haben. Und Sie, Herr Schmalfuß tun nun laut kund, dass Sie keinen akuten Entschei- dungsbedarf sehen! Keinen akuten Entscheidungsbedarf bei einer Frage, um die Betriebsgenehmigung eines der ältesten und auf Grund seines Types gefährlichsten Atomkraftwerkes in ganz Deutschland! Keinen akuten Entscheidungsbedarf bei einem Atomkraftwerk, das in Ihre Zuständigkeit fällt.Und dabei handelt es sich doch bei der Beantwortung dieser Frage – korrigieren Sie mich bitte, wenn ich hier falsch liegen sollte – um Verwaltungsrecht. Verwaltungsrecht, das Ihnen als zuständigem Minis- terium, als Jurist und auch den Mitarbeitern des Justizministeriums geläufig sein sollte.Verwaltungsrecht, dessen zentrale Fragen sich unter anderem um die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Genehmigungen und deren Folgen drehen. In erster Linie ist das Ziel des Atomgesetzes und auch des Bundesimmissionsschutzgesetzes, das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Dazu gehört auch und in erster Linie die zuverlässige Prüfung der Zulässigkeit einer Wieder- inbetriebnahme von Atomkraftwerken. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach! Schützen Sie uns! Prü- fen Sie die rechtlichen Voraussetzungen und nehmen Sie klar und deutlich Stellung. Das Resultat kann nur die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerkes Brunsbüttel sein. Vielen Dank.“ Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de