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26.01.11
10:19 Uhr
CDU

Heike Franzen zu den TOP 5 und 45: Das Gesetz schafft mehr Optionen für die Arbeit an den Schulen

Bildungspolitik
Nr. 021/11 vom 26. Januar 2011
Heike Franzen zu den TOP 5 und 45: Das Gesetz schafft mehr Optionen für die Arbeit an den Schulen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Wir machen uns heute auf den Weg zu mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung in unseren Schulen. Losgelöst von ideologischen Vorstellungen werden wir den Schulen die Instrumente an die Hand geben, die sie brauchen, um individuell zu entscheiden, wie der Unterricht an ihrer Schule aussehen muss, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder zu bieten. Wir vertrauen dabei auf die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land ebenso wie auf die Eltern, die in den Schulkonferenzen an der Ausgestaltung unserer Schulen mitarbeiten.
Die inneren Strukturen der Regional- und Gemeinschaftsschulen werden gleichgestellt. Beide Schulen bekommen die Freiheit, über die Formen des Unterrichtes selbstverantwortlich zu entscheiden. Sie können alle Kinder gemeinsam im Klassenverband beschulen, wie es derzeit an den Gemeinschaftsschulen gemacht wird, sie haben die Möglichkeit mit unterschiedlichen Lerngruppen zu arbeiten und sie können abschlussbezogene Klassen bilden, so wie es die Regionalschulen machen. Die Pflicht für die Regionalschulen, ab der 7. Klasse abschlussbezogenen Unterricht zu erteilen, ist entfallen, sie können es aber weiterführen, wenn sie es für pädagogisch geboten halten. Und um die Sorgen der Eltern
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/5 aufzugreifen, dass nun in den Gemeinschaftsschulen von der 5. Klasse an abschlussbezogene Klassen gebildet werden, müssen Veränderungen am Konzept einer Gemeinschaftsschule vom Ministerium genehmigt werden und mit dem Schulträger abgestimmt sein.
Zu dem Vorwurf, die christlich-liberale Koalition würde den Gemeinschaftsschulen die Oberstufen streitig machen: Da wo der Bedarf vorhanden ist, wo genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden sind und wo bestehende Oberstufen den Bedarf nicht abdecken können, werden auch an Gemeinschaftsschulen Oberstufen entstehen können. Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen selbstverständlich eingehalten werden. An den Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert. Nur bisher standen sie nicht im Gesetz. Der Vorwurf legt allerdings die Vermutung nahe, dass das damals SPD geführte Ministerium entweder versehentlich oder bewusst falsche Informationen an Schulen und Schulträger weitergegeben haben muss.
Unser Ziel ist es, aus den beiden Schularten langfristig eine Schulart neben dem Gymnasium werden zu lassen. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland mit all den Vor- und Nachteilen, die bei der Schulentwicklungsplanung damit verbunden sind. Wir haben Städte, die auf Grund ihrer Bevölkerungsentwicklung ganz andere schulische Entwicklungsnotwendigkeiten haben als wir sie in der Fläche vorfinden. Insgesamt aber stehen wir vor einer Schülerzahlentwicklung, der wir auch die Schulentwicklung anpassen müssen. 2019 werden rund 50.000 Schülerinnen und Schüler weniger die Schulen unseres Landes besuchen als heute. Das heißt für uns, das Schulsystem muss sich den Bedürfnissen der Kinder anpassen und nicht umgekehrt.
Alle Bildungsabschlüsse - sowohl in den Städten als auch im ländlichen Bereich - müssen auf einem hohen gleichwertigen Niveau sicherstellen sein, das den internationalen Wettbewerb nicht scheuen muss. Eine logische Schlussfolgerung daraus ist, dass das an unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern zu unterschiedlichen Lösungen führen kann, aber nicht muss. Dabei erhalten die Schulen die für sie so notwendige Zeit und Ruhe. An unseren Schulen ändert sich so lange nichts, so lange die beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Schulträger nicht entscheiden, dass sich etwas ändert! Das Gesetz schafft lediglich mehr Optionen für die Arbeit in der Schule. Das halten wir auch für richtig. Für uns steht die individuelle Förderung der Kinder im Vordergrund. Jedes Kind ist einzigartig. Das bedarf der pädagogischen Vielfalt und nicht eines einzigen vereinheitlichten Vorgehens.
Der Gesetzentwurf sieht für die Gymnasien die Wahlfreiheit zwischen dem 8- und dem 9-jährigen Weg zum Abitur vor, wenn damit keine zusätzlichen

Seite 2/5 Personal- und Sachkosten sowie zusätzlicher Raumbedarf verbunden ist. Bei der Parallelität beider Angebote sind zusätzlich die Anzahl sowie die Größe der Lerngruppen vom Ministerium zu genehmigen. Die Entscheidung über das Angebot soll die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger treffen. Sollte hier kein Einvernehmen herzustellen sein, trifft die Entscheidung das Ministerium.
Die CDU-Fraktion ist nach wie vor Befürworterin des 8-jährigen Bildungsganges. Wir gehen davon aus, dass die schon ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Erleichterung des 8-jährigen Bildungsganges G8 zu einem Erfolg machen. Die Unterrichtsverpflichtung in der Orientierungsstufe ist verringert worden, so dass es nur noch an einem Tag in der Woche zu Ganztagsunterricht kommt. Gerade die Kleinen sollen auch „Spielraum“ am Nachmittag haben. Die Einführung der Intensivierungsstunden sorgt dafür, dass in diesen Stunden zwei Lehrkräfte in den Klassen sind, um mit den Kindern den Stoff aufzuarbeiten. Die Profiloberstufe ist überarbeitetet worden, was zu einer Entlastung sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Lehrerinnen und Lehrern führt. Und die überarbeiteten Lehrpläne, die für das nächste Schuljahr angekündigt sind, sorgen dafür, dass auch die Inhalte nicht mehr so überfrachtet sind. Darüber hinaus gibt es eine Empfehlung des Bildungsausschusses, auch weiterhin bei der Kultusministerkonferenz auf Entlastungen für den 8-jährigen Bildungsgang zu drängen.
Zwei weitere Bereiche müssen dringend neu geregelt werden. Das eine ist die Aufnahme der Gemeinschaftsschulen in die zuständigen Schulen und der Schullastenausgleich. Die Aufnahme der Gemeinschaftsschule in die zuständigen Schulen ist folgerichtig, wenn wir aus Regional- und Gemeinschaftsschulen eine Schule entwickeln wollen. Aber sie ist auch notwendig um sicherzustellen, dass auch alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz bekommen. Die Umsetzung des Schulgesetzes von 2007 hat dazu geführt, dass in einigen Teilen dieses Landes Schülerinnen und Schüler zwar schulpflichtig sind, aber keine Schule verpflichtet ist, diese Schülerinnen und Schüler auch aufzunehmen. Eine unhaltbare Situation für Eltern und Kinder, daher müssen wir die Gemeinschaftsschulen in die Gruppe der zuständigen Schulen aufnehmen.
Der Schullastenausgleich hat uns auch in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt und konnte nicht zufrieden stellend geregelt werden. Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass sich Gemeinden aus den Schulverbänden zurückziehen, weil die allgemeinen Schülerkostensätze, die das Land ermittelt, für sie niedriger sind, als die Mitgliedschaft im Schulverband. Die Schülerkostensätze sind zudem für viele Schulträger nicht auskömmlich. Das Vorhalten von Schulen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller

Seite 3/5 Kommunen und nicht einiger weniger Schulträger. Das Gesetz regelt jetzt, dass die Kosten, die den Schulträgern tatsächlich entstehen, auch beglichen werden sollen. Damit wollen wir eine auskömmliche Finanzierung der Schulen vor Ort sicherstellen. Wir sind uns bewusst, dass das an der einen oder anderen Stelle zu Mehrkosten für die Gemeinden führen wird. Damit aber eine gewisse Planungssicherheit gegeben ist, werden die Kosten des Vorvorjahres bei der Berechnung zu Grunde gelegt. Ich kann mir auch vorstellen, dass das die ausgetretenen Gemeinden wieder motiviert, sich in Schulverbänden zu engagieren und über die Schulen mit zu entscheiden.
Zudem sind 3 weitere Punkte in das Schulgesetz aufgenommen worden, die sich an der ganz individuellen Situation von Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein orientieren. Schule muss nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch unterstützen, und zwar alle Kinder. Daher haben CDU und FDP die Schulsozialarbeit, die Hochbegabtenförderung und die Inklusion ins Schulgesetz aufgenommen. Bereits bei den Haushaltsberatungen haben wir uns darauf verständigt, erstmalig Mittel für die Schulsozialarbeit in den Haushalt einzustellen. Für das Jahr 2011 sind es 800.000 € und für das Jahr 2012 1,7 Mio. €. Wir machen damit deutlich, dass wir die knappen Mittel, die dem Land zur Verfügung stehen, da einsetzen, wo sie direkt bei den Kindern ankommen. Daher ist es auch richtig, die Schulsozialarbeit im Schulgesetz zu verankern. Wie wichtig die Schulsozialarbeit an unseren Schulen ist, brauche ich nicht noch extra zu betonen, darüber sind wir uns sicher auch einig. Jetzt wird es darum gehen die Gelder so effektiv wie möglich einzusetzen.
Auch die Mittel für die Hochbegabtenförderung sind erhöht worden. Und was die Landesregierung in einem Jahr gemeinsam mit Partnern wie der Karg-Stiftung auf die Beine gestellt hat, kann sich wirklich sehen lassen. Zum ersten mal werden auch in Schleswig-Holstein diese Kinder ernst genommen und nicht länger vom Bildungsministerium vernachlässigt und benachteiligt. Diese Kinder haben nun das gleiche Recht auf eine Förderung wie beispielsweise Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das findet sich jetzt auch endlich im Gesetz wieder. Gut so!
CDU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag deutlich zur Inklusion bekannt. Inklusion ist für uns eine Grundhaltung. Ich zitiere: „Sie ist Ausdruck der Wertschätzung der Individualität des Menschen. Inklusion bedeutet für CDU und FDP, dass alle Menschen Schutz und Rechte durch die Gesellschaft genießen unter besonderer Beachtung ihrer Individualität. CDU und FDP werden die Voraussetzungen schaffen, damit alle Menschen sich ihren individuellen Begabungen, Wünschen und Neigungen entsprechend entwickeln können.“ Wir nehmen uns der Verpflichtung an, diesen Weg auch konsequent zu gehen. Daher ist es richtig, das Prinzip der Inklusion in das

Seite 4/5 Schulgesetz aufzunehmen.
Lassen Sie mich ein paar Worte an die Kritiker und Gegner dieses Schulgesetzes richten. Auch die CDU-Fraktion ist für Frieden in den Schulen. Daher führen wir auch keine Systemdebatte, die von ideologischen Grundsätzen geprägt sind, sondern gehen einen pragmatischen Weg auf dem sich Schulen in Ruhe entwickeln können, ohne ständig an die Grenzen der Rahmenvorgaben zu stoßen. Wir geben ihnen die Selbständigkeit, die man braucht, um gute Schule unter den unterschiedlichen Bedingungen gestalten zu können. Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen Dr. Robert Habeck zitieren, der offenbar unsere Auffassung teilt: „Bildungspolitik ist am stärksten, wenn sie die Kraft findet, sich zurückzunehmen und Schulen und Hochschulen Autonomie zu geben. Es geht nicht darum, alles zu regulieren.“ Das ist in ihrer Veröffentlichung „Patriotismus – ein linkes Plädoyer“ auf Seite 163 zu lesen. Schulfrieden kann aber nicht bedeuten, dass man nun bis 2013 keine Gesetzesänderungen mehr vornehmen darf. Dann können wir auch den Schullastenausgleich, die Schulsozialarbeit, die Hochbegabtenförderung und die Inklusion nicht im Gesetz festschreiben. Das kann doch von niemandem gewollt sein.
Statt uns über die Strukturen von Schulen zu streiten, sollten wir uns endlich wieder den Inhalten zuwenden. Was lernen unsere Kinder, wie gehen wir mit der Lehreraus- und -fortbildung um? Was ist hier noch zeitgemäß und was müssen wir verändern? Wir wissen doch alle, gute Lehrer machen gute Schule, ganz gleich in welchem System. Lassen Sie uns daran arbeiten. Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Ausschussempfehlung zustimmen.



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