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12.01.11
15:06 Uhr
FDP

Anita Klahn und Heike Franzen: Eine Reform der Finanzierungssystematik in der Eingliederungshilfe war längst überfällig - Land stärkt Verantwortung vor Ort

Kiel, Mittwoch, 12. Januar 2011
Soziales / Ausführungsgesetz zum SGB XII
Anita Klahn und Heike Franzen: Eine Reform der Finanzierungssystematik in der Eingliederungshilfe war längst überfällig – Land stärkt Verantwortung vor Ort
Zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) am 1. Jan. 2011 sagten die fachpolitischen Sprecherinnen von CDU und FDP, Heike Franzen und Anita Klahn:
„Eine Reform im Bereich Eingliederungshilfe war längst überfällig. Entsprechend der UN- Konvention für Menschen mit Behinderung wollte die Koalition die bestehende Finanzierungssystematik neuordnen, um bestehende Fehlanreize im System zu beseitigen. Dies war auch ein besonderes Anliegen der kommunalen Spitzenverbände.“

„Wir wollen die Rahmenvoraussetzungen dafür schaffen, dass die Hilfen noch passgenauer werden. Ziel muss eine stärker personenzentrierte Hilfe sein. Der Einzelne muss im Mittelpunkt stehen. Es geht um den individuellen Bedarf“, so Anita Klahn. „Deshalb hat die Regierungskoalition das ganze vergangene Jahr über an einer Novellierung des Gesetzes gearbeitet. Das Ergebnis ist gelungen.“
„Die Regierungsfraktionen hatten das Sozialministerium gebeten, entsprechende Fachgespräche mit den kommunalen Spitzen zu führen“, sagte Heike Franzen. „Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, noch vor Ende der Haushaltsberatungen zu einem positiven Abschluss der Beratungen zu kommen, so dass das Gesetz noch finanzwirksam mit dem neuen Doppelhaushalt in Kraft treten konnte. Auch ist es erfreulich, dass in dieser Frage Einvernehmen mit allen Kreisen und kreisfreien Städten erzielt werden konnte.“
Bisher waren die vom Land finanzierten stationären Leistungen und die von den Kreisen und kreisfreien Städten finanzierten ambulanten Leistungen getrennt. Diese Trennung wird jetzt aufgehoben. Aufgaben und Finanzverantwortung werden insgesamt an die Kommunen übergeben. Dadurch werden Anreize geschaffen, verstärkt ambulante Maßnahmen zu fördern. „Ein Umsteuern in ambulante Maßnahmen liegt im Interesse der Betroffenen und verbessert sogar die Kostenstruktur“, so Klahn. „Es ist aber aufgrund der Größe des Haushaltspostens – ungefähr 650 Mio. Euro – auch im vitalen Interesse des Landes, die Pressesprecher Pressesprecher Frank Zabel Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1488 Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1497 Telefax 0431-988-1444 E-mail: presse@fdp-sh.de E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Kostensteigerungen in diesem Bereich in den Griff zu bekommen. Wir sind davon überzeugt, dass die Kreise und kreisfreien Städte mit ihrer nunmehr gestärkten Verantwortung die notwendigen strukturellen Veränderungen bei Leistungen insbesondere der Eingliederungshilfe einleiten werden.“ Heike Franzen ergänzt: „Damit werden zugleich mittel- und langfristig Kostendämpfungseffekte eintreten, die sowohl den Kommunen als auch dem Land zugute kommen. Dieses Gesetz schafft zudem die Voraussetzungen dafür, dass die Leistungen für die Betroffenen künftig sichergestellt sind. Kern unseres Vorhabens bleibt weiterhin, den Betroffenen ein Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.“



Hintergrund:
Die Novellierung des AG SGB XII verfolgt folgende Zielsetzungen:
1. Die Leistungen für Menschen mit Behinderung werden dauerhaft sichergestellt. Mit der Neuregelung wird bereits sehr früh die bundesweite Diskussion nach stärkerer personenzentrierter Hilfe aufgegriffen. Dies bedeutet, künftig nicht mehr Einrichtungen in den Mittelpunkt zu stellen, sondern den individuellen Leistungsbedarf jedes Einzelnen.
2. Das neue Finanzierungssystem räumt den Kommunen mehr Flexibilität ein und gibt ihnen eine höhere Handlungsverantwortung und überwindet die bisherige getrennte Finanzverantwortung. Das geschieht dadurch, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung konsequent zusammengeführt werden bei gleichzeitiger Aufgabe der Trennung zwischen den Ausgabeblöcken (ambulant/stationär). Es werden finanzielle Anreize zur verstärkten Gewährung von ambulanten Hilfen gesetzt, da die bisherige Abgrenzung zwischen ambulant und stationär entfällt.
3. Durch die Belassung der Mittel bei den Kommunen, die durch die Umsteuerung hin zu mehr ambulanten Leistungen entstehen, können verstärkt weitere wohnortnahe, niedrigschwellige Leistungsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege entwickelt werden. Dies ist auch ein Schritt, um die Weiterentwicklung der Sozialräume vor Ort voranzutreiben und eine Erleichterung bei der Bildung von Sozialraumbudgets zu erreichen.
4. Die Kommunen werden für den Fall abgesichert, dass die Mittel nicht auskömmlich sein sollten. Das Land gibt ein unmissverständliches Bekenntnis zu den bestehenden Konnexitätsverpflichtungen ab.
5. Erweiterung und Sicherung der mit dem „Moratorium“ beabsichtigten Dämpfung des Kostenanstiegs nicht nur in der Eingliederungshilfe, sondern auch für die (ergänzende) SGB XII - Hilfe zur Pflege. Weiterhin Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beim Land und den Kommunen durch geringeren Abrechnungsaufwand.