Flemming Meyer zu TOP 7 - Entwurf Verfassungsänderung "Schutz von Kindern und Jugendlichen"
Presseinformation Kiel, den 17.12.2010 Es gilt das gesprochene Wort Flemming MeyerTOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ Drs. 17/995, 1027, 1061 Ich denke wir sind uns mittlerweile alle einig: Die Aufnahme von Kinderrechten in unsere Landesverfassung war überfällig. Und auch wenn wir Kritik am Verfahren geübt und uns konkretere Formulierungen gewünscht haben, ist die Aufnahme der Kinderrechte ein positives Signal. Uns muss dabei nur eins klar sein: Damit ist es noch lange nicht getan. Die Klarstellung, dass Kinder Träger von Rechten sind, verbessert ihre Situation in der Realität kaum. Nicht zuletzt deshalb weist ja auch das Kinderhilfswerk in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass weitere Schritte nötig sind, um tatsächlich kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und auch zu erhalten. Und hier ist die Landespolitik nach wie vor in der Pflicht. Wir dürfen uns nicht von der wichtigen Aufgabe, Schleswig-Holstein in Zukunft kinderfreundlicher zu machen, verabschieden. Auch die schwierige finanzielle Lage des Landes kann nicht als Vorwand dafür dienen, es nun einfach bei dieser Verfassungsänderung zu 2belassen. Wir stehen ganz einfach in der Verantwortung, wenn es beispielsweise um dieSicherung von Beteiligungsrechten oder um die Herstellung von gleichen Bildungschancen fürKinder und Jugendliche in unserem Land geht. Ob dafür weitere Verfassungsänderungen nötigsind, wie von einigen Beteiligten gefordert, ist hier und heute nicht das Entscheidende. Inerster Linie geht es um den Erhalt und um die Verbesserung bestehender Regelungen, die imSinne der Kinder in unserem Land sind.Dabei geht es mir vor allem um die Diskussion über die Gemeinde- und Amtsordnung imRahmen der Regionalkonferenzen des Innenministeriums: Der SSW hat hierzu ja schonangemerkt, dass wir es als ein sehr ernstes Problem sehen, wenn im Namen vonEntbürokratisierung und Einsparungen die Beteiligungsrechte der Kinder verringert werdensollen.Dabei müssen wir uns klar machen, dass es hier um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeitunserer Gesellschaft geht. Diese erhalten wir nur, wenn wir das politische und gesellschaftlicheEngagement junger Menschen früh wecken und fördern. Um es noch einmal ganz deutlich zusagen: Am Recht der Kinder und Jugendlichen zur Mitsprache bei politischen Fragen, die ihrenAlltag betreffen, darf nicht gerüttelt werden. Erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten - unddamit eine lebendigere Demokratie - sind ein Gewinn für uns alle, und nicht etwa ein sinnloserAufbau von Bürokratie.Auch das Recht der Kinder auf Bildung haben wir für die Zukunft in unsere Verfassunggeschrieben. Der SSW verbindet damit die Erwartung, dass dies ohne Unterschied für alleKinder gilt, um ihnen damit auch die gleichen Chancen zu geben. Ich sage das deshalb, weil wiruns von diesem Ziel mit dem gerade beschlossenen Haushalt leider weiter entfernt haben: DieBildungschancen in Schleswig-Holstein hängen immer noch viel zu stark vom Einkommen derEltern ab. Und für die Landesregierung hat es offenbar keine besonders hohe Priorität, daranetwas zu ändern. Selbstverständlich begrüßt auch der SSW die Beschlüsse, die frühkindliche 3Bildung durch den Ausbau der Betreuungsangebote zu stärken. Um aber allen Kindernannähernd gleiche Startchancen zu geben, ist es dringend notwendig, den Besuch der KiTaauch für ärmere Kinder zu ermöglichen. Die Abschaffung des beitragsfreien KiTa-Jahres haltenwir deshalb für einen schweren Fehler, der so schnell wie möglich korrigiert werden muss.Doch auch die Streichung der Zuschüsse zur Schülerbeförderung zeigt, dass wir weit davonentfernt sind, allen Kindern die gleichen Chancen zu geben. Als Folge dieser Fehlentscheidungwerden wieder mehr Kinder aus „Kostengründen“ kein Abitur machen. Und das obwohl sie dieFähigkeit dazu haben.Ob dieses Land ein kinderfreundliches ist, wird letztendlich nicht am Wortlaut in derVerfassung gemessen, sondern daran, wie dies im Alltag gelebt wird. Hier steht die Politik inder Pflicht, die besten Rahmenbedingungen zu schaffen.