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16.12.10
16:19 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 28 - Umsetzung der Tierschutznutztierverordnung für Pelztiere

Presseinformation
Kiel, den 16.12.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer


TOP 28 Umsetzung der Tierschutznutztierverordnung für Pelztiere Drs 17/1063

Die Diskussion hier im Landtag um die Haltung von Pelztieren ist nicht neu. Es hat hier im Haus
mehrere Debatten dazu geben. In 2001 gab es sogar eine breite Mehrheit, die Haltung von
Pelztieren bundesweit ganz zu verbieten. Doch daraus ist bekanntlich nichts geworden. Man
hat sich das Ziel wohl zu hoch gesteckt. Ein Erlass ist es dann geworden und Schleswig-Holstein
bekam damit die strengsten Tierschutzauflagen für die Pelztierhaltung bundesweit. Dies war
gut, aber es reicht nicht. Denn das Ziel, die Haltung von Pelztieren ganz zu verbieten dürfen wir
nicht aus den Augen verlieren.


Mit der Aufnahme von Pelztieren in der Tierschutz-Nutztierverordnung in 2006 wurde
erstmals eine bundesweite Rechtsvorschrift zur Haltung von Pelztieren erreicht. Diese
Errungenschaft wurde seinerzeit auch von Tierschutzorganisationen als erster Schritt begrüßt.
Mit dem vorliegenden Antrag werden wir das Verbotsziel zwar auch nicht erreichen, aber es
geht darum, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierschutzes weiter zu verbessern, dass sie
eingehalten werden und entsprechend kontrolliert werden. 2
Dies ist nicht das Ende der Fahnenstange, aber zumindest ist dies ein weiterer Schritt, um die
Aspekte des Tierschutzes bei der Pelztierhaltung zu verbessern. Einen Effekt, den wir uns auch
von der Umsetzung der Haltungsverordnung versprechen ist, dass die hohen Auflagen die
Züchter zur Aufgabe der Pelztierhaltung bewegen werden.


Der langwierige politische Prozess in dieser Angelegenheit, bis hin zu einer bundesweiten
Verordnung, um die Haltungsbedingungen für Pelztiere zu verbessern, macht deutlich, dass
hier dicke Bretter gebohrt werden. Und man fragt sich, welche Interessen eine
gemeinschaftliche Regelung im Sinne des Tierschutzes dies so lange verhindert haben.


Nebenbei bemerkt; wenn es um die politische Frage der Schächtung geht, wird von den
Gegnern immer wieder das Argument angeführt, dass es grausam sei und gegen Aspekte des
Tierschutzes verstoße. Das gleiche Engagement und die Vehemenz vermisse ich aber, wenn es
um die Haltung und Tötung von Pelztieren geht. Mir geht es nicht darum, das eine gegen das
andere aufzuwiegen. Ich möchte aber deutlich machen, dass hierbei unterschiedlich
argumentiert wird und der Tierschutz mal mehr und mal weniger Gewicht in der politischen
Diskussion hat.


Dem Argument, dass ein Haltungsverbot dazu führen würde, dass Pelze aus Länder bei uns
einschwemmen, wo Tiere unter wesentlich schlimmeren Verhältnissen gehalten werden, muss
ich an dieser Stelle entgegentreten. So etwas darf uns nicht daran hindern, politische
Beschlüsse zu treffen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie richtig sind. Ein solches
Argument dient nur, um politisch still zu halten. Es bringt uns nicht voran.


Mit einem nationalen Verbot würden wir das politische Gewicht in dieser Sache auch in der EU
deutlich verschieben. Darüber hinaus würde es für neuen Schwung in der politischen
Diskussion auf EU-Ebene sorgen. Es gibt EU-weite Empfehlungen zur Haltung von Pelztieren.
Doch die sind wenig konkret und nicht weitreichend genug. Und von einer Verbesserung ist 3
derzeit nicht auszugehen. Hier können wir nicht auf die EU warten. Auch aus diesem Grund
haben bereits mehrere EU-Mitgliedsstaaten, die Zucht, Haltung und Tötung von Pelztieren zur
Pelzgewinnung vor Jahren verboten. Und genau hieran müssen wir uns orientieren.
Letztendlich wäre eine EU-weite Verbotsregelung natürlich wünschenswert. Aber solange dies
in weiter Ferne ist, müssen wir landes- und bundesweit alles dafür tun, ein generelles Verbot
der Haltung und der Zucht von Pelztieren anzustreben und diese Regelungsmöglichkeit
ausschöpfen. Es wäre also kein nationaler Alleingang, wenn wir entsprechende Verbote
erlassen.