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13.12.10
11:54 Uhr
CDU

Ehemaliger Finanzminster Steinbrück lässt Seifenblasen der Opposition platzen – Rettungsmaßnahmen für die HSH Nordbank waren ohne Alternative

Finanzpolitik
Nr. 440/10 vom 13. Dezember 2010
Ehemaliger Finanzminster Steinbrück lässt Seifenblasen der Opposition platzen – Rettungsmaßnahmen für die HSH Nordbank waren ohne Alternative
Zur heutigen (13. Dezember 2010) Vernehmung des ehemaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) im HSH Untersuchungsausschuss erklärte der CDU-Obmann, Tobias Koch:
„Peer Steinbrück hat heute mit gewohnt klaren und deutlichen Worten bestätigt, dass es damals keinerlei Möglichkeit gab, die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossene Kapitalerhöhung im Umfang von 3 Mrd. Euro sowie die zusätzlich eingeräumten Garantien im Volumen von 10 Mrd. Euro durch Hilfen des Bundes bzw. des SoFFin zu ersetzen.“
Steinbrück machte vielmehr klar, dass dies die Aufgabe der Alteigentümer gewesen sei. „Weshalb hätte der Bund die Länder entlasten sollen? Das war nicht seine Verantwortung.“, stellte Steinbrück wörtlich fest.
Auf die Frage, ob es möglich gewesen wäre, die HSH Nordbank damals unter die Obhut des SoFFin zu stellen, antwortete Steinbrück mit „definitiv nein“.
Der damalige Bundesfinanzminister führte weiter aus, nach den Vorgaben des Finanzmarktstabilisierungsgesetztes hätten die Alteigentümer für die Altlasten einstehen müssen. Erst durch die Beschlussfassung der Anteilseigner zur Kapitalerhöhung in Höhe von 3 Mrd. Euro und zur
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Gewährung von Garantien über 10 Mrd. Euro seien die Voraussetzungen für die Liquiditätsgarantien des SoFFin erfüllt worden.
Wie Steinbrück weiter erklärte, hätte lediglich die Möglichkeit bestanden, zusätzliches Eigenkapital des Bundes für eine rechtlich getrennte, gesunde Kernbank zu erhalten. Hiervon hätten die Landesregierungen - anders als in diesem Jahr bei der WestLB geschehen - keinen Gebrauch gemacht.
„Die diesjährige Entscheidung der Landesregierung, das sogenannte AidA-Modell anders als die WestLB nicht zu nutzen, ist nach umfassender Analyse und nach vorheriger Information des Unterausschusses für Beteiligungen erfolgt. An der mit Datum vom 24.09.2010 öffentlich verkündeten Entscheidung der Landesregierung hat es keinerlei Kritik von Seiten der Oppostion gegeben, sondern es besteht Einvernehmen darüber, dass diese Lösung für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nicht vorteilhaft ist“, so Koch abschließend.



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