Antje Jansen: "Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert weit über 4000 Menschen in Schleswig-Holstein!"
Ramona Hall Presseinformation Öffentlichkeitsarbeit387/10 DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 KielKiel, 3. Dezember 2010 Telefon: 0431 / 9 88 16 12 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deAntje Jansen: „Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert weit über 4000 Menschen in Schleswig- Holstein!“Kiel. „Nachdem die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag kürzlich eingeräumt hat, dass die Berechnung der Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber verfassungswidrig ist, möchten wir uns nun dafür einsetzen, dass alle Menschen eine diskriminierungsfreie soziale und medizini- sche Versorgung bekommen“, so Antje Jansen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion.„In Schleswig-Holstein leben über 4000 Menschen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese liegen etwa 33 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz. Doch damit nicht genug: Zum Teil wird sogar noch nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip verteilt. Aus den Sammelunterkünften in Neumünster und Gudow ist bekannt, dass die Menschen Lebensmittel und Kleidung in Paketen zugeteilt bekommen. Für alle zusätzlichen Anschaffungen, sowie Fahrscheine und ähnliche Bedarfe müssen sie mit einem Taschen- geld von 40,90 Euro monatlich auskommen. Auch die medizinische Versorgung ist für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern stark eingeschränkt, so wird nur die Behandlung von akuten Schmerzzuständen ge- nehmigt.“„Menschen, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, werden als Menschen zweiter Klasse behan- delt. In vielen Fällen können sie nicht wählen was sie essen oder anziehen, sie dürfen noch nicht einmal ehrenamtlich arbeiten, ihre Gesundheitsversorgung ist denkbar schlecht und wegen der Residenzpflichtre- gelung dürfen sie sich auch nicht frei bewegen. Es ist ein Skandal, dass Menschen oft jahrelang unter die- sen prekären Bedingungen leben müssen. Wir wollen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Exis- tenzminimum für vorbehaltlos durchsetzen“, so die Antje Jansen weiter.Hintergrund: Die Sozialleistungen für AsylbewerberInnen und weitere Flüchtlinge verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz und müssen neu berechnet werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Darin heißt es, dass die Höhe der üblichen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" auf der Grundlage von Kosten- schätzungen" bestimmt worden sei. Diese Art der Festsetzung entspreche "nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom 9. Februar dieses Jahres. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Die Verfassungsrichter hatten das Verfahren zur Ermittlung der Sätze als verfassungswidrig bezeichnet, weil diese geschätzt worden waren. Stattdessen wurde festgelegt, dass die Sätze mit Hilfe einer transpa- renten und nachvollziehbaren Methode zu errechnen seien. Dies gelte nun, nach Einschätzung der Bun- desregierung, auch für die Leistungen für AsylbewerberInnen. Das heißt, der Bedarf der Flüchtlinge muss so wie im Fall der Hartz-IV-BezieherInnen neu ermittelt werden.Die Fraktion DIE LINKE warnt davor bei Flüchtlingen so zu verfahren wie bei den Hartz-IV-EmpfängerInnen und nun anzufangen, die Bedarfe von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen kleinzurechnen.In 2009 erhielten gut 121.000 Migrantinnen und Migranten bundesweit Unterstützung nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz. Etwa zwei Drittel von ihnen, bekamen die sogenannte Grundleistung, die etwa 33 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz bei 225 Euro im Monat liegt. Auch in Schleswig-Holstein bekommen viele aber stattdessen eine Unterkunft sowie Essenspakete und müssen mit einem Taschengeld von 40,90 Euro monatlich auskommen.Die Sätze sind seit Einführung des Gesetzes 1993 nicht einmal um einen Inflationsausgleich erhöht wor- den. Verschiedene Bundesregierungen hatten die im Vergleich zu Hartz IV deutlich niedrigeren Leistungen damit begründet, dass sich die Flüchtlinge in der Regel nur vorübergehend im Land aufhalten und deshalb keine Bedürfnisse für eine bessere soziale Integration anerkannt würden. Im Laufe der Jahre wurde der Begriff "vorübergehend" immer weiter gedehnt. Mittlerweile gilt das Gesetz für Flüchtlinge vier Jahre lang, in einigen Fällen sogar länger. Dies ist vor dem Hintergrund einer anhaltenden Debatte um angeblich in- tegrationsunwillige Migrantinnen und Migranten besonders brisant. In ihrer Antwort auf die Anfrage räumt die Bundesregierung jetzt ein, dass bei der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes der "Ge- danke der Kosteneinsparung" in "den Vordergrund trat". Im Schnitt leben AntragstellerInnen heute mehr als drei Jahre in dieser prekären finanziellen Situation. Ihnen wird über einen längeren Zeitraum hinweg die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben dieses Landes verwehrt.Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie als Bundestags- drucksache unter der Drucksachennummer 17/2404. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de