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19.11.10
15:27 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 36: Wir haben einen geeigneten Rahmenplan

Gesundheitspolitik
Nr. 417/10 vom 19. November 2010
Ursula Sassen zu TOP 36: Wir haben einen geeigneten Rahmenplan
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der Antrag der SPD zur Fortschreibung des Psychiatrieplanes ist derartig umfassend, dass man sich fragen muss, ob solch detaillierte Vorgaben für die Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke und behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger wirklich förderlich sind.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Fortschreibung des Psychiatrieplanes 2000 erforderlich und zeitgemäß ist.
Der Psychiatrieplan soll als Handlungsanweisung für die Landesregierung, die Kommunen, die Wohlfahrtsverbände und andere Beteiligte gelten. Im Psychiatrieplan 2000 wird auf die rasante psychiatrische und psychosoziale Entwicklung seit 1990 hingewiesen, die auch für die Jahre von 2000 bis 2010 gilt.
Nach meinem Eindruck ist der Psychiatrieplan 2000 immer noch ein geeigneter Rahmenplan und Leitfaden für alle Beteiligten. Als Handlungsanweisung möchte ich ihn heute nicht mehr verstanden wissen und auch durch eine Fortschreibung keine weiteren Handlungsweisen vorschreiben wollen. Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, an welchem
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 nach meiner Auffassung die Themenfelder herausgegriffen werden sollten, die vorrangig überarbeitet werden sollten.
Ein Präventionsleitfaden oder Präventionskonzept wäre nachdenkenswert. Auch die unter Punkt 3 des Antrages geforderte Beschreibung der Versorgungssituation allgemeiner psychotherapeutischer Angebote und die Beschreibung des zu erwartenden Bedarfs als Fachplan macht Sinn. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Psychiatrieplanung im Krankenhausbereich gerade erst mit dem neuen Krankenhausplan verabschiedet wurde.
Erst im Jahr 2007 wurde im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz ein umfassender Bericht über die Psychiatrie in Deutschland erstellt, so dass sich auch daraus für unser Land interessantes Vergleichmaterial ergibt. Die unendlich lange Liste bis zu Punkt 22 halte ich für eine überzogene Regulierung im Zusammenspiel der Selbstverantwortung aller Hilfeanbieter der Kostenträger und Leistungserbringer.
Meine Fraktion möchte daher Antworten auf die Fragen erhalten, ob solch eine umfangreiche Dokumentation wirklich erforderlich ist und der damit verbundene bürokratische Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden und Verbänden gerechtfertigt ist?



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