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19.11.10
14:56 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 35: Für eine effektive Qualitätssicherung in der Pflege

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. November 2010


TOP 35, Berufsordnung für Pflegeberufe (Drucksache 17/993)


Birte Pauls: Für eine effektive Qualitätssicherung in der Pflege

Eine Berufsordnung hört sich sehr bürokratisch an. Brauchen wir ein Instrument dieser Art überhaupt und dürfen wir an die Pflege noch mehr Ansprüche stellen? Der Landtag hat im vergangenen Jahr das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Ein großes Merkmal dieses Gesetzes ist die Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung. Und ein Instrument, um die Pflegequalität nachhaltig zu sichern, ist die Berufsordnung.
Die Berufsordnung beschreibt ein klares Berufsbild und definiert verbindliche Ziele, Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Die Berufsordnung regelt allgemeine Berufspflichten sowie die Pflicht zur Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung für das Pflegefachpersonal. Erstmalig wäre die Qualitätsanforderung an beruflich Pflegende in Schleswig Holstein geregelt. Wir wären das vierte Bundesland, welches einen entsprechenden Erlass einführt.
Bislang werden in Deutschland im Pflegedienst lediglich Ausbildungsziele bundeseinheitlich über das Alten- und Krankenpflegegesetz geregelt. Zusätzlich stellen die Einrichtungen selbst gewisse Ansprüche an ihr Personal - oder aber auch nicht. Außerdem stellen die Prüfrichtlinien des MDK entsprechende Anforderungen - oder auch nicht.
Warum ist die Qualitätssicherung so wichtig? Die steigende Zahl von Pflegebedürftigen sowie eine wachsende Pflegeintensität und die veränderten Ansprüche der Patienten an die Gesundheitsversorgung erfordern auch eine geregelte Qualitätsanforderung an berufliche Ausübung von Pflege. Bis 2050 wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von jetzt 2,1 2



Mio. auf 4,4 Mio. mehr als verdoppeln. Doppelt so viele Menschen wie heute werden über 80 Jahre alt sein.
Auf diese Herausforderung müssen wir rechtzeitig reagieren. Wir müssen uns ganz massiv um die Ausbildung und Rahmenbedingungen in der Pflege kümmern, wenn wir nachhaltig das Personal für die Pflege gewinnen wollen. Die 20 zusätzlich geplanten landesgeförderten Ausbildungsplätze sind zwar gut, aber bieten keine ausreichende Antwort auf den wachsenden Personalbedarf; sie sind weniger als ein Tröpfchen auf einem heißen Stein.
Eine Berufsordnung dient dazu, die Qualität der beruflichen Tätigkeit sicherzustellen und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren, besonders auch in Abgrenzung gegenüber anderen medizinischen Berufen. Sie ist keine Ergänzung des Krankenpflegegesetzes, sondern legt die Verhaltensgrundsätze für die Berufsangehörigen gegenüber Patienten fest. Die Berufsordnung stellt sicher, dass Pflege unter Berücksichtigung und ohne Bewertung von Nationalität, Glauben, politischer Einstellung, Kultur, sexueller Identität, Hautfarbe, Alter, Geschlecht oder sozialem Status ausgeführt wird.
Eine Pflegekammer in Schleswig-Holstein wäre auch an dieser Stelle sehr hilfreich. Aber auch andere Länder haben Berufsordnungen ohne eine Pflegekammer, z. B. Hamburg, wobei ich die Forderung nach einer Pflegekammer absolut unterstütze, das ist für mich der nächste Schritt.
Längst hat sich die wissenschaftliche Pflegeforschung an den Hochschulen etabliert und führt zu immer neuen Erkenntnissen. Der Wissenstransfer in den pflegerischen Alltag kann mit dieser Entwicklung nur durch regelmäßige Fortbildungen im Sinne des lebenslangen Lernens Schritt halten. Es entspricht damit den Ansprüchen von Pflegepersonal, die ihnen anvertrauten Menschen nach aktualisierten Maßstäben zu pflegen. So wird zusätzlich auch das Selbstbewusstsein der Fachkräfte gestärkt, die sich oft bis zur Selbstaufgabe unermüdlich um die Belange und Interessen der ihnen anvertrauten Menschen kümmern, aber leider schlecht selber ihre eigenen Interessen nach außen vertreten können.
Wir alle wollen ein gutes und effektives medizinisches Versorgungssystem. Der wesentliche Faktor dabei sind nachhaltig engagierte und gut ausgebildete Pflegekräfte. Die kontinuierliche Aneignung von aktuellem Fachwissen und Kompetenz gehört zu einer qualifizierten 3



Berufsausübung in der Pflege. Auch die Einrichtungen würden von dem sich ständig fortbildenden Personal profitieren. Ich begrüße jegliche Aktivitäten, um auf die Situation in der Pflege aufmerksam zu machen und für sie zu werben - wie die zur Zeit stattfindenden Messen, Ausstellungen, Tage der offenen Tür und auch die heroischen Worte bei Maybrit Illner gestern Abend, Herr Garg.
Aber damit ist es nicht getan; den guten Worten müssen Taten folgen, das wäre jetzt nur eine von vielen Möglichkeiten, um die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass Menschen den Beruf der Pflege ergreifen und vor allem darin bleiben.
Dieser Antrag ist kein Blindflug. Diese Forderung nach einer Berufsordnung ist mit den Pflegeverbänden und dem deutschen Pflegerat abgestimmt und wird von ihnen und ihren Einrichtungen seit langen mit Recht gefordert.