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19.11.10
13:26 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Ein peinlicher Antrag, Herr Dr. Dolgner!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 445/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 19. November 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Dringlichkeitsantrag der SPD
Wolfgang Kubicki: Ein peinlicher Antrag, Herr Dr. Dolgner!
In seiner Rede zu TOP 44a (Dringlichkeitsantrag der SPD / Personalpolitik in FDP-geführten Ministerien) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Zum Antrag der Sozialdemokraten zur Personalpolitik der FDP geführten Ministerien – wobei die Sozialdemokraten wohl vergessen haben, dass auch das Sozialministerium von einem Liberalen geführt wird – ist anzumerken, dass die Sache eigentlich nicht dringlich ist, wir aber der Legendenbildung vorbeugen wollen, es sei etwas zu verbergen.
Es ist in der Sache schon erstaunlich, dass die Sozialdemokraten personalpolitische Entscheidungen im Plenum diskutieren wollen, aber sei es drum.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind klassische Fragen zum Stellenplan der Nachschiebeliste, die am Dienstag an alle Fraktionen versandt worden ist und deren Inhalt üblicherweise im Finanzausschuss oder im jeweiligen Fachausschuss geklärt wird. Aber offensichtlich ist es für den Kollegen Dolgner, einem lustigen Kerlchen, dringlich, sich zu profilieren.
Ich habe die Überschrift seiner Pressemitteilung nicht verstanden, in der er formuliert, ‚Gelb leuchtet die Abendsonne’, obwohl er doch wissen muss, dass wir es mit einem Abendrot und einer roten Sonne zu tun haben.
Dies war und ist übrigens nachzulesen bei der Vermehrung von Stellen und deren Besetzung durch Sozialdemokraten in diesem Land. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Möglicherweise ist es diese Erinnerung, die den Kollegen Dolgner glauben machen lässt, auch andere handelten so wie die Sozialdemokraten während ihrer Regierungszeit.
Wir jedenfalls handeln nach Recht und Gesetz und gehen nach dem Prinzip der Bestenauslese bei der Besetzung der Stellen vor und weiten das Personalbudget insgesamt nicht aus, anders als zu sozialdemokratischen Zeiten.
In der Sache selbst:
In der Nachschiebeliste zum Haushalt 2011/2012 ist festgehalten, dass im Haushalt des Justizministeriums im Ministeriumsbereich eine weitere Stelle B 7 für 2011 und 2012 ausgebracht wird. Es ist nichts anderes als die Übertragung der für Ausländerangelegenheiten zuständigen Abteilung vom Innen- auf das Justizressort infolge der geänderten Zuständigkeiten. Die B 7 Besoldung ist übrigens ein Erbe aus SPD-Regierungszeiten, da die stellvertretenden Staatssekretäre automatische mit B 7 besoldet wurden. Wir werden künftig diese Stellen nur noch mit B 5 besolden, das macht deutlich, wie peinlich Ihr Antrag ist, sehr verehrter Dr. Dolgner.
Bei der Besetzung des Amtes des Generalstaatsanwaltes formulieren Sie ebenso erbärmlich wie falsch, dass bei der Besetzung der Position des Generalstaatsanwaltes ‚dessen besonderer Vorzug offensichtlich darin besteht, dass er ein FDP-Parteibuch besitzt’.
Was ist das eigentlich für ein Umgang mit Kandidaten, die sich um ein Amt bewerben? Sollen sich künftig alle Mitglieder von Parteien – und zwar egal welcher Partei -, auf keine Position mehr bewerben, um nicht öffentlich rufschädigend an den Pranger gestellt zu werden?
Das Verwaltungsgericht hat mitnichten festgestellt, dass der ausgewählte Bewerber nicht der Beste für das Amt sei.Es hat festgestellt, dass nach seiner Auffassung diese Auswahlentscheidung nicht ausreichend dokumentiert worden sei. Ob die vom Verwaltungsgericht angestellten Erwägungen zur Dokumentation der Auswahlentscheidung zutreffend sind, bleibt einer möglichen Überprüfung durch das OVG Schleswig vorbehalten. Sie wissen genauso gut wie ich, dass bereits in zwei anderen Verfahren das OVG Schleswig die erstinstanzliche Entscheidung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig aufgehoben hat, Stichwort: Wille (SPD).
Wir sollen anerkennen, dass es das gute Recht eines Mitbewerbers ist, eine Konkurrentenklage zu erheben. Hiervon wird ja nicht erst seit der Regierungsbeteiligung der FDP und auch nicht in geringem Umfang Gebrauch gemacht.
Man sollte, sehr verehrter Herr Dr. Dolgner, jedenfalls wenn man sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt, auch den Ausgang eines Rechtsstreits abwarten, bevor man abwertende Äußerungen abgibt.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Ich gehe davon aus, dass Sie sich bei Herrn Pfleiderer persönlich entschuldigen werden, sollte, wie auch immer, seine Berufung in das Amt des Generalstaatsanwalts bestätigt werden.
Schließlich wird im Bildungsministerium eine neue Abteilung eingerichtet – übrigens wird im Sozialministerium eine Abteilung aufgelöst -, die sich insbesondere dem Lehrerkräftenachwuchs, der Lehrerbildung und der beruflichen Bildung widmen soll, nachzulesen in der Nachschiebeliste. Die Haushaltslage ist schwierig. Vor diesem Hintergrund wird es in den nächsten Jahren in besonderer Weise darauf ankommen, bei erkennbarem Fachkräftemangel qualifizierten Lehrernachwuchs gerade in Fächern zu finden, die naturwissenschaftlich ausgerichtet sind.
Es erscheint auch uns sinnvoll, dass das Ministerium sich konzentriert um diese Aufgabe kümmern will. Auch müssen wir erkennen, dass die demographische Entwicklung eine längerfristige Planung der Schulversorgung in verschiedenen Regionen unseres Landes notwendig macht.
Wenn man all dies nicht will, wäre der saubere parlamentarische Weg, entsprechende Änderungsanträge im Haushalt zu stellen. Die Sozialdemokraten wollen dies offensichtlich nicht. Sie dokumentieren mit ihrem Antrag, dass sie an diesem sauberen Weg kein Interesse haben. Ihnen ist jedes Mittel recht, um politisch zu denunzieren, um mit Unterstellungen zu arbeiten, um üble Nachrede zu praktizieren.
Als Strafrechtler könnte ich noch einen Schritt weiter gehen, Dr. Dolgner, und erklären, dass Sie mit der Unterstellung, in den von der FDP geführten Ministerien werde Vettern- bzw. Parteibuchwirtschaft betrieben, eine Verleumdung begehen.
Denn dies ist erwiesenermaßen unwahr.
Vielleicht hätten Sie bei Ihrem Antrag daran denken sollen, dass der Leiter des Ministerbüros des Bildungsministers Ekkehard Klug (FDP) Sozialdemokrat ist, weshalb wir wieder bei dem Ausgangspunkt sind: die Abendsonne ist rot!“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/