Markus Matthießen zu TOP 14: Einsatzbereitschaft der Feuerwehren stärken
InnenpolitikNr. 403/10 vom 17. November 2010Markus Matthießen zu TOP 14: Einsatzbereitschaft der Feuerwehren stärkenEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnDie Europäische Union bringt uns viele Vorteile, sie bringt ab und an aber auch Verkomplizierungen. So etwa, dass sich die Zahl der Fahrerlaubnisklassen im Jahre 1999 von 7 auf 12 erhöht hat, und dass seit dieser Umstellung die jungen Menschen mit dem „Führerschein Klasse B“ keine Fahrzeuge mehr bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren dürfen. Mit dem alten Autoführerschein „Klasse 3“ war das anders. Das hat sich bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den technischen Hilfsdiensten und bei den Rettungsdiensten in den letzten Jahren leider immer stärker beim Nachwuchs bemerkbar gemacht. Wer nur den normalen Auto-Führerschein hat, darf eben nicht die größeren Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren – es sei denn, er lässt sich für eine andere Fahrerlaubnisklasse schulen. Das ist aber bislang noch zu aufwändig und kostspielig.Wer sieht, was die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste völlig uneigennützig Tag und Nacht für dieses Land und seine Bürger leisten, der kann eigentlich nur dazu kommen, dass wir eine schlanke und unbürokratische Regelung für solche Fahrerlaubnisse brauchen. Denjenigen, die ehrenamtlich zupacken wollen, soll man nicht noch Steine in den Weg legen. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Die Leitidee muss deshalb sein, dass Menschen, die sich für die ehrenamtliche Arbeit bei den verschiedenen Hilfsorganisationen begeistern, sich unkompliziert in den Gebrauch eines Einsatzfahrzeugs bis 7,5 Tonnen einweisen und schulen lassen können, und dass dann auf kommunaler Ebene, unbürokratisch, schnell und kostengünstig die nötige Fahrerlaubnis ausgestellt wird. Das ist der Wunsch, den wir von Vielen an der Basis hören. Sicherheitsbedenken habe ich nicht. Wir alle wissen, dass es im Straßenverkehr weniger auf Papiere ankommt, sondern auf Fahrpraxis und die Einhaltung der Verkehrsregeln. Und gerade in die Menschen, die andere Menschen retten, darf man Vertrauen haben.Die geltende Rechtslage ist leider nicht optimal. Es gibt zwar nach dem Straßenverkehrsgesetz des Bundes schon die Möglichkeit, dass oberste Landesbehörden Fahrerlaubnisse bis 7,5 Tonnen erteilen. Das ist aber nicht nah genug am Bürger. Einen guten Schritt haben wir zwar auch als Landtag im letzten Juni mit dem Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz getan. Jetzt können in unserem Land Fahrerlaubnisse für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen bei den Gemeinden und bis 7,5 Tonnen bei den Kreisen und kreisfreien Städten erteilt werden. Das ist auch schon recht nah am Bürger. Aber Teufel steckt im Detail:Denn die Zuständigkeit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist etwas anderes als die Einweisung, Schulung oder Prüfung. Hier ist es zwar so, dass es durchaus erleichterte Voraussetzungen für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen gibt. So ähnlich, wie bei dem neuen Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ kann jetzt zum Beispiel der erfahrene Feuerwehrmann den Jungen einweisen. Diese Möglichkeit ist aber nicht ausreichend. Die meisten modernen Einsatzfahrzeuge wiegen heute mehr als 4,75 Tonnen, und in dem Bereich bis 7,5 Tonnen stößt das Land aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz an seine Grenzen. Für die Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen können die nötigen Erleichterungen für Ausbildung und Prüfung seitens der Länder nicht getroffen werden. Der Ball liegt beim Bund.Den Handlungsbedarf haben eigentlich auch alle erkannt. Aber schon lange sind an den unterschiedlichsten Stellen Widerstände aufgrund von unterschiedlichen Interessenlagen zu beobachten, die an der Basis nicht nachzuvollziehen sind. Wir Schleswig-Holsteiner müssen uns diesen Schuh nicht anziehen, aber was wir jetzt gemeinsam tun müssen, ist, ein Zeichen zu setzen. Die Landesregierung muss auf Bundesebene alles dafür tun, dass die Hilfs- und Rettungsorganisationen es einfach haben. Dabei möchten wir auch ausdrücklich niemanden zwangsbeglücken: Wenn z.B. eine einzelne Freiwillige Feuerwehr es gerne anders halten will und lieber weiterhin amtliche Seite 2/3 Fahrlehrer zu Rate zieht, dann soll das auch weiterhin möglich sein. Aber das muss dem Ehrenamt vor Ort freigestellt werden.Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative Bayerns unterstützt, die nun den Bundestag erreicht und eine vernünftige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Ziel hat. Aber beschlossen ist die Sache im Bundestag noch nicht und dort kommen alle Parteien ins Spiel. Deshalb gilt es, jetzt nicht nachzulassen und wir wissen alle, dass eine Landesregierung mitunter auch außerhalb des Bundesrates noch Manches bewegt, unterstützen und für Positionen werben kann. Im Ziel sind wir uns in diesem Hause – denke ich – einig. Daher sollten wir dieses Signal heute setzen und ich bitte um Zustimmung des vorliegenden Antrages. Seite 3/3