Jens-Uwe Dankert: Mit klaren Rechtsverhältnissen den Feuerwehrdienst attraktiver machen!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 435/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 17. Oktober 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Innen / FeuerwehrenJens-Uwe Dankert: Mit klaren Rechtsverhältnissen den Feuerwehrdienst attraktiver machen!In seiner Rede zu TOP 14 (Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren stärken) sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Jens-Uwe Dankert:„In der Bundesrepublik Deutschland leisten ca. 1,3 Millionen Personen aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, Schleswig-Holstein kommt auf ca. 49.000 Menschen. Wir liegen also in Hinsicht auf unsere Bevölkerungszahl sogar deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren ist für unser Land unentbehrlich, und es verdient unsere volle Unterstützung. Die Feuerwehren sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Sicherheit. Sie sind auch ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor und ein Faktor für Jugendarbeit, insbesondere im ländlichen Raum.Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.Fest steht, dass die Einsatzfahrzeuge bei den FFW aus technischen Gründen schwerer geworden sind. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund ihres Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren. Diese Fahrer wachsen aber aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst heraus und stehen vielerorts nicht mehr zur Verfügung.Zur Kostenersparnis - und um Nachwuchsproblemen entgegenzuwirken - wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie Bundestagsabgeordneten der CDU/FDP-Regierungskoalition und Europaabgeordneten Erleichterungen im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen gefordert. Die Bundesregierung hat dieses Engagement von Beginn an unterstützt.Wir sollten als Schleswig-Holsteinischer Landtag auch für ein Zeichen sorgen, dass wir ebenso unsere Freiwilligen Feuerwehren in ihrer Einsatzbereitschaft stärken wollen und dem Feuerwehrnachwuchs ein leichterer Zugang zu diesen wichtigen Ehrenämtern ermöglicht wird. Die Diskussion auf Bundesebene läuft bereits seit einiger Zeit. Es ist Zeit, dass nun auch Taten folgen und umgesetzt werden.Deshalb bitten die CDU- und die FDP-Fraktion in ihrem Antrag die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die einfachere Vergabe des sogenannten „Feuerwehrführerscheins“ auch für das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 – 7,5 Tonnen einzusetzen. Dazu ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erforderlich, für die der Bund zuständig ist. Die Bundesregierung hat das Problem im Blick. Der Bundesverkehrsminister hat seit längerer Zeit betont, dass er eine entsprechende Änderung der Bundesnormen will. Auch in Berlin ist man sich in der Zielsetzung letztlich einig.Allerdings waren einige Klippen hinsichtlich EU-rechtlicher Vorgaben zu umschiffen. Hieran darf und wird aber letztlich unser Ziel nicht scheitern.Die Schaffung klarer Rechtsverhältnisse ist ein wichtiger Schritt, um den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren attraktiver zu machen und auch jüngeren Mitgliedern eine aktive Beteiligung an der Brandbekämpfung zu ermöglichen. Zudem sind die Freiwilligen Feuerwehren in der Lage, die neuen Fahrer auch dahingehend auszubilden, dass sie erhöhten Fahranforderungen, wie Einsatzfahrten gewachsen sind.Auch wenn Bundesverkehrsminister Ramsauer in einer Stellungnahme sagt, er wolle das Engagement der Feuerwehren für unsere Gesellschaft unterstützen und beim Erwerb des ‚Feuerwehrführerscheins’ bürokratische Hindernisse ausräumen, so sollte er doch Taten folgen lassen und unverzüglich rechtliche Klarheit schaffen. Das ist bisher jedoch nicht geschehen. Deshalb muss die Landesregierung alles daran setzen, dass es in Schleswig-Holstein zu einer adäquaten Lösung für die Feuerwehren kommt.Ich hoffe, dass der gemeinsame Antrag von CDU und FDP die Zustimmung des ganzen Hauses findet.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/