Rasmus Andresen zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Kinderrechte)
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Schleswig-Holstein (Kinderrechte) Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Rasmus Andresen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 673.10 / 17.11.2010Kindern eine soziale Teilhabe ermöglichenSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kinder sind nicht kleine Erwachsene, sondern eigenständige Individuen mit eigenen Rechten und Bedürfnissen. Diesem Grundsatz wird nun also in der Landesverfassung Rechnung getragen. Das freut uns als Grüne sehr. Wir haben die Volksinitiative seit 2008 begleitet, Unterschriften gesammelt, Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt. Ähnlich wie andere Fraktionen hier im Haus. Für uns Grünen war und ist es oberste Maxime, dass die Volksinitiative beste- hend aus Kinderschutzbund, Sozialverband und Arbeiterwohlfahrt als VetreterInnen von über 30.000 Menschen mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist.Wir rechnen den Regierungsfraktionen an, dass Sie ihre anfängliche Blockadehaltung aufgegeben haben und nun explizit den Begriff „Rechte“ im Entwurf in Punkt drei auf- genommen haben. Dies ist ein gutes Zeichen. Als Fachpolitiker ist mir sehr deutlich geworden, wie schwierig die Diskussion bei Ihnen, sehr geehrter Herr Potzahr, Sehr geehrte Frau Klahn, intern gewesen sein muss. Es freut mich, dass sich fraktionsüber- greifend die Abgeordneten durchgesetzt haben, für die es um wesentlich mehr ging als juristische Winkelzüge.Und wenn ich ehrlich sein soll, hätte man mich vor ein paar Wochen gefragt, ob ich ge- glaubt hätte, dass wir hier mit einem breit getragenen Gesetzentwurf stehen würden, hätte ich vermutlich mit dem Kopf geschüttelt. Nichtsdestotrotz ist der vorliegende Ge- setzentwurf ein klassischer Kompromiss. Wir bedauern ausdrücklich, dass es uns nicht gelungen ist, die Armutsbekämpfung stärker zu gewichten. Seite 1 von 2 Denn das Ziel der Volksinitiative war es ja nicht nur, Kinderrechte stärker in der Lan- desverfassung zu verankern, sondern auch den Schutz vor Kinderarmut stärker zu ge- wichten. Dies verrät allein der Titel der Volksinitiative „Kinderrechte stärken- Armut be- kämpfen“Dies ist leider durch den zweiten Satz im Paragraf 3 nur indirekt gelungen. Insofern ha- ben wir als Grüne Fraktion Sympathien für den Antrag der Linksfraktion. Allerdings kriti- sieren wir ihr Verhalten. Man kann nicht Kompromissbereitschaft signalisieren, sich dann aber keinen Meter bewegen zu wollen. Es ist auch etwas anmaßend besser als die Volksinitiative wissen zu wollen, was richtig ist.Aus unserer Sicht ist der Kompromiss trotz aller Kritik eine Verbesserung zum Status Quo. Wir sehen eine deutliche Verbesserung darin, dass Schleswig-Holstein sich in Zukunft zu den eigenständigen Rechten von Kindern auf Verfassungsrang bekennen wird. Ein fader Beigeschmack bleibt auch, dass wir heute im November im zweiten Durchgang in der ersten Lesung darüber diskutieren, ob Artikel 6a in der Landesverfas- sung erweitert werden soll.Vor über acht Monaten haben wir im Plenum das erste Mal über die Volksinitiative dis- kutiert. Das abgelieferte parlamentarische Verfahren war alles andere als vorbildlich. Einige Akteure müssen sich die Frage gefallen lassen, ob das Verfahren nicht schnel- ler, fairer und besser hätte verlaufen können.Verfassungsänderungen können aber nicht der letzte, sondern müssen der erste Schritt zur Stärkung von Kinderrechten und zur Problematisierung von Kinderarmut sein. Es ist deswegen traurig welche Rolle die Landesregierung im Sozialbereich einnimmt. Wir brauchen eine Bildungsoffensive. Es war falsch das beitragsfreie Kita-Jahr zu streichen.Wir brauchen jetzt mindestens eine vernünftige Sozialstaffel, Ganztagsschulen mit warmen Mittagessen und die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen, die Kindern wieder eine kleine Perspektive geben. Das Programm „kein Kind ohne Mahlzeit“ nicht zu verlängern ohne, dass auf Bundesebene Ersatzlösungen gefunden wurden, ist grob fahrlässig.Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe Kindern eine soziale Teilhabe zu ermög- lichen. Wir würden uns freuen, wenn die Debatte im Folgenden dafür genutzt wird. *** 2