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17.11.10
15:28 Uhr
CDU

Werner Kalinka: Diskussion zur Bekämpfung der Jugendkriminalität wird konkreter

Justizpolitik
Nr. 399/10 vom 17. November 2010
Werner Kalinka: Diskussion zur Bekämpfung der Jugendkriminalität wird konkreter
„ Es ist erfreulich, dass die Diskussion über wirksamere Sanktionen gegen jugendliche Straftäter in Schleswig-Holstein konkret in Gang gekommen ist“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka. Ob dazu auch Fahrverbote gehörten, müsse am Ende der Abwägung der Argumente entschieden werden: „ Ein mögliches Instrument könnte dieses aber durchaus sein.“
Kalinka verwies darauf, dass auf Initiative der CDU- und FDP Landtagsfraktionen in der kommenden Woche (24. November 2010) eine ganztägige Anhörung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität im Innen- und Rechtausschuss stattfinde. Dazu hatte die CDU-Landtagsfraktion auch die Stadt Karlsruhe als Anzuhörende benannt. Dort wird die „Gelbe Karten Aktion“, also die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis für bestimmte jugendliche Straftäter, bereits gehandhabt.
Die Stadt Karlsruhe hat ihre Antwort inzwischen übermittelt (Umdruck 17/1510).
Darin heißt es: „Die rechtliche Grundlage unserer Maßnahme liegt in § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung, nach der die Führerscheinbehörden die Möglichkeit haben, bei Vorliegen einer erheblichen Straftat oder einer
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Mehrzahl von Straftaten außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr, die auf ein erhebliches Aggressionspotential schließen lassen (im Falle des § 13 Abs. 2 bei Alkoholproblematik), die Beibringung eines medizinischen-psychologischen Gutachtens anzuordnen.
In jenen Fällen, in denen jedoch nur eine Straftat begangen wurde, die nicht das Kriterium der Erheblichkeit erfüllt oder nur Handlung aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten zutage getreten sind oder gar „nur“ wiederholte Alkoholauffälligkeit ohne verkehrsrechtlichen Bezug mitgeteilt wurden, wurde in der Vergangenheit die weitere Bearbeitung eingestellt. Hier knüpft nun unser Konzept an, wonach wir in diesen Fällen ein Anschreiben auf gelbem Papier versenden, das den Jugendlichen deutlich vor Augen führt, im Wiederholungsfall den Führerschein zu gefährden.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass vielen Jugendlichen nicht bewusst ist, dass ein aggressives Verhalten bzw. übermäßiger Genuss von Alkohol auch außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr dazu führen kann, den Führerschein in Frage zu stellen.
Insoweit kommt unserem Anschreiben keine eigene rechtliche Bedeutung zu, sondern nur eine informierende, dahin gehend, dass wir auf die Zusammenhänge zwischen dem aggressiven Verhalten bzw. übermäßigen Alkoholkonsums und der Eignung zum Führen eines Pkws im Straßenverkehr hinweisen.
Erfreulich zu bewerten ist die Tatsache, dass die Jugendlichen nach Erhalt einer „Gelben Karte“ nicht mehr auffällig wurden. Dies belegt, dass der Führerschein bei Jugendlichen ein besonders wichtiges Instrument ist, um Prävention auszuüben.
Positiv hervorzuheben ist auch die Tatsache, dass die Aktion zu keinem zusätzlichen Personalaufwand und dadurch kostenneutral umgesetzt wurde.“



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