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08.10.10
10:12 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 12: Wettbewerb über Lohndumping verhindern!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 8. Oktober 2010


TOP 12: Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Drucksache 17/889)


Regina Poersch:

Wettbewerb über Lohndumping verhindern!
Wenn die öffentliche Hand Aufträge erteilt, aus Steuermitteln, für öffentliche Infrastruktur, für Schulsanierung, Straßenbau, Rathausreinigung, dann ist es Pflicht und auch Selbstverständlichkeit, dass die Arbeiten nicht zu Dumpinglöhnen erbracht werden. Firmen bewerben sich um öffentliche Aufträge, sie verdienen damit ihr Geld und beschäftigen Menschen. Sie sind verantwortungsvoll und stellen sich einem Wettbewerb um Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Wir müssen verhindern, dass sich dieser Wettbewerb über Lohndumping abspielt! Das wollen wir nicht, und das will auch das Handwerk nicht.
Ich freue mich deshalb, dass aus dem Handwerk Schleswig-Holstein e.V. der Präsident Ulrich Mietschke und sein Geschäftsführer Tim Brockmann heute unsere Debatte verfolgen. Herzlich Willkommen im Landeshaus! Wir freuen uns auf den weiteren Meinungsaustausch mit Ihnen, mit anderen Verbänden, mit Gewerkschaften und mit der Kommunalpolitik.
Unser Gesetzentwurf schlägt neben klaren Regeln zur Tariftreue auch klare Vergaberegeln vor. Eindeutige Wertgrenzen, die realistische Größen für typische Vergabe-Vorgänge beinhalten, und Hinweise zu den zu wählenden Ausschreibungsverfahren geben Transparenz und Sicherheit. Sicherheit übrigens nicht nur für Auftragnehmer. Auch Auftraggeber und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren davon.
Zu den Tariftreue-Regeln: Unser Gesetzentwurf greift Anregungen aus der Anhörung auf, die aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes des SSW stattgefunden hat. Für das auf den Weg gebrachte Verfahren danke ich dem SSW und dem Kollegen Lars Harms ausdrücklich und herzlich. Wir haben im Verfahren und in der Anhörung viel gelernt:
Zum Beispiel, dass EU-konforme Tariftreueregeln möglich sind - sogar im ÖPNV.



1 Zum Beispiel, dass Tariftreueregeln mitnichten Preistreiber sind.
Zum Beispiel, dass solche Regelungen nicht nur symbolisch sind und deklaratorischen Charakter haben, sondern dass wir hier materiell-rechtlich die Welt ein kleines bisschen gerechter machen können.
Zum Beispiel, dass ein Mindestlohn unser politisches Ziel bleibt und in ein Bundesgesetz gehört.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen den gesetzlichen Mindestlohn. Einen Mindestlohn, der bundesweit gewährleistet, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit angemessen und ohne aufstockende staatliche Leistungen leben können. Aber: Geregelt in einem Bundesgesetz, nicht in einem Landes-Vergabegesetz.
Die Landesregierung hat uns in diesen Tagen über ihren Entwurf eines „Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetzes“ unterrichtet. Ich frage mich, was am geltenden (und bewährten!) Mittelstandsförderungsgesetz von 2003 falsch ist und geändert werden muss. Ich meine, das ist nicht erforderlich. Die in den Regierungs-Eckpunkten bisher geplanten Tariftreueregeln gehen aus Sicht meiner Fraktion nicht weit genug. Wir werden in der weiteren Beratung sehen und bewerten können, ob die Regierung hier einen zielführenden Weg beschreitet.
Alles in Allem ist es gut, dass die Regierung die Tariftreue überhaupt in einen Gesetzentwurf schreibt. Fehlen noch die Fraktionen von CDU und FDP. Aber: Der Anfang ist gemacht. Die Tariftreue erobert bei ihrer Rückkehr nun die Herzen der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung und das ist auch gut so!
Nicht vergessen: Am 31.12. tritt das geltende Tariftreuegesetz außer Kraft. Das wird niemand merken, denn der CDU-Wirtschaftsminister erklärte unter dem Schock des EuGH-Urteils 2008 schlichtweg unser Gesetz für nicht anwendbar. Höchste Zeit, diesen Tariftreue-losen Zustand zu ändern!
Für das weitere Verfahren liegen nun 3 Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Ich freue mich auf die Diskussion in den nächsten Wochen.
Wir haben uns bei der Formulierung unseres Gesetzes an bereits bewährten EU-rechts- konformen Gesetzen orientiert. Ich halte es – wie beim Mittelstandsförderungsgesetz – mit dem 1. Thessalonicherbrief, Kapitel 5, Vers 21, meinem Konfirmationsspruch: „Prüft alles, und das Gute behaltet!“



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