Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.10.10
18:09 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zur Schulung von Aufsichtsräten

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 11 – Änderung der Landeshaushaltsordnung u. der Claudia Jacob Gemeindeordnung Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Thorsten Fürter: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 591.10 / 07.10.2010

Aufsichtsräte müssen wissen, was ihre Aufgaben sind Der vorliegende Gesetzentwurf zur Schulung ist eine erste Konsequenz aus unserer Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank. Im Rahmen der dorti- gen Vernehmungen haben wir vereinzelt den Eindruck gewonnen, als wollten sich Betroffe- ne mit ihrer eigenen Unwissenheit verteidigen. Mit Verwunderung haben wir in diesem Zu- sammenhang zur Kenntnis genommen, dass die VertreterInnen des Landes Schleswig- Holstein vor ihrer Entsendung in dem Aufsichtsrat keinerlei Schulung besuchen mussten. Ziel unseres Gesetzesentwurfes ist es, das zu ändern.

Das Desaster um die HSH Nordbank hat uns in aller Brutalität verdeutlicht: Aus einer Un- ternehmensbeteiligung können für das Land gewaltige finanzielle Risiken erwachsen. Schon 2005 hat der Landesrechnungshof in einem Bericht zu den Landesbeteiligungen bemängelt, dass neue Gremienmitglieder nicht in geeigneter Weise auf ihre fachlichen und rechtlichen Pflichten vorbereitet werden. Wir hätten damals auf den Landesrechnungshof hören sollen. Berücksichtigt man, dass alleine das Land – ohne die Kommunen – an 29 Un- ternehmen beteiligt ist, dann zeigt sich sofort: Hier besteht Handlungsbedarf. Ich halte es auch für richtig, diese Verpflichtung nicht nur in regierungsinternen Richtlinien festzuhalten, sondern wirklich ins Gesetz zu schreiben. Die wirtschaftliche Entwicklung der landeseige- nen Unternehmen kann erhebliche Wirkungen für das Haushaltsrecht des Parlaments ha- ben.
Seite 1 von 2 Deshalb sollte auch das Parlament eine solche Verpflichtung auf gesetzlicher Ebene ein- fordern.

Handlungsbedarf besteht auch für die Kommunen. Zwar verfügen einige von ihnen inzwi- schen über ein ausgeprägtes Fortbildungsangebot, was wir ausdrücklich begrüßen und hervorheben. In diesen Kommunen wird lediglich eine Verpflichtung hinzukommen, ent- sprechende Angebote auch tatsächlich wahrzunehmen. Kommunen, die solche Angebote zurzeit nicht bereithalten, müssen bei Verabschiedung des Gesetzes Schulungen anbieten. Ich möchte ausdrücklich betonen: Es gibt auch in den Kommunen viele gewissenhafte Auf- sichtsräte, die ihr Amt mit großer Ernsthaftigkeit ausüben. Diese Aufsichtsräte werden die letzten sein, die sich gegen eine Schulungsverpflichtung wenden.

Unserem Entwurf vergleichbare Regelungen gibt es übrigens auch in anderen Bundeslän- dern. So sieht etwa die sächsische Gemeindeordnung vor, dass die Gemeinden für die von ihnen entsandten Gremienmitglieder Schulungen durchzuführen haben. Und auch auf Bun- desebene wird die Wichtigkeit von verbindlichen Fortbildungsmaßnahmen anerkannt. So sehen die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bun- des“ aus dem Jahre 2009 folgendes vor:

„Das beteiligungsführende Ressort stellt auch durch obligatorische Schulungsmaßnahmen sicher, dass die auf Veranlassung des Bundes gewählten oder entsandten Aufsichtsrats- mitglieder über den aktuellen Stand der erforderlichen Kenntnisse verfügen, die für die Wahrnehmung ihres Aufsichtsrates erforderlich sind.“

Liebe KollegInnen, das ist der Standard des Bundes. Ich denke, es müsste doch selbstver- ständlich sein, dass wir in Schleswig-Holstein keinen niedrigeren Maßstab anlegen wollen. Aufsichtsräte müssen wissen, was ihre Aufgaben sind. Wir haben bewusst darauf verzich- tet, in unseren Vorschlag bereits jedes Detail der Schulungsverpflichtung vorzugeben. Die jeweiligen Träger können auf diese Regelungen aufbauen und Grundsätze für Qualität und Inhalt der Schulungen erarbeiten. Mit unserem Vorschlag wird ein zentrales Anliegen der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung erfüllt. Im Interesse der Qualität unseres Vermögensbestandes und damit auch im Interesse der Landeskasse werbe ich deshalb dafür: Sperren Sie sich nicht gegen sinnvolle Vorschläge aus den Reihen der Op- position. Arbeiten Sie mit uns an diesem Gesetzesentwurf.

*** 2