Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.10.10
17:40 Uhr
FDP

Gerrit Koch: Selbstverwaltung bedeutet Selbstverantwortung

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 370/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 7. Oktober 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Innen / Landeshaushaltsordnung / Gemeindeordnung
Gerrit Koch: Selbstverwaltung bedeutet Selbstverantwortung
In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und der Gemeindeordnung) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch:

„Anlass des vorliegenden Antrages sind nach Ausführung des Kollegen Fürter die Erfahrungen aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH-Nordbank. Tatsächlich wurde und wird in den Vernehmungen oftmals der Eindruck vermittelt, als ob die damaligen Aufsichtsräte nicht so recht wussten, worin ihre eigentliche Aufgabe bestand. Dabei sind die Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten klar definiert und liegen quasi auf der Hand.
Die vornehmste Aufgabe eines Aufsichtsrates liegt in der Kontrolle der Geschäftsführung eines Unternehmens. Kontrolle bedeutet aber nicht, dass man sich gelegentlich das verbal zu Gemüte führt, was die Geschäftsführung meint, dem Aufsichtsrat zumuten zu können. Kontrolle verlangt aktives Handeln und bedeutet gegebenenfalls auch nerviges Nachfragen. Aufsichtsräte müssen aber auch wissen, was sie dürfen und vor allen Dingen, was die Geschäftsführung ohne Zustimmung des Aufsichtsrates nicht darf.
Offensichtlich bietet sich den Aufsichtsräten rechtlich ein breites Feld – verantwortlich nutzen kann es nur, wer sich dessen voll bewusst ist.
Dass dies offensichtlich nicht immer der Fall ist und dass die Problematik nicht wirklich neu ist, belegt der Umstand, dass bereits der Bundesgerichtshof sich mit der Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 beschäftigt hat. Fußend auf dessen Entscheidung haben sich der Bund und viele Bundesländer Richtlinien für die Berufung von Aufsichtsräten gegeben.
Sehr interessant sind die Ausführungen des Landesrechnungshofes zu diesem Thema zu lesen, der sich in seinem Kommunalbericht 2008 dazu ausführlich auslässt.
Der Landesrechnungshof kam zu dem aufschlussreichen Ergebnis, dass in wenigen Kommunen der Anteil von Aufsichtsratsmitgliedern mit kaufmännisch-wirtschaftlicher Vorbildung unter 10 Prozent lag. In den meisten Gremien betrug der Anteil der Aufsichtsräte mit einschlägiger Vorbildung jedoch zwischen 25 und 50 Prozent. Über alle Kommunen betrachtet lag der Anteil der kaufmännischen Aufsichtsräte bei über 50 Prozent. Ich denke, dass dies ein Wert ist, der dafür spricht, dass auf kommunaler Ebene die Aufsichtsräte durchaus verantwortungsbewusst besetzt werden. Und dabei ist der Anteil von juristisch vorgebildeten Aufsichtsräten noch gar nicht berücksichtigt – und uns Juristen traut man bekanntlich alles zu.
In seiner Untersuchung stellte der Landesrechnungshof schließlich auch fest, dass nur 11 der 31 geprüften Kommunen entsprechende Schulungen für Aufsichtsräte anboten. Die Kommunen sollten hier mehr Wert auf die Schulung ihrer Leitungsinstanzen legen. Denn nur starke Aufsichtsräte, die im Interesse des Unternehmens ihr Amt auszuüben in der Lage sind, bringen wortwörtlich Gewinn für die jeweilige Kommune. Das gilt selbstredend auch für unser Land und deren Aufsichtsorgane in landeseigenen Unternehmen.
Qualifikation, Fortbildung, aber auch Engagement und ein kritischer Blick sind die Schlüssel für eine erfolgreiche Aufsichtsratstätigkeit für das jeweilige Unternehmen. Der Sinn und Vorteil von Schulungen für alle Mitglieder von Aufsichtsgremien kommunaler und Landesunternehmen ist unbestritten. Seit der BGH-Entscheidung sind auch die Mindestkenntnisse von Aufsichtsräten genau definiert.
Es bleibt die Frage, ob die bloße Teilnahme an einer Schulung der Leichtgläubigkeit oder vielleicht auch der Gleichgültigkeit einiger Aufsichtsräte zum Beispiel bei der HSH Nordbank tatsächlich entgegengewirkt hätte. Zumal die von den Grünen vorgesehenen Pflichtschulungen nicht auch Pflichtprüfungen beinhalten sollen.
Eine weitere Frage ist aber auch, ob das Land den Kommunen vorschreiben sollte, Pflichtschulungen durchzuführen. Selbstverwaltung bedeutet auch Selbstverantwortung. Wir sollten das den Gemeinden überlassen.
Ich denke, ein generelles Problem aller Aufsichtsgremien, die von der Politik besetzt werden, ist, dass nicht immer zuerst auf Qualifikation und Geeignetheit der Kandidaten geschaut wird, sondern leider auch sehr häufig auf ihre politische Herkunft. Der Zwang zum politischen Proporz überwiegt. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3
Wie könnte es sonst angehen, dass zum Beispiel der Aufsichtsrat der Flughafen Lübeck GmbH überwiegend aus Mitgliedern besteht, die öffentlich immer wieder die sofortige Abwicklung dieser Einrichtung verlangen? Fünf der sieben Mitglieder gehören der rot-rot-grünen Lübecker Rathausmehrheit an. Keiner von ihnen bekennt sich öffentlich zum Lübecker Flughafen. Ob eine Schulung deren Haltung ändern würde, mag bezweifelt werden.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/