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07.10.10
17:07 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 50: Inklusion ist Ausdruck der Wertschätzung der Individualität jedes Menschen

Sozialpolitik
Nr. 353/10 vom 07. Oktober 2010
Heike Franzen zu TOP 50: Inklusion ist Ausdruck der Wertschätzung der Individualität jedes Menschen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Bevor ich auf den Bericht zu sprechen komme, möchte ich noch einmal betonen, dass die im Übereinkommen der Vereinten Nationen beschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen für viele Menschen auf dieser Welt noch immer nicht selbstverständlich sind. Darum ist es auch zu begrüßen, dass diese Vereinbarungen getroffen wurden. Wir sind hier in der Bundesrepublik Deutschland auf einem guten Weg und viele Forderungen aus der UN-Konvention sind bereits selbstverständlich, aber man kann es auch noch besser machen.
Die Koalition aus CDU und FDP hat sich während der Koalitionsverhandlungen sehr intensiv mit dem Thema Inklusion befasst. Das kann ich so sagen, weil sowohl der Sozialminister als auch ich dabei waren. Wir sind uns einig, dass Inklusion für uns eine Grundhaltung darstellt die Ausdruck der Wertschätzung der Individualität eines jeden Menschen ist. Deswegen ist für die Koalition Inklusion mehr als die Politik für Menschen mit Behinderungen, sie muss die Politik für alle sein.
Der vorliegende Bericht, für den ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und dem Minister Garg
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 bedanken möchte, macht deutlich, dass die Politik für Menschen mit Behinderungen den Landtag immer wieder beschäftigt hat, und in weiten Teilen waren wir uns hier auch einig.
Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Maßnahmen, die in der Vergangenheit ergriffen worden sind. Aber auch einen Ausblick darauf, was angedacht ist, um die UN-Konventionen zunächst einmal in das Bewusstsein der handelnden Personen zu bringen. So sind gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Herr Dr. Ulrich Hase mehrer Fachtagungen geplant, um Handlungsempfehlungen auf der Grundlage der UN-Konventionen zu erarbeiten. Und das Land Schleswig-Holstein ist an der Erarbeitung des Aktionsplanes auf Bundesebene aktiv beteiligt.
Ein zentraler Punkt wird dabei die Eingliederungshilfe sein. Ich freue mich ganz persönlich, dass dem Bericht zu entnehmen ist, dass man bundesweit darüber diskutiert, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht auszugliedern, und das SGB IX zu einem Bundesteilhabegesetz zu entwickeln. Das ist meiner langjährigen Forderungen. Teilhabeleistungen sind keine Fürsorgeleistungen.
Aber auch hier in Schleswig-Holstein müssen wir uns noch einmal Gedanken machen, wie wir gemeinsam mit den Kommunen ein Finanzierungsmodell auf den Weg bringen, bei dem die Hilfen aus einer Hand gewährleistet werden und die Finanzierung nicht aus dem Ruder läuft. Ich weiß, dass sich der Sozialminister an dieser Stelle besonders engagiert und dass die Gespräche dazu auf einem guten Weg sind. Bei der Teilhabeplanung müssen persönliche Zukunftsplanung, Sozialraumorientierung, Integration von Ausländerinnen und Ausländern und die Teilhabe am Arbeitsleben im Vordergrund stehen.
Ein weiterhin wesentlicher Aspekt der Inklusion ist die Barrierefreiheit. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche gesetzliche Regelungen gibt, die sich mit der Barrierefreiheit befassen. In der Umsetzung muss man aber immer wieder feststellen, dass Barrierefreiheit noch längst nicht überall gegeben ist. In der schulischen Integration von Kindern mit Behinderungen in den Regelschulen ist Schleswig-Holstein bei der Anzahl der Integrationsmaßnahmen durchaus als führend zu bezeichnen. Um die Weiterentwicklung dieser Arbeit voranzutreiben, gibt es die Denkfabrik „Inklusion und Schule“, die mit Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengesetzt ist.
Es gäbe noch vieles aus dem Bericht, dass man aufgreifen müsste. Eines zum Schluss: Wenn Inklusion Wirklichkeit werden soll, dann bedarf es auf der Grundlage der UN-Konvention eines gesellschaftlichen Schulterschlusses. Für

Seite 2/3 die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Berichtes zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss.



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