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07.10.10
15:27 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 35 und 48: Ehrlicherweise können wir den Menschen in Flensburg und Itzehoe diese Diskussion nicht ersparen

Justizpolitik
Nr. 350/10 vom 07. Oktober 2010
Barbara Ostmeier zu TOP 35 und 48: Ehrlicherweise können wir den Menschen in Flensburg und Itzehoe diese Diskussion nicht ersparen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Vielen Dank, Herr Minister Schmalfuß, für den ausführlichen Bericht zur Situation der Justizvollzugsanstalten (JVA) in Schleswig-Holstein.
Ihr Bericht gibt zum einen umfassenden Überblick zur derzeitigen Sachlage, zum anderen enthält er Vorschläge zu möglichen Einsparpotentialen. Im Bereich der Bauplanung und dem derzeitigen Investitionsstand kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass von den aus dem Investitionsprogramm der 15. Und 16. Legislaturperiode zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v. 112 Mio. € bis 2010 ca. 90 % in die Modernisierung und Instandsetzung der JVA investiert worden sind. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass der Landesrechnungshof die bauliche Zielplanung für die JVA uneingeschränkt positiv bewertet.
Diese Zielplanung ist in enger Abstimmung mit dem Justizministerium unter Berücksichtigung der Gefangenenstruktur, besonderer Sicherheitsanforderungen, zeitlicher, finanzieller und organisatorischer Aspekte ebenso wie dem Abbau einer verfassungsrechtlich unzulässigen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Belegung verfasst worden. Kontinuierlich werden Bauunterhaltungsmaßnahmen und kleine Baumaßnahmen zur Sanierung durchgeführt!
In Bezug auf die Personalsituation kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass diese ausreichend ist.
Als im Mai diesen Jahres die Haushaltsstrukturkommission ihre Vorschläge zur schrittweisen Sanierung unseres ernsthaft angeschlagen Haushalts vorlegte, da war dieses Unternehmen von der Leitidee getragen, dass es in einer so desolaten Finanzsituation eigentlich keine Denkverbote geben kann. Keinen Bereich kann man vorab aus einem Sparprogramm herausnehmen, denn wenn man dies tut, dann möchte jeder vorab aus den Sparüberlegungen ausgenommen werden. Deshalb müssen wir – so schmerzlich es ist – auch die Lage und Entwicklung der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund möglicher Einsparpotentiale bewerten.
Die Anregung des Landesrechnungshofes, die vorgegebene Einsparquote durch Schließung der kleineren Einrichtungen in Flensburg und Itzehoe zu erreichen, darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Auch wenn die Überprüfung der konkreten Einsparpotentiale des JM derzeit noch nicht abgeschlossen ist, so rechtfertigen überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnungen den vorliegenden Vorschlag ebenfalls.
- Große Baumaßnahmen in Millionenhöhe werden nicht mehr anfallen. - Der langfristig unabdingbar werdende Austausch sicherheitstechnischer Anlagen entfällt.
Wenn man die Anzahl der in den jeweiligen Einrichtungen Beschäftigten ins Verhältnis zu der Zahl der einsitzenden Straffälligen setzt, so wird außerdem auch deutlich, dass die Personalintensität in den großen Einrichtungen günstiger ist.
Man kann auch nicht bestreiten, dass bestimmte Verwaltungsleistungen, die neben dem eigentlichen Vollzug auch in kleineren Anstalten vorgehalten werden müssen, durch die Konzentrierung auf die großen JVA-Standorte eingespart werden können. Kostenintensive Angebote der Vollzugsgestaltung, wie Bücherei, Freizeit, Seelsorge werden in einer großen Anstalt effizienter genutzt.
Und wer in seiner Analyse der gegenwärtigen Situation aufrichtig ist, muss zugeben, dass die zwischenzeitlich von vielen Betroffenen zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen und Sorgen diese Einsparpotentiale im Kern auch nicht in Frage stellen, sondern dass sich die Kritik sich überwiegend mit dem

Seite 2/4 Problem möglicher Folgekosten befasst!
Das ist auch durchaus ernst zu nehmen. Es geht es um die Frage längerer Anfahrtswege zu den Gerichten. Es geht um die Aufrechterhaltung der räumlichen Nähe der Inhaftierten zu ihren Familien, den Pflichtverteidigern und den Wahlverteidigern und anderen Hilfsorganisationen sowie mögliche Probleme bei der Tätertrennung. Und schließlich um die Frage, ob die empfohlenen Schließungen in Bezug auf mögliche Folgekosten tatsächlich zur Haushaltssanierung des Landes Schleswig-Holstein beitragen, oder ob laufende oder zukünftige Ausgaben nur auf andere Ressorts oder Ministerien verlagert werden.
Als justizpolitische Sprecherin der CDU nehme ich diese in sehr fundierter und sachlicher Form vorgetragenen Bedenken sehr ernst. Wir haben ja auch schon Gespräche mit den Betroffenen geführt und man muss schon einräumen, dass sich die betroffenen Menschen viel Mühe geben, die Justizvollzugsanstalten und ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Ich möchte deshalb für die CDU-Fraktion auch ausdrücklich klarstellen, dass wir den Belangen der Sicherheit, der betroffenen Mitarbeiter und der betroffenen Regionen wirklich einen hohen Stellenwert beimessen. Aber wir alle – die Opposition eingeschlossen – können am Ende auch nicht verdrängen, wo wir im Jahr 2020 stehen müssen.
Wir müssen heute eine Antwort formulieren, wie der Strafvollzug in den kommenden Jahren finanziert werden soll. Und ein einfaches „Weiter so!“ reicht als Antwort nicht aus. Hier möchte ich deshalb auch die Mitglieder der Oppositionsfraktionen bitten, es sich in der Diskussion bitte nicht zu einfach zu machen. Als CDU liegt uns die Sicherheit und Fürsorge für die Betroffenen auch am Herzen und deshalb würden wir uns wirklich nur zu gerne voll auf ihre Seite stellen. Nur zu gerne würden wir einfach darauf verzichten, ihnen die quälende Diskussion um ihre Arbeitsplätze zu ersparen. Aber so einfach geht es eben nicht! Denn der Vorschlag zur Auflösung der Justizvollzugsanstalten kommt nicht von irgendwoher und es geht durchaus um viel Geld. Ich erlaube mir ein kurzes Zitat aus den „Bemerkungen 2010 des Landesrechnungshofs“ (S. 81): „Der LRH hält es für unwirtschaftlich, die kleinen JVA zu erhalten. Es ist weder überzeugend, noch realistisch, die zum Teil mehr als 100 Jahre alten Bauten nur teilweise herrichten zu wollen.“
Also auch wenn ich sicherlich nicht jede Einschätzung des Landesrechnungshofs uneingeschränkt teile, sind wir hier in die Verantwortung genommen und können ehrlicherweise den Menschen in Flensburg und Itzehoe diese Diskussion nicht ersparen. Und wer jetzt konstruktive Antworten geben kann, der sollte es jetzt tun.

Seite 3/4 Wir werden den zu erwartenden Haushaltsentwurf genau auf alle diese Probleme hin hinterfragen und diskutieren müssen. Darüber hinaus werden wir über neue Konzepte nachdenken müssen, um Folgekosten zu vermeiden.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir im Rahmen der Beratungen zu gemeinsamen Lösungen finden werden.



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