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07.10.10
12:47 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Der Ökolandbau wird seine Marktanteile auch ohne Beibehaltungsprämie ausbauen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 364/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 7. Oktober 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Agrar / Ökolandbau
Günther Hildebrand: Der Ökolandbau wird seine Marktanteile auch ohne Beibehaltungsprämie ausbauen
In seiner Rede zu TOP 19 (Ökolandbau) sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:

„Der Standpunkt der FDP zur Förderung des ökologischen Landbaus ist folgender:
- Der ökologische Landbau ist grundsätzlich so zu fördern, wie der konventionelle.
- Will eine Landwirtin oder ein Landwirt die Bewirtschaftungsart von der konventionellen auf die ökologische umstellen, soll sie oder er für einen Übergangszeitraum für Einkommensverluste entschädigt werden.

Der Regierungsentwurf des Haushaltsplanes 2010/11 sieht vor, die Umstellungsförderung nur noch für Grundwasser gefährdete Regionen, also im Wesentlichen für die Geest, bereitzustellen und nicht für die Bereiche mit schwereren Böden im Westen und Osten des Landes. Und das aus gutem Grund: Es sollte verhindert werden, dass dort, wo die mögliche Gefahr einer Grundwasserverunreinigung besteht, diese Gefahr verhindert oder eingeschränkt werden soll.
Das hätte aber bedeutet, dass in den anderen Bereichen des Landes, - die mit den bindigen Böden,- die Einkommensausfälle nicht ausgeglichen würden und damit in diesen Regionen eine Umstellung der Bewirtschaftung aufgrund zu geringer Erlöse kaum möglich wäre. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Wir von der FDP, und mit uns die Fraktion der CDU, sind aber der Meinung, dass eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftungsweise überall im Land möglich sein soll. Denn diese Art der Bewirtschaftung beinhaltet nicht nur den Aspekt des Grundwasserschutzes, sondern auch z. B. die Art der Düngung, den Ausschluss der Anwendung von Herbiziden und Funguziden, oder bestimmte Fruchtfolgen.
Wir sind deshalb froh, dass es unserer Ministerin gelungen ist, durch Umschichtungen im Einzelplan 13 die volle Umstellungsförderung im gesamten Land sicher zu stellen. In der Nachschiebeliste wird dieses berücksichtigt. Dafür meinen herzlichen Dank. Es ist damit die freie Entscheidung der Bäuerin oder des Bauern, welche Bewirtschaftungsweise er auf seinem Hof betreibt.
Ein Ausgleich der Einkommensausfälle ist deshalb nötig, weil in den ersten Jahren der Umstellung nur geringere Erlöse für die erzeugten Produkte möglich sind. Ab dem 6. Jahr nach der Umstellung werden die Produkte aber voll als ökologisch hergestellt anerkannt und können somit auch zu höheren Preisen verkauft werden. Der Aufwand ist eben auch ein intensiverer. Die Förderung durch die EU-Beihilfen bleibt selbstverständlich während der gesamten Zeit erhalten und auch nach der Umstellung läuft diese, wie auch bei der konventionellen Landwirtschaft, weiter. Zusätzlich zur Umstellungsförderung ist aber bisher auch noch die Beibehaltungsförderung gezahlt worden, sozusagen ‚on Top’.
Hier sind wir der Auffassung, dass diese nicht mehr zu rechtfertigen ist. Es wäre eine Besserstellung und eine Ungleichbehandlung im Vergleich zur konventionellen Anbauweise.
Die Produktion von ökologisch erzeugten Produkten hat in den letzten Jahren einen starken Anstieg erfahren. Auch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden diese Produkte verstärkt nachgefragt. Wir erkennen dieses an der Produktpalette in den Lebensmittelgeschäften, die auf diese Produkte nicht verzichten können. Auch die Discounter wie Aldi und Lidl haben diesen Trend erkannt und bieten Öko-Produkte an. Wir können also durchaus von einem Boom in diesem Bereich sprechen.
Warum aber diese Produktionsweise trotzdem dann auch noch ständig subventioniert werden soll, erklärt sich uns nicht und ist auch aus ordnungspolitischen Gründen nicht zu rechtfertigen.
Nicht ohne Grund haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, ich zitiere: ‚Beim Ökolandbau wird eine Umstellungsförderung beibehalten.’ Wir erfüllen hiermit diese Forderung und stellen sicher, dass unterschiedliche Bewirtschaftungsarten gleich gefördert werden.
Nun werden die Befürworter der Beibehaltungsföderung argumentieren, dass es sich um eine Kofinanzierung handelt und das Land nur 18 % der Mittel aufbringen muss, 82 % kommen aus der EU und vom Bund. Das mag so sein, aber die in unserer Verfassung festgeschriebene Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Schuldenbremse zwingt uns, alle Ausgaben zu überprüfen und Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das ist hier der Fall. Auch der Hinweis auf die Förderung in anderen Bundesländern hilft uns nicht weiter. Wir müssen bei uns in Schleswig-Holstein die Schuldenbremse einhalten und ich bin fest davon überzeugt, dass auch die anderen Bundesländer dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen werden.
Gerade wir von der FDP sind nicht für die desolate Haushaltslage in unserem Land verantwortlich, stehen und sehen uns aber in der Verantwortung, wieder geordnete Verhältnisse herzustellen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ökolandbau auch in der Zukunft in Schleswig-Holstein seine Marktanteile ausbauen wird, auch ohne eine Beibehaltungsprämie.
Zusammenfassend kann ich feststellen, dass Teile des Antrages der Grünen schon längst erfüllt sind, andere Teile aber nicht gerechtfertigt sind. Wir werden deshalb den Antrag ablehnen.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/