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06.10.10
17:26 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 16 und 26: Verbraucherschutz mit Augenmaß

Verbraucherschutzpolitik
Nr. 345/10 vom 06. Oktober 2010
Ursula Sassen zu TOP 16 und 26: Verbraucherschutz mit Augenmaß
Es gilt das gesprochenen Wort Sperrfrist Redebeginn
Der SPD-Antrag geht davon aus, dass das im Jahr 2008 novellierte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einer umfassenden verbraucherfreundlichen Reform bedarf und nennt entsprechende Eckpunkte.
Verbraucherschutz und Verbraucherinformation haben einen hohen Stellenwert.
Daher ist es uns wichtig, einen Sachstandsbericht zum VIG seit Inkrafttreten bis heute unter Berücksichtigung der genannten Eckpunkte zu erhalten, um aufzuzeigen, ob Handlungsbedarf über die Änderungsvorschläge der Bundesregierung hinaus aus Sicht der Landesregierung besteht.
Der SPD-Antrag sieht u. a. auch eine Verankerung des „Smiley-Systems“ auf der Grundlage der amtlichen Lebensmittelkontrolle vor.
Dieses Ziel verfolgt auch der SSW-Antrag zur „Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben in Schleswig-Holstein“. Wir haben im Juni 2009 bereits über einen nahezu identischen Antrag des SSW diskutiert.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Meine Fraktion hatte der Einführung eines „Smiley-Systems“ nach dänischem Vorbild nicht zugestimmt, da nach dem Verbraucherinformationsgesetz Informationen eben nicht erteilt werden dürfen, wenn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung im Internet oder Vergabe eines entsprechenden negativen Smiley’s lässt sich aus dem Verbraucherinformationsgesetz im Gegensatz zum dänischen „Smiley-System“ nicht zwingend ableiten.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich am 17.09.2010 darauf verständigt, bundesweit einheitliche Regelungen zur Veröffentlichung zu schaffen.
Ich begrüße, dass sich unsere Verbraucherschutzministerin, Frau Dr. Rumpf, bezüglich der unmittelbaren Veröffentlichung eines negativen Ergebnisses kritisch geäußert hat.
Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es nicht verwunderlich, dass nach einer Umfrage des Meinungsinstituts „Emnid“ 87 % der deutschen Verbraucher ein „Smiley-System“ nach dänischer Vorgehensweise wünschen und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wäre keine gute Verbraucherzentrale, wenn sie diese Auffassung nicht teilen würde.
Als verbraucherschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion vertrete ich die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gern!
Dennoch schlagen zwei Herzen in meiner Brust: ich bin auch Unternehmerin und weiß, wie schwierig es ist, geeignetes Personal in einem saisonabhängigen Betrieb zu beschäftigen.
Ich halte es daher nicht für angemessen, wenn es z. B. bei einem gastronomischen Betrieb im Tourismusgebiet in der Hauptsaison zu einer Beanstandung kommt, dass dann gleich ein Smiley mit hängenden Mundwinkeln neben der Speisekarte platziert werden muss.
Die Konkurrenz würde sich die Hände reiben, und der Betrieb wäre für die laufende Saison erledigt, vielleicht auch für länger! Wir wollen „schwarze Schafe“ nicht ungeschoren davon kommen lassen, dennoch sollten wir nicht zulassen, dass eine Momentaufnahme die Existenz eines Betriebes gefährdet.
Negativ beurteilte Betriebe haben ein Recht darauf, innerhalb kurzer Frist erneut beurteilt zu werden, um Schaden zu begrenzen.



Seite 2/3 Und genau hier könnte sich ein neues Problem auftun:
Steht überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal für eine aussagekräftige Beurteilung der Betriebe zur Verfügung? Diese Frage stellt sich auch in Zusammenhang mit dem Verbraucherinformationsgesetz.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass Verbraucherschutzministerin Dr. Rumpf in der Anhörung des Umweltausschusses am 29.09.2010 klar gestellt hat, dass das Landeslabor Schleswig-Holstein in die Lage versetzt werde, alle erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können. Allein 250.000 Euro werden aus Mitteln der Lärmkartierung über die Nachschiebeliste nach Neumünster ins Landeslabor fließen. Weitere Mittelumschichtungen werden folgen, und um einen angemessenen Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein, wie im EU- und Bundesrecht vorgeschrieben, sicherstellen zu können.
Der von CDU und FDP angeforderte Bericht möge aufzeigen, ob es Schwachstellen beim Verbraucherinformationsgesetz und der Umsetzung gibt, um ggf. nachbessern zu können. Verbraucherschutz ist keine Einbahnstraße – wir alle sind Verbraucherinnen und Verbraucher, jeden Tag!



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