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30.09.10
13:59 Uhr
CDU

Dr. Christian von Boetticher zur Rundfunkfinanzierung: Neuregelung wird fühlbare Verbesserung bringen!

Medienpolitik
Nr.337/10 vom 30. September 2010
Dr. Christian von Boetticher zur Rundfunkfinanzierung: Neuregelung wird fühlbare Verbesserung bringen!
Zum Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende der AG-Medien in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU-Fraktionen, Dr. Christian von Boetticher heute (30.09.2010) in Kiel:
„Wenn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen wird, werden die Bürger eine fühlbare Verbesserung bemerken. Das, was viele Menschen als Belästigung durch die GEZ empfunden haben, wird ein Ende finden. Der Weg fort von der GEZ-Gebühr zu einem geräteunabhängigen Beitrag wird aber auch der Wirtschaft Vorteile bringen. Das System wird einfacher, gerechter und schlanker.“
Dr. Christian von Boetticher erklärte, dass die Arbeiten an der Rundfunkfinanzierung sich in eine entscheidende Phase bewegten. Jetzt gelte es, die klaren Leitlinien der Reform nicht aus den Augen zu verlieren.
Der Medienpolitiker verwies hierzu auf die von der AG-Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 24. September 2010 in Frankfurt übereinstimmend für richtig gehaltenen Grundsätze zur Rundfunkfinanzierung:
1. Gebührenstabilität: Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 werden als bisher. Zugleich müssen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme zu gewährleisten.
2. Einfachheit des Systems: Leitgedanke der Reform der Rundfunkgebühren ist die Idee einer geräteunabhängigen Abgabe (Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe). Der Aufwand bei der Erhebung wird dadurch erheblich verringert. Aus diesen Gründen sollten bestehende Systembrüche im derzeitigen Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrags noch verändert werden: So ist z.B. die bisher noch vorgesehene Berücksichtigung nicht-privater Kraftfahrzeuge (eine geräteabhängige Anknüpfung) mit einem hohem bürokratischem Aufwand verbunden.
3. Mittelstandsfreundlichkeit: Die Belastung von mittelständischen Unternehmen soll nicht steigen und der Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein. Es muss für Familienbetriebe auch weiterhin rentabel bleiben, wenn z. B. kleine Ferienzimmer vermietet werden.
4. Soziale Gerechtigkeit: Es sollen – auch weiterhin – die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung für solche Menschen erhalten bleiben, denen es an ausreichenden Mitteln zur Mitfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks fehlt.
Dr. Christian von Boetticher machte auch deutlich, dass er aufgrund der Bedeutung des Themas in einem Brief an die federführende Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz eine Beteiligung von Vertretern der Länderparlamente an der Anhörung zum neuen Staatsvertrag am 11. Oktober 2010 in Berlin gefordert habe. „Es ist nur sinnvoll, wenn diejenigen, die in der Sache das letzte Wort haben, auch frühzeitig beteiligt werden“, so von Boetticher abschließend.



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