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24.09.10
16:31 Uhr
Landtag

22. Altenparlament setzt sich für flächendeckende medizinische Versorgung, bessere Erforschung des Alterns und Erhaltung des Landesblindengeldes ein

160/2010 Kiel, 24. September 2010


22. Altenparlament setzt sich für flächendeckende medizinische Ver- sorgung, bessere Erforschung des Alterns und Erhaltung des Lan- desblindengeldes ein


Kiel (SHL) - Nach mehr als achtstündiger intensiver Beratung hat das 22. Altenpar- lament heute (Freitag 24. September) im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit gro- ßer Mehrheit unter anderem den Erhalt des Landesblindengeldes in der bisherigen Höhe, die Einrichtung eines Lehrstuhls für Gerontologie und Geriatrie sowie die flä- chendeckende Versorgung mit Hausärzten im nördlichsten Bundesland gefordert.
Bezahlbarer barrierefreier Wohnraum und eine gute medizinische Versorgung seien eine zentrale Voraussetzung für ein würdiges Altern, sagte Lydia Drenckhahn- Dempewolf, die als Präsidentin das diesjährige Altenparlament mit seinen insgesamt 78 Mitgliedern leitete. Die Seniorinnen und Senioren verabschiedeten knapp 20 Be- schlüsse, die sich in der überwiegenden Mehrzahl mit Forderungen an die schleswig- holsteinische Landesregierung und den Landtag richten.
So wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, die Gemeindeordnung zu ändern und in Gemeinden mit mehr als 8000 Einwohnern einen Seniorenbeirat ein- zurichten. „Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm gesellschaftlich vertretene Gruppen betreffen, zu unterrichten“, heißt es im ent- sprechenden Antrag. Darüber hinaus soll die Landesregierung sich verstärkt dafür einsetzen, dass „barrierefreies Leben für Alle garantiert wird und zukunftweisende und bezahlbare Wohnformen gefördert werden“.
Besonders engagiert diskutiert und mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde die Forderung nach Konzepten für Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen älterer und pflegebedürftiger Menschen mit Migrationshintergrund. Es müsse ein Umdenken stattfinden, um Migrantinnen und Migranten auch im Alter besser zu integrieren.
Das Altenparlament, das sich in diesem Jahr zum 22. Mal trifft, nimmt in Schleswig- Holstein einen festen Platz in der politischen Willensbildung ein und wird vom Land- tag wie von der Landesregierung als Impulsgeber für ihre Entscheidungen geschätzt.
Sämtliche Beschlüsse des 22. Altenparlamentes sind im Anhang aufgeführt.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120, Fax – 0431 988-1130; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

Beschlüsse Arbeitskreis 1 „Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen im Alter“
Barrierefreies Wohnen Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, ein Programm aufzulegen, dass ver- besserte finanzielle/steuerliche Anreize schafft, damit mehr Privathäuser und privat genutzte Wohnungen so umgebaut werden können, dass ältere Menschen und Men- schen mit Behinderungen diesen Wohnraum weiter nutzen können und ggf. nicht umziehen müssen.
Wohnungsbauförderung/Baurecht/Schaffung barrierefreien Wohnraums Die Landesregierung wird aufgefordert, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass barrie- refreies Leben für Alle garantiert wird und zukunftweisende und bezahlbare Wohn- formen gefördert werden. Dabei ist die Wohnungswirtschaft gezielt anzusprechen.
Barrierefreiheit in Bestandsbauten Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, ein Zinsverbilligungs- programm für den Umbau von Bestandsbauten bereitzustellen, um die Gründung von Wohn-Pflege-Gemeinschaften zu begünstigen.
Informationsschrift Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, die zuständi- gen Fachministerien anzuweisen, eine Informationsschrift für potenzielle Vermiete- rinnen und Vermieter zu erstellen, welche über die Möglichkeiten der Wohnraumbil- dung für Wohn- Pflege-Gemeinschaften aufklärt.
Konzepte für Migrantinnen und Migranten Die Landesregierung wird aufgefordert, Konzepte für Wohn-, Pflege- und Betreu- ungsformen älterer und pflegebedürftiger Migrantinnen und Migranten unter Berück- sichtigung des kulturellen und religiösen Hintergrundes zu entwickeln und dabei be- sonders den Aspekt der Integration im Auge zu behalten.

Arbeitskreis 2 „Mitbestimmung auf kommunaler Ebene/kommunale Infrastruktur“ Änderung der Gemeindeordnung § 47 d, e Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins § 47 d und e wie folgt zu ändern:
§ 47d neu- Seniorenbeiräte (1) In Gemeinden mit mehr als 8000 Einwohnern ist ein Seniorenbeirat einzurichten. In Gemeinden mit weniger als 8000 Einwohnern ist der Einrichtung eines Senioren- beirates stattzugeben, wenn das Verlangen in einer Gemeinde besteht. (2) Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohner der Gemeinde, setzt sich für deren Belange sowie generationsübergreifende Angelegenheiten ein und berät die Organe der Gemeinde in diesen. 3
(3) Die Satzung bestimmt die Anforderungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl der Beiratsmitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ordnung. Ein Beiratsmitglied darf nicht gleichzeitig ein politisches Amt in der Gemeinde inne- haben. (4) Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.
§ 47e neu: Stellung des Seniorenbeirates (1) Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm ge- sellschaftlich vertretene Gruppe betreffen, zu unterrichten. (2) Der Seniorenbeirat kann in Angelegenheiten, welche die Gruppe der älteren Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr betreffen, Anträge an die Gemeinde- vertretung und die Ausschüsse stellen. Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeira- tes oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Seniorenbeirates hat das Recht an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen, das Wort zu verlangen und Anträge zu stellen. (3) Der Seniorenbeirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ab- lauf der Sitzungen durch eine Geschäftsordnung, soweit dieses Gesetz und die Sat- zung (§ 47 f) keine Regelung enthalten.
Der bisherige § 47d wird zu § 47f. Der bisherige § 47e wird zu § 47g. Der bisherige § 47f wird zu § 47h.
Ausbildung von Pflegefachkräften in Norderstedt Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, schnellstmöglich im Kreis Segeberg, Standort Norderstedt, wieder eine Altenpflege- schule anzubieten.
Alle Fahrkartenautomaten kundenfreundlich gestalten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen die LVS (Landesverkehrs-Service-Gesellschaft) auffordern, bei ihren Ausschreibungen zu bestimmen, dass in Schleswig-Holstein die aufzustellenden Fahrkartenautomaten in ihrer Handhabung und Bedienung kundenfreundlich gestaltet und ausgestattet wer- den.
Fahrpläne Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Fahrpläne im ÖPNV in geeigneter Höhe und in großer, für Seh-Beeinträchtigte geeigneter Schrift veröffentlicht werden.

Arbeitskreis 3 „Gesundheitliche Versorgung“
Hausärzte Der Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Anreize dafür schaffen, dass der prognostizierte Mangel an Haus- und Fachärzten nicht zu Lasten der Be- völkerung – insbesondere im ländlichen Raum – geht. 4

Palliativmedizin Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die seit dem 1. April 2007 bestehende Verpflichtung, im Rahmen des Leistungskataloges der Ge- setzlichen Krankenversicherung Leistungen der spezialisiert ambulanten und statio- nären palliativ-medizinischen Versorgung anzubieten, nun auch flächendeckend in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Änderung der MDK-Prüfrichtlinien Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Prüfrichtli- nien zu den MDK-Benotungen so geändert werden, dass auch die Antworten der Bewohner/innen bzw. ggf. deren gesetzlicher Vertreter/innen in die Gesamtnote mit einbezogen werden.
Pflegestützpunkte Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die im Pflege- erweiterungsgesetz vom Juli 2008 beschlossene Einführung von trägerunabhängigen Pflegestützpunkten landesweit beschleunigt umgesetzt wird.
Einrichtung einer Pflegekammer für die Pflegeberufe Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei den im Landtag vertretenen Fraktio- nen dafür einzusetzen, dass in Schleswig-Holstein eine Pflegekammer für die Pfle- geberufe eingerichtet wird.
Abschaffung des Schulgeldes für Auszubildende der Altenpflege Die Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, dass Schulgeld für Aus- zubildende der Altenpflege abzuschaffen und eine unquotierte Übernahme der Schulgeldkosten für alle Ausbildungswilligen durch eine Landes- und Umlagefinan- zierung einzuführen.
Lehrstühle für Gerontologie und Geriatrie Die Landesregierung wird aufgefordert, die wissenschaftlichen Bereiche Gerontolo- gie und Geriatrie zu erweitern, zu stärken und zusammenzuführen. Darüber hinaus soll ein entsprechender Lehrstuhl in Schleswig-Holstein eingerichtet werden.
Dringlichkeitsantrag auf Erhalt des Landesblindengeldes in der bisherigen Höhe Der Landtag wird aufgefordert, das Landesblindengeld nach dem Landesblinden- geldgesetz Schleswig-Holsteins in der bisherigen Höhe von 400 Euro monatlich für blinde Menschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres und 200 Euro vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu erhalten.