Ranka Prante begrüßt Greenpeace-Klage gegen die Atomaufsicht Schleswig-Holstein
Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin Presseinformation DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 279/10 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Kiel, 14. September 2010 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deRanka Prante begrüßt Greenpeace-Klage gegen die Atomaufsicht Schleswig-HolsteinKiel. DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert die sofortige Stilllegung des Atomkraftwer- kes Krümmel und begrüßt die Klage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Atomauf- sicht Schleswig-Holstein.Medienberichten zufolge reichte Greenpeace heute beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Schleswig eine Untätigkeitsklage gegen die Atomaufsicht Schleswig-Holstein ein, weil die Atomaufsicht bisher nicht fristgerecht auf den Antrag von Greenpeace auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel reagiert habe. Der Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung wird mit der unzureichenden Sicherung des Atomkraftwerkes Krümmel gegen Flugzeugabstürze begründet.„Ich bin über das juristische Vorgehen von Greenpeace hocherfreut. Aber das Verhalten der Schleswig- Holsteinischen Atomaufsicht und der schwarz-gelben Übergangsregierung erschreckt mich doch sehr. Hier wird zu Gunsten der großen Energiekonzerne mit der Sicherheit der Bevölkerung gespielt“, sagt Ranka Prante, energiepolitische Sprecherin der LINKEN. „Die unzureichende Sicherung des Pannenmei- lers Krümmel vor Flugzeugabstürzen ist allen Beteiligten seit langem bekannt. Der von Schwarz-Gelb beschlossene Ausstieg aus dem Atomausstieg stellt Schleswig-Holstein jetzt vor neue Probleme, denn mit Sicherung und Nachrüstung hat sich die Atomaufsicht in den letzten Jahren kaum beschäftigt“, so Prante weiter. „Krümmel gehört zum Typ der Sidewasserreaktoren 69, der als besonders störanfällig und unsicher gilt. Die Freisetzung radioaktiver Strahlung im Störfall ist besonders schnell und hoch, so dass nur wenig Zeit für die Evakuierung der Bevölkerung zur Verfügung steht. Dies gilt auch für den Fall eines Flugzeugabsturzes. Die Atomaufsicht muss deshalb sofort handeln und Vattenfall und e.on die Betriebsgenehmigung entziehen!“Im Gegensatz zu einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2008 sollen Flugzeugabstürze künftig als erweitertes „Restrisiko“ gelten und damit Klagen Dritter ausgeschlossen werden. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de