Andreas Tietze zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Lübeck-Blankensee
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de Staatliche Beihilfen: www.sh.gruene-fraktion.deLübecker Flughafen wieder im Visier Nr. 526.10 / 14.09.2010 der EU-KommissionZu den Antworten auf seine Kleine Anfrage zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Lübeck-Blankensee erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, Dr. Andreas Tietze:Die Landesregierung hat bestätigt, dass es eine neuerliche Beihilfebeschwerde in Sa- chen Flughafen Lübeck mit Tatbeständen aus der Zeit ab dem 1. November 2009 an die Europäische Kommission gibt. Die EU-Kommission hat sich deshalb an die Bundes- regierung gewandt. Der Landesregierung und der Hansestadt Lübeck liegt dieses Schreiben seit dem 9. Juli 2010 vor. Die EU-Kommission setzte eine Antwortfrist von 30 Tagen und gewährte wegen der Urlaubszeit auf Antrag eine Fristverlängerung um acht Wochen. Eine Antwort der Bundesregierung liegt angeblich noch nicht vor, diese Ant- wort wird sich auf die Aussagen der Landesregierung und der Hansestadt Lübeck stüt- zen müssen.Sollten die Gründe für die Beihilfebeschwerde nicht ausgeräumt werden können, be- kommen Lübeck und die Flughafengesellschaft große Probleme. Denn ohne staatliche Beihilfen, egal in welcher Form, wird Ryanair mit seinem Geschäftsmodell nicht in Lü- beck bleiben. Die Landesregierung muss sich sehr genau überlegen, ob sie wirklich den Ausbau des Flughafens mit Investitionshilfen bis zu 75 Prozent fördern will. Damit würde sie mögliche Beihilferechtsverstöße akzeptieren und sogar noch belohnen.Anlage Drs. 17/836 Seite 1 von 1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/836 17. WahlperiodeKleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Tietze (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) undAntwort der Landesregierung – Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und VerkehrStaatliche Beihilfen für den Flughafen Lübeck-Blankensee seit dem 1. November 2009Vorbemerkung des Antragstellers:Mit Entscheidung vom 10. Juli 2007 hat die Europäische Kommission ein beihilfe- rechtliches Vorabprüfungsverfahren "Staatliche Beihilfe zugunsten der Flughafen Lübeck GmbH und Ryanair" eingeleitet (Amtsblatt der EU, C295/29 vom 7.12.2007). Die Kommission hat hierin insbesondere die Übernahme von Betriebsverlusten des Flughafens durch die Hansestadt Lübeck, die Bereitstellung von Mitteln für Investiti- onsvorhaben sowie die Frage, ob das Unternehmen Infratil, das die Flughafen Lü- beck GmbH im Jahr 2005 zu 90% erworben hatte, eine Beihilfe erhalten hat, zur Prü- fung gestellt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Seit dem 1. Novem- ber 2009 hält die Hansestadt Lübeck wieder 100% der Gesellschaftsanteile der Flughafen Lübeck GmbH. Am 25. April 2010 wurde durch Bürgerentscheid der Han- sestadt Lübeck entschieden, dass die Hansestadt den Flughafen in Eigenregie aus- bauen solle. Die Betriebsverluste der Flughafengesellschaft werden bis einschließlich 2012 von der Hansestadt Lübeck übernommen. Drucksache 17/836 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode1. Trifft es zu, dass das genannte Vorabprüfungsverfahren sich auf Vorgänge bzw. Sachverhalte beschränkt, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2009 einschließlich beziehen? Das genannte Vorabprüfungsverfahren wurde aufgrund von Beschwerden aus den Jahren 2002 bis 2006 eingeleitet. Es bezieht sich somit auf Vorgänge bzw. Sachverhalte aus dem Zeitraum vor dem 31.10.2009.2. Trifft es zu, dass die europäische Kommission sich aufgrund einer neuerlichen Beihilfebeschwerde in Sachen Flughafen Lübeck an die Deutsche Bundesregie- rung gewandt hat? Ja.3. Trifft es zu, dass diese Beschwerde beihilferechtliche Tatbestände aus der Zeit ab dem 1. November 2009 zum Gegenstand hat? Ja.4. Wenn Frage 2 bejaht wird: a) Von wann datiert das Schreiben der Kommission? Vom 07.07.2010. b) Wann ist dieses bei der Deutschen Vertretung bei der EU eingegangen? Am 07.07.2010. c) Unter welchem Aktenzeichen führt die Kommission das Verfahren? CP 162/2010 d) Seit wann liegt das Schreiben der Landesregierung vor? 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/836 Seit dem 09.07.2010. e) Seit wann liegt dieses Schreiben der Hansestadt Lübeck vor? Seit dem 09.07.2010.5. Wenn Frage 2 bejaht wird: a) Innerhalb welcher Frist muss oder musste Deutschland antworten? Es wurde eine Antwortfrist von 30 Arbeitstagen ab dem Datum des Kommissi- onsschreibens gesetzt. b) Ist Fristverlängerung beantragt worden, und wenn ja, bis wann? Aufgrund der Urlaubszeit wurde Fristverlängerung beantragt und eine Fristver- längerung um acht Wochen gewährt. c) Ist eine Antwort erfolgt? Eine Antwort der Bundesregierung ist noch nicht erfolgt.6. Wenn Frage 2 bejaht wird: a) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Sachverhal- te im Schreiben der Kommission bzw. in dem diesem Schreiben zu Grunde liegenden Beschwerdeschreiben gerügt werden? Der Landesregierung liegen die genannten Schreiben vor. Daher weiß sie, welche Sachverhalte darin problematisiert werden. b) Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, für welche dieser Sachverhalte die Bundesregierung das Vorliegen einer Beihilfe bestreiten wird? 3 Drucksache 17/836 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Nein. Zurzeit wird die Antwort der Bundesregierung auf das Schreiben der Kommission noch erarbeitet.7. Wenn Frage 2 bejaht wird: a) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Bundesregie- rung für gewisse Sachverhalte beihilferechtliche Genehmigungen beantragen wird? Siehe Antwort auf Frage 6b). b) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, für welche der Sachverhalte gemäß Antwort auf Frage 6a) die Bundesregierung gegebenen- falls eine beihilferechtliche Genehmigung der Kommission beantragen wird? Siehe Antwort auf Frage 6b). c) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es Sachverhalte gemäß Antwort Frage 6a) oder sonstige, die die Bundesregierung für beihilfe- rechtlich nicht genehmigungsfähig hält? Siehe Antwort auf Frage 6b). 4