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10.09.10
20:48 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 27: Es besteht kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit

Umweltpolitik
Nr. 310/10 vom 10. September 2010
Dr. Michael von Abercron zu TOP 27: Es besteht kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit
Nicht erst seit der Schaffung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 und der folgenden EU-Grundwasserrichtlinie wissen wir, dass neben Boden und Luft auch gerade das Wasser als essentielles Nahrungsmittel und Grundlage allen Lebens eines ganz besonderen Schutzes bedarf. Gerade wir in Schleswig-Holstein, umgeben von Nord- und Ostsee, reich an Fließgewässern, Seen und großen Grundwasservorkommen haben eine besondere Verantwortung zum Schutz dieser bedeutenden Lebensgrundlage.
Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung eine Verordnung zum Schutz des Grundwassers auf den Weg gebracht hat. Diese Verordnung setzt die Vorgaben der europäischen Vorschriften (EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Grundwasserrahmenrichtlinie) 1:1 um, nachdem nach der Föderalismuskommission das Wasserhaushaltsgesetzt neu gefasst wurde.
Diese neue Verordnung regelt sehr genau - bundeseinheitlich und EU-rechtskonform.
Die Grundwasserkörper sollen so bis zum 22.12.2013 festgelegt, überprüft und beschrieben werden. Dabei geht es insbesondere um die Identifizierung der so genannten „gefährdeten Gewässerkörper“. Dabei handelt es sich um solche Bereiche, die die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen. Als Maßstab dafür gibt es definierte Schwellenwerte. Im Anhang ist dafür eine Tabelle mit
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Konzentrationswerten von Elementen und Schadstoffen nach europapolitischen Normen enthalten. Darunter sind auch neben Pflanzenschutzmitteln Nitrat, Nitrit, Ammonium oder Sulfat aufgeführt. Das sind also auch gerade die Stoffgruppen, die uns bei der landwirtschaftlichen Nutzung besonders bei durchlässigen Böden regionale Probleme bereiten können. Die Verordnung enthält aber nicht nur die Schwellenwerte, sondern auch Parameter wie ph-Wert und Sauerstoffgehalt. Sie regelt auch sehr genau die Einrichtung von Messstellen und die Ermittlung von Trends bei der Schadstoffkonzentration. Daraus ergeben sich dann notwendige Konsequenzen zur Begrenzung der Schadstoffeinträge.
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Grünen völlig unverständlich! Alle Parameter auch die für die Landwirtschaft sind in Abhängigkeit von der Landnutzung festgelegt. Mehr als diese aufwändige alle sechs Jahre zu wiederholende Untersuchungen sind weder notwendig noch sinnvoll. Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist unser Land führend. Wir wissen daher auch, dass einige unserer Gewässerkörper nicht in einem optimalen Zustand sind. Um das zu verändern, unterstützen Sie bitte alle Maßnahmen durch geeignete Agrar-Umweltmaßnahmen. Sie haben bei den Haushaltsmaßnahmen reichlich Gelegenheit dazu. Neue Untersuchungsparameter, die ohnehin schon berücksichtigt sind, helfen nicht weiter. Es sei denn, man würde einen ganzen Berufsstand wieder unter Generalverdacht stellen.
Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit. Deshalb handeln Sie richtig und lehnen Sie diesen überflüssigen Antrag ab.



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