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10.09.10
19:30 Uhr
CDU

Hans Hinrich Neve zu TOP 24: Die inhaltlichen Fragen stecken im Detail

Finanzpolitik
Nr. 308/10 vom 10. September 2010
Hans Hinrich Neve zu TOP 24: Die inhaltlichen Fragen stecken im Detail
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Laut § 370 der Abgabenordnung ist Steuerhinterziehung eine Straftat. Insofern ist die Feststellung von Bündnis 90 / Die Grünen im Titel ihres Antrages – „Steuerhinterzieher sind Straftäter“ – richtig und in diesem Hause unstrittig!
Aber bei näherer Betrachtung des Antrags und der Begründung stellen sich inhaltliche Fragen.
Zum Beispiel muss vor dem Ankauf einer angebotenen CD genau geprüft werden, was dabei für Schleswig-Holstein herausspringt. Es muss ein deutliches Plus bei den Steuereinnahmen geben, damit sich ein Kauf auch lohnt.
Zweitens muss geprüft werden, ob solche CDs echte Neuigkeiten enthalten, oder ob einfach nur Informationen gespeichert sind, über die die Finanzverwaltung ohnehin schon verfügt.
Drittens müssen die Daten konkret sein. Es reicht nicht, vage Informationen darüber zu erhalten, dass irgendjemand vielleicht irgendwelche Steuern
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 hinterzogen hat. Im Grunde brauchen wir Namen, Anschriften und Beträge, auf die sich die Ermittlungsarbeit der Steuerfahndung stützen kann.
Und viertens müssen die Kosten angebotener CDs und ihre Erträge in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Wenn kein klarer Mehrwert erkennbar ist, sollte man von einem Ankauf Abstand nehmen.
All diese Fragen stellen sich im Zusammenhang mit CDs über mutmaßliche Steuersünder.
Aber all diese Fragen – das möchte ich betonen – stellen sich nicht uns als den Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Nein, diese Fragen stellen sich dem Finanzminister. Er vertritt die Exekutive, er ist die vollziehende Gewalt. Er muss die Entscheidung treffen, ob er kauft oder nicht.
Wir als Landtag werden ihn und seine Arbeit kontrollieren, und wir haben am Ende zu bewerten, ob seine Entscheidungen richtig waren oder nicht. Rainer Wiegard stellt sich diesem Urteil, und ich habe keinen Zweifel daran, dass er unserem Urteil auch mit Blick auf den Ankauf von Steuer-CDs standhalten kann.
Jenseits davon gestatten Sie mir jedoch bitte noch eine abschließende Bemerkung:
Unser Steuerrecht ist inzwischen so kompliziert, dass manch ein Mittelständler geradezu Angst davor hat, schon mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, wenn er seine Steuererklärung unterschreibt.
Nicht, weil er sich irgendeiner Schuld bewusst ist.
Nein, einfach nur deshalb, weil er gar nicht mehr zu überblicken vermag, ob seine Erklärung vollständig und sachgerecht ist und in der Hoffnung und im Glauben, ob er den richtigen Steuerberater erwischt hat.
Dass in naher Zukunft Steuersenkungen möglich sind, mag man in Frage stellen.
Dass eine Vereinfachung unseres Steuerrechts auch und gerade in schwierigen Zeiten möglich und nötig ist, darüber sollten wir uns einig sein.
Auch in diesem Sinne wollen wir die weiteren Beratungen miteinander führen.



Seite 2/3 Ich beantrage Ausschussüberweisung mit der Bitte, dass wir dort dann auch eine abschließende Beschlussfassung herbeiführen. Eine erneute Beratung im Plenum erscheint mir bei diesem Thema nicht nötig zu sein.



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