Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
10.09.10
18:50 Uhr
FDP

Anita Klahn: Jeder soll die Entscheidung für sich treffen können

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 319/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 10. September 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit
Anita Klahn: Jeder soll die Entscheidung für sich treffen können
In ihrer Rede zu TOP 22 (Einheitlicher Nichtraucherschutz) sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Ich bin liberale Nichtraucherin. Und das sage ich ganz bewusst. In einer wirklich kurzen Erprobungsphase als Teenager habe ich für mich entschieden, dass Rauchen in meinem Leben keinen Stellenwert bekommt.
Aber auch in späteren Jahren habe ich mich immer wieder ganz bewusst gegen das Rauchen entschieden - in dem Wissen um gesundheitliche Risiken - für mich, meine Familie, meine Umgebung. Andere haben dieses für sich anders entschieden.
Die Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes stehen uns auch genau dieses Recht zu – nämlich die freie Entscheidung, wie man leben möchte.
Selbstverständlich hat auch jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Aber strikte Rauchverbote wie in Bayern stoßen in der Bevölkerung auf wenig Zustimmung und widersprechen auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wie aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hervorgeht, befürwortet nur etwa ein Drittel das ausnahmslose Rauchverbot in Gaststätten.
Knapp die Hälfte begrüßten dagegen die in mehreren Bundesländern geltende Regelung, wonach das Rauchen in einem vom Hauptgastraum getrennten Nebenraum erlaubt bleibt. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Somit kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er rauchen will oder nicht bzw. sich dem Passivrauchen aussetzen möchte oder nicht. Sichergestellt ist, dass man andere nicht beeinträchtigen darf.
Nur 14 Prozent meinten, Rauchen sollte in Gaststätten komplett erlaubt bleiben und 3 Prozent der Befragten waren unentschieden.
Im Übrigen ist der Umfrage zufolge die Zahl der Raucher in Deutschland mit 29 Prozent der Bevölkerung deutlich geringer als gemeinhin angenommen.
Wenig haltbar sind auch Ängste schürende Aussagen, wie zum Beispiel, dass es in der Gastronomie an der Tagesordnung sei, dass schwangere Mitarbeiterinnen dort schutzlos arbeiten müssten.
1. gilt für Speiselokale das seit 2008 gültige Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Von über 9.000 gastronomischen Betrieben in Schleswig-Holstein nutzen ca. 300-500 sogenannte Einraumkneipen Ausnahmeregelungen, die ihnen das wirtschaftliche Überleben ermöglichen. Meistens kleine Familienbetriebe.
2. gibt es ein bundesweit einheitliches Mutterschutzgesetz. Ich zitiere: Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat [...} die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen. Des Weiteren ist unmissverständlich geregelt, dass werdende Mütter nicht beschäftigt werden dürfen, sofern nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind. Wer also Schwangere in verrauchten Kneipen zum Arbeiten zwingt, sollte einen guten Anwalt haben.
Für alle Arbeitgeber gilt der § 5 der Arbeitsstättenverordnung. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der nicht rauchenden Mitarbeiter vorzunehmen. Es gibt eine Vielzahl von Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Personal- und Betriebsräte und entsprechend viele Vereinbarungen.
Der vorliegende Antrag der Opposition ist wieder einmal ein Muster- beispiel für ihr gesellschaftliches Verständnis.
‚Der Staat ist für alles zuständig und das bitte bundesweit einheitlich.’ Die FDP steht zu unserem föderalen System. Probleme, die vor Ort gelöst werden können, werden auch dort entschieden. Schleswig-Holsteiner können sehr gut entscheiden, was für Schleswig-Holstein richtig und gut ist. In diesem Feld brauchen wir Berlin nicht und wir brauchen schon gar nichts aus Bayern.


Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Wir Liberale sehen keinen Grund, Bürgerinnen und Bürger in einem Bereich zu entmündigen, in dem sie über ihr eigenes Tun entscheiden und auch ihr Handeln verantworten können.
Es gibt öffentliche Institutionen, die man zwingend aufsuchen muss. Dort muss der Nichtraucher geschützt werden. Das tun wir auch in Schleswig- Holstein mit einem umfassenden gesetzlichen Nichtraucherschutz. In Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheits-, Sport- und Kultureinrichtungen sowie in Speiselokalen besteht ein generelles Rauchverbot.
Aber: Jeder Mensch kann und soll für sich individuell entscheiden, welche Veranstaltung, welches Restaurant er besuchen möchte. Er muss allerdings vorher erkennen können, ob geraucht werden darf oder nicht. Und dabei ist es unerheblich, ob es bundesweit einheitliche Kennzeichnungen gibt. Schleswig-Holstein hat sehr ausgewogene Nichtraucherschutzregelungen, die funktionieren und gesellschaftlich anerkannt sind. Wir sehen keinen Grund, hier Veränderungen vorzunehmen und werden daher den Antrag von B`90/Die Grünen ablehnen.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/