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10.09.10
17:46 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Das Land kann kein Geld in die Hand nehmen, das es nicht besitzt!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 317/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 10. September 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Universitätsklinikum
Wolfgang Kubicki: Das Land kann kein Geld in die Hand nehmen, das es nicht besitzt!
In seiner Rede zu TOP 20 (Privatisierung des Uniklinikums) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Der Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen insinuiert, dass die Landesregierung einen Vertragsbruch begehen möchte insofern, als sie sich über getroffene Vereinbarungen herrschaftlich und willkürlich hinwegzusetzen gedenkt. Dies ist nicht der Fall.
Wir werden das UK S-H nicht vor dem 1. April 2015 privatisieren können, wenn sich die vertragliche Situation nicht verändert. So steht es in der Anwendungsvereinbarung, die Sie in Ihrem Antrag zitieren. Das würde natürlich bedeuten, dass der bauliche Masterplan auch in diesen weiteren fünf Jahren keine Umsetzung fände, da das Land Schleswig-Holstein hierfür keine finanziellen Möglichkeiten hat.
Bis 2015 heißt dies also – sofern sich die vertraglichen Grundlagen nicht ändern – dass die offenkundigen Probleme, die das UK S-H derzeit hat, um fünf Jahre weitergeschoben werden. Namentlich sind z.B. die aufgetürmten Schulden von derzeit 100 Millionen Euro und der Investitionsstau von fast einer Milliarde Euro zu nennen. Den baulichen Masterplan kann das Land nicht mehr stemmen, ohne sich finanziell selbst zu zerstören. Das Land kann schlichtweg kein Geld in die Hand nehmen, das es nicht besitzt. Jeder, der das Gegenteil behauptet, verschließt die Augen vor den tatsächlichen Gegebenheiten.
Jedes weitere Jahr kostet Geld: Im Interview mit den ‚Kieler Nachrichten’ sagte Dr. Carl Hermann Schleifer am 1. Juni 2010, dass das UK S-H Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 allein durch die schlechte Baustruktur jährlich 30 Millionen Euro verliere. Auch dies ist Geld, mit dem man sicherlich mehr tun könnte, als es in das notdürftige Flicken einer maroden Baustruktur zu stecken.
Weiter erklärte Schleifer an dieser Stelle:
‚Mir ist unklar, weshalb das Land über Jahrzehnte den Investitionsstau missachtet hat.’
Hier kann ich mich Herrn Dr. Schleifer nur anschließen – mir auch.
Wir tragen den Investitionsstau und dessen Auswirkungen also laut Anwendungsvereinbarung noch bis 2015 weiter, da seitens des Landes keine finanziellen Kapazitäten bestehen, für die notwendige Abhilfe zu sorgen.
Das möchten die Fraktionen von SPD, den Grünen und Die Linke. Die SPD ging in einem ähnlichen Antrag, den sie zum Mai-Plenum eingebracht hat (Drs. 17/519), sogar noch weiter. Dort wollte die SPD die materielle Privatisierung noch generell ausschließen.
Der Rettungsversuch, den die Sozialdemokraten vor kurzem in ihrem sogenannten ‚Konsolidierungskonzept’ vorgeschlagen haben – die Umwandlung des UK S-H in eine gemeinnützige GmbH – löst das Problem nicht. Ein von Ihnen vorgeschlagenes öffentlich-privates Projekt verlagert das Finanzierungsproblem lediglich nach hinten. Die finanziellen Belastungen werden nicht geringer, wenn sie später fällig werden – ganz im Gegenteil. Wer bewusst für ein solches Projekt wirbt, der darf den Bürgern zugleich nicht verschweigen, dass dafür zukünftig Mittel in beträchtlichem Maße gebunden werden. Damit werden zukünftige Investitionen verhindert. Das eigentliche Ziel, unseren Kindern keine neuen Lasten aufzubürden, würde damit kaum erreichbar. Das, liebe Sozialdemokraten, ist unsozial.
Viel interessanter wird es aber m.E. im folgenden Satz des SPD- Konzeptpapiers. Hier heißt es nämlich:
‚Auch die zeitlich befristete Verwendung von Mitteln des Zweckvermögens Wohnraumförderung für den Krankenhausbau zur Unterstützung des baulichen Masterplans des UKSH halten wir für denkbar.’
Nun sollten Sie mir vielleicht die folgende Frage beantworten, liebe Sozialdemokraten: Wenn der Topf aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung für den Krankenhausbau ungefähr 40 Millionen Euro groß ist, die Umsetzung des Masterplans aber fast eine Milliarde Euro erfordert, wann sollte der Masterplan dann Ihrer Ansicht nach umgesetzt sein und die von Ihnen gesetzte zeitliche Befristung aufgehoben werden?
Es ist auch hier so, wie wir das schon bei anderen Vorschlägen der Sozialdemokraten kennengelernt haben: Wenn es konkret wird und Sie Ihre Forderungen mit Zahlen untermauern sollen, ziehen Sie sich wieder aus der Verantwortung zurück. Sagen Sie uns doch bitte, wie viel Geld Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Sie wie lang aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung abzweigen wollen, um den Masterplan umzusetzen!
Dass Sie hiermit Investitionen an anderer Stelle streichen wollen, sollten Sie vielleicht auch dazu sagen. Und dass diese Mittel wiederum der vernünftigen Umsetzung des Masterplans in keinster Weise dienen, sollten Sie dabei hinzufügen.
Aber den Eindruck in der Öffentlichkeit zu erwecken, dass Sie eine zusätzliche Geldquelle entdeckt haben, ist sowohl gegenüber den Beschäftigten des UK S-H als auch den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes einfach ungerecht. So eine Behandlung haben diese Menschen nicht verdient.
Es bleibt dabei: Sofern keine neuen vertraglichen Grundlagen geschaffen werden, gelten die alten. Ein Fortschritt in der Sache ist damit aber nicht zu erwarten. Im Ausschuss können wir diese Punkte aber gerne noch einmal näher erläutern.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/