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10.09.10
14:36 Uhr
FDP

Cornelia Conrad: Die Grünen und Linken verharmlosen einen Rechtsbruch!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 314/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 10. September 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Bildung / Lehrerstreiks
Cornelia Conrad: Die Grünen und Linken verharmlosen einen Rechtsbruch!
In ihrer Rede zu TOP 26 (Rücknahme der Konsequenzen) sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Cornelia Conrad:
„Die Grünen und Linken erkennen in ihrem gemeinsamen Antrag richtig, dass es Beamten und Beamtinnen nicht erlaubt ist, zu streiken. Dies deckt sich mit höchstrichterlicher Rechtsprechung und der Einschätzung des Beamtenbundes. Wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie also, dass Sie mit Ihrem Antrag einen Rechtsbruch verharmlosen wollen.
Das Bildungsministerium hat mit Schreiben von Mai keinen Zweifel daran gelassen, mit welchen Konsequenzen verbeamtete Lehrkräfte zu rechnen haben, die streiken.
Parallel hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft mit ihrem Schreiben vor dem Streik darauf hingewiesen, dass ein unrechtmäßiger Streik ernsthafte Folgen haben könnte – besonders für Lehrkräfte in Schulleitungsfunktionen und Verbeamtete in der Probezeit. Alle Beteiligten wussten also ganz genau, welche Konsequenzen eine Streikbeteiligung haben würde.
Es kommt der Streik - es folgen die Konsequenzen. Und jetzt sagen Sie in Ihrem Antrag, diese seien ‚unangemessen’, ‚überzogen’. Was sind schon drei Stunden Arbeitsniederlegung im Vergleich zu jahrelanger guter pädagogischer Arbeit?
Sehr viel – sage ich Ihnen. Die Loyalität des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn ist nämlich ein Wert an sich, den man nicht in Geld fassen kann. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Sie ist der Kern des Vertrauensverhältnisses zwischen Beamten und Staat.
Zugegeben – dieses verlangt beiden viel ab: zum Beispiel den Verzicht auf ein Streikrecht. Im Gegenzug erhält der Beamte allerdings Privilegien, die in der freien Wirtschaft undenkbar wären: allen voran die Unkündbarkeit.
Zu streiken ist in diesem besonderen Vertrauens- und Schutzverhältnis eine erhebliche Verletzung der Loyalitätspflicht. Womöglich sogar die größte überhaupt. Dass Sie in Ihrem Antrag von einem ‚Exempel’ sprechen, zeigt mir, dass Sie dies nicht verstanden haben. Das ist bedauerlich.
Wir wissen, dass die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land jeden Tag sehr gute Arbeit für die Schülerinnen und Schüler leisten. Und wenn ihnen etwas nicht gefällt, dürfen Sie ihren Unmut darüber selbstverständlich zum Ausdruck bringen. Sie dürfen demonstrieren aber sie dürfen nicht während ihrer Dienstzeit die Arbeit niederlegen.
Der Antrag von den Linken und Grünen suggeriert, Minister Klug solle sich mal nicht so haben – wegen läppischer drei Stunden… Dabei hat Minister Klug nur getan, was unvermeidlich war und was eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger auch erwartet hat.
Der Journalist Bernd Amsberg hat diesen Sachverhalt in seinem Kommentar in den Elmshorner Nachrichten vom 19. August auf den Punkt gebracht. Dort heißt es sinngemäß: Nach der Androhung von Konsequenzen musste das Ministerium handeln, sonst hätte es sich lächerlich gemacht.
Ich gehe hier noch einen Schritt weiter, meine Damen und Herren: Hätte das MBK keine Konsequenzen gezogen, hätte es nicht nach geltendem Recht gehandelt. Dies hätte am Ende vielleicht noch schwerer gewogen als die unrechtmäßigen Streiks selbst.
Auch kann keinesfalls von Gehaltskürzungen gesprochen werden, denn diese wären nach einem Verweis und einer Geldbuße die nächst höhere Disziplinarmaßnahme. Es handelt sich in diesen Fällen lediglich um die Einbehaltung der Besoldung bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst.
Es geht hier auch nicht um eine Ermessensfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Alle Streikenden wussten 100-prozentig, worauf sie sich einließen. Trotz eines eindeutig vorliegenden Verstoßes gegen geltendes Recht wird jetzt von Ihnen, den Linken und den Grünen, irgendein ominöser Ermessensspielraum gefordert. Dies wäre Politik nach Gutsherrenart. Und die kommt für uns Liberale nicht infrage. Es wäre auch den vielen Lehrkräften gegenüber nicht zu rechtfertigen, die sich korrekt verhalten haben.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Vertrauen ist der Kern der guten Zusammenarbeit zwischen Beamten und Staat. Vertrauen aber heißt Transparenz. Und Vertrauen heißt: bewährte Regeln anerkennen und danach handeln.
Beides hat Minister Klug getan. Er war transparent in der Sache. Er war berechenbar in der Konsequenz. ‚Strafmaßnahmen’ ist dafür wohl der falsche Begriff.
Den Antrag der Grünen und Linken lehnen wir ab und ich bitte Sie, dem vorliegenden Änderungsantrag von FDP und CDU zuzustimmen.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/