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10.09.10
14:26 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 26: Wer Dienstvorgesetzter werden will, der muss sich auch an Dienstvorschriften halten

Bildungspolitik
Nr. 300/10 vom 10. September 2010
Heike Franzen zu TOP 26: Wer Dienstvorgesetzter werden will, der muss sich auch an Dienstvorschriften halten
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Beamte haben gegenüber dem Staat eine besondere Treuepflicht. Beamte dürfen nicht streiken. Beamte die das dennoch tun müssen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Gegenzug dazu garantiert ihnen der Staat eine lebenslange Versorgung. Das gilt auch für die verbeamteten Lehrkräfte, die am 3. Juni 2010 ihrer Arbeit niedergelegt haben, um sich an den Protesten gegen die Sparmaßnahmen der Landesregierung zu beteiligen. Sie haben damit ein Dienstvergehen begangen. Der Dienstherr ist nach dem Landesdisziplinargesetz, § 17 (1) dazu verpflichtet beim Verdacht eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Nichts anderes ist hier geschehen. Bei den meisten der betroffenen Lehrkräfte, hat das dazu geführt, dass die nicht geleisteten Arbeitsstunden von ihren Bezügen einbehalten worden sind. Das ist geltendes Besoldungsrecht. Darüber hinaus hat es bisher keine Disziplinarmaßnahmen gegeben. Die Verfahren sind nämlich noch gar nicht abgeschlossen.
Sofern es sich bei den Betroffenen um Lehrkräfte handelt, die sich um eine Beförderung beispielsweise für eine Schulleitung bewerben, ist die Teilnahme am Streik anders zu bewerten. An einen Dienstvorgesetzten – und das ist eine
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Schulleiterin oder ein Schulleiter – muss der Staat andere Ansprüche auf die Einhaltung der Dienstvorschriften stellen. Schließlich sollen diese Personen in der Zukunft Dienstanweisungen in den Schulen durchsetzen. Das heißt: Wer Dienstvorgesetzter werden will, muss sich an Dienstvorschriften halten.
Der Minister hat in der letzten Bildungsausschusssitzung deutlich gemacht, dass die Disziplinarverfahren auch in diesen Fällen noch nicht abgeschlossen sind. Die Beförderungen allerdings sind mit Blick auf die laufenden Verfahren derzeit ausgesetzt. Das ist ein übliches Verfahren und nach unserer Auffassung absolut angemessen.
Im Übrigen haben alle Betroffenen gewusst worauf sie sich einlassen, wenn sie streiken. Sowohl das Ministerium als auch die GEW, die gleichzeitig zu diesem Streik aufgerufen hat, haben vor dem Streik über die Folgen für verbeamtete Lehrkräfte informiert.
Die CDU-Fraktion kann hier kein unangemessenes Handeln des Bildungsministers erkennen. Ganz im Gegenteil, unangemessen und rechtlich nicht tragbar wäre es gewesen, nicht zu reagieren. Insbesondere den Lehrkräften gegenüber, die sich dienstrechtskonform verhalten haben und sich nicht an dem Streik beteiligten.
Ich will noch mal deutlich sagen: Jeder hat in diesem Land ein Demonstrationsrecht. Das ist auch richtig. Beamte dürfen dazu allerdings nicht die Arbeit niederlegen. Soweit zur sachlichen Betrachtung.
Darum geht es den Grünen und den Linken mit ihrem Antrag aber auch gar nicht. Sie tun so, als wollten sie sich mit Ihrem Antrag schützend vor Lehrkräfte stellen, denen Unrecht geschieht. In ihrer Begründung dazu wird allerdings schnell deutlich, dass sie diese Lehrkräfte lediglich benutzen wollen, um die Beamten gegen die Landesregierung aufzuwiegeln. Zwei Sätze machen das besonders deutlich. Ich zitiere: „Es geht nicht um die wirkliche Eignung der beiden gestandenen Lehrkräfte, es soll ein Exempel statuiert werden.“ Ich zitiere weiter: „Hier werden wenige exemplarisch bestraft, um Lehrkräfte, aber auch Polizistinnen, Polizisten und andere Verbeamtete von vorneherein eine Marschrichtung für die Spardebatten im kommenden Herbst vorzugeben.“
Damit unterstellen Sie der Landesregierung, dass sie einige wenige willkürlich bestraft, um andere einzuschüchtern. Sie gehen also davon aus, dass die Landesregierung Amtsmissbrauch für politische Zwecke betreibt. Das ist

Seite 2/3 starker Tobak. Wenn es denn so wäre, dann müssten Ihre politischen Folgerungen doch ganz andere sein. Entweder treten Sie dafür umgehend den Beweis an, oder Sie sollten sich schnellsten dafür entschuldigen.
Sie wissen selber ganz genau, dass sich die Landesregierung hier an Recht und Gesetz hält und deswegen ist ihr Antrag zutiefst unehrlich. Spätestens nach dem der Minister in der letzten Woche noch einmal schriftlich dargelegt hat, dass es hier gar keinen Spielraum für willkürliches Handeln gibt, hätten Sie Ihren Antrag zurückziehen müssen.
Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu. Unterstützen Sie den Bildungsminister bei der Umsetzung des Landesdisziplinargesetzes.



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