Ingrid Brand-Hückstädt: Der Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Kontrollinstrument
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 310/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 10. September 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Parlamentarischer UntersuchungsausschussIngrid Brand-Hückstädt: Der Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges KontrollinstrumentIn ihrer Rede zu TOP 23 (Unabhängige Richteruntersuchungen zur Beweiserhebung im Rahmen der parl. Untersuchungsausschüsse) sagte die Obfrau der FDP-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Ingrid Brand-Hückstädt:„Mit schöner Regelmäßigkeit kommt nach einer gewissen Dauer eines laufenden Untersuchungsausschusses von irgendjemandem entweder die These, man müsse den Untersuchungsausschuss sofort beenden, er bringe ja durch die Befragung der Abgeordneten doch kein Licht ins Dunkel und die Vergangenheitsbewältigung interessiere sowieso niemanden mehr im Land. Die andere These ist: Ändern wir doch das Untersuchungsausschussgesetz, damit alles schlanker, kürzer, besser wird.Herr Harms, wir haben schon einige schleswig-holsteinische Untersuchungsausschüsse gemeinsam erlebt – und wir haben gemeinsam erlebt, wie erfolgreich Untersuchungsausschüsse sein können, auch wenn sie, wie der Schubladen-Ausschuss, drei Jahre gedauert haben. Ich bin deshalb etwas enttäuscht, wenn jetzt von Ihnen von ‚grundsätzlichen Problemen in der Praxis der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse’ die Rede ist. Sie behaupten, Untersuchungsausschüsse dauern zu lange und – man beachte – sie seien politisch, also wollen Sie sie ‚entpolitisieren’.Ja – in der Tat, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind politisch und sind auch so gedacht. Für unpolitische Ermittlungen gibt es Staatsanwälte und Richter. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Es gehört zu den wichtigsten Funktionen eines Parlaments, die anderen Staatsorgane unmittelbar oder mittelbar zu kontrollieren und gegebenenfalls auch Sachverhalte, die es im Interesse der Öffentlichkeit als aufklärungsbedürftig erachtet, selbstständig und unabhängig von Justiz, Regierung und Verwaltung aufzuklären. Dabei liegt die hauptsächliche Verwendung der formellen Kontrollinstrumente bei der Opposition.Als das so genannte ‚schärfste parlamentarische Kontrollinstrument’ gilt dabei der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Und in der Literatur und Praxis ist man sich einig, dass er ein ‚politisches Kampfinstrument’ ist. Damit ist nicht gemeint, dass man parlamentarische Kompetenzen missbräuchlich ausnutzen kann.Nein, die Formulierung orientiert sich an den Tatsachen: Untersuchungsausschüsse sind eingebunden in das Kräfteverhältnis und in die Interessen- und Gemengelage des Parlaments. Da liegt es auf der Hand und ist so gewollt, dass es politisch zugeht und die objektive Wahrheitssuche und -findung sich im Dickicht der subjektiven Parteiinteressen möglicherweise verfangen kann.Ich zitiere aus dem Kommentar zur Verfassung zu Art. 18 Randnummer 2:‚Vorstellungen, die dahin gehen, die Aufgabe von Untersuchungsausschüssen aus der parlamentarischen Verantwortung zu entlassen und auf gerichtsähnliche Kommissionen zu verlagern, beruhen daher nicht selten auf einem grundlegenden Missverständnis der Aufgabe von parlamentarischen Untersuchungen.’Und ich will den weiteren Text nicht unterschlagen: ‚vgl. dazu den Antrag der Abgeordneten des SSW vom 17. Dezember 2003, Abschaffung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse’. Wenn ich da mit der FDP so zitiert würde, wäre mir ein gleichlautender Antrag sieben Jahre später etwas peinlich!Die verfassungsrechtliche Befugnis zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gem. Art. 18 LV ermöglicht eben gerade dem Parlament und den Abgeordneten aller Fraktionen die Aufklärung von Missständen im staatlichen sowie im sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufgabe der politischen Willensbildung.Im Vordergrund steht dabei ganz ausdrücklich die politische Auseinandersetzung, nicht die objektive Wahrheitsfindung, so ebenfalls die Kommentierung zur Landesverfassung. Das tun wir auch gerade im jetzigen Ausschuss. Wir – die Ausschussmitglieder – entscheiden z. B. über die Reihenfolge der Zeugenanhörungen. Wir, die Abgeordneten sind direkt dabei, wenn sich Zeugen und Betroffene vor dem Untersuchungsausschuss als sachkundig und vorbereitet oder das komplette Gegenteil entpuppen. Wir, die Abgeordneten, können sofortFrank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 unsere Schlüsse daraus ziehen und dies – völlig legitim – auch als politisches Instrument benutzen.Wie sollte das nun bei einer so genannten ‚unabhängigen Richteruntersuchung’ gehen?Zunächst einmal müssten Richter vorhanden sein. Richter, die sofort bereit stehen, diese Zeugenaussagen vorzunehmen, Richter also, die anscheinend nichts anderes zu tun haben, als darauf zu warten, etwas zu tun zu bekommen. Mir ist nicht bekannt, dass das bei irgendeinem Gericht in Schleswig-Holstein zur Zeit der Fall ist.Wir könnten natürlich weitere Richter dafür einstellen – zu der Idee verweise ich auf die beeindruckende Diskussion über den Haushalt am Mittwoch hier im Landtag.Es ist ja richtig, dass manche Sachverhalte, die noch dazu länger zurückliegen, schwer aufzuklären sind. Aber fragen Sie mal die Staatsanwälte oder Richter – die haben oft das gleiche Problem: mit Erinnerungslücken von Zeugen, Schwierigkeit bei Beschaffung von relevanten Unterlagen und riesigen Aktenbergen haben naturgemäß alle zu kämpfen, die sich um Sachverhaltsaufklärungen welcher Art auch immer bemühen oder bemühen müssen.Und im Übrigen: Bevor man Gesetzesänderungen vorschlägt, sollte man erst mal sehen, was das geltende Recht so hergibt: § 9 PUAG Schleswig- Holstein sieht vor, dass Unterausschüsse zur Erhebung einzelner Beweise gebildet werden können. Darüber könnten wir doch mal nachdenken.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/