Christopher Vogt und Ursula Sassen: Für eine Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei Risikoschwangerschaften
Gesundheitspolitik09. September 2010Christopher Vogt und Ursula Sassen: Für eine Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei Risikoschwangerschaften Mit einem gemeinsamen Antrag (Drs. 17/824) haben FDP und CDU heute (09. September 2010) die Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, ihre Geschäftsanweisung in Bezug auf Schwangere mit Beschäftigungsverbot zu ändern und für eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes bei Risikoschwangerschaften zu sorgen.„Eine schwangere Frau darf beim Bezug von Arbeitslosengeld keine Nachteile erfahren, wenn für sie ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot gilt“, erklärte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Ursula Sassen.Hintergrund ist ein aktueller Fall, in dem sich die Agentur für Arbeit weigerte, einer schwangeren Arbeitslosen weiterhin Arbeitslosengeld I zu zahlen, da ihr Arzt auf Grund einer Risikoschwangerschaft ein Berufsverbot ausgesprochen hatte. Durch das Berufsverbot stünde sie nach SGB III § 119 für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung. Die Verfügbarkeit bildet aber eine wesentliche Grundlage für die Auszahlung von Arbeitslosengeld I. Diese Auffassung der Arbeitsagentur wurde bereits von einigen Sozialgerichten Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Seite 1/2 widerlegt, so dass Sassen und Vogt mit ihrem Antrag nun Rechtssicherheit einfordern wollen.Hierzu ergänzt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christopher Vogt: "Die Entscheidungen, die von den Arbeitsagenturen getroffen wurden, beruhen auf einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur. Die Lage entspricht mit Sicherheit nicht dem Willen des Gesetzgebers, die Sozialgerichtsbartkeit kritisiert diese zu Recht."„Ein ärztlich ausgesprochenes Beschäftigungsverbot während einer Risikoschwangerschaft – zum Wohle von Mutter und Kind – ist etwas anderes als eine Krankschreibung. Würde sich die Schwangere z. B. einen Arm gebrochen haben, wäre die Situation eindeutig: die Krankenkasse müsste zahlen! Aber Schwangerschaft ist keine Krankheit und Schwangere stehen unter besonderem Schutz unserer Gesellschaft“, so Sassen.Abschließend erklärt Christopher Vogt: "Die Koalitionsfraktionen beschreiten im weiteren Vorgehen den richtigen Weg. Wir appellieren an die Agentur für Arbeit, ihre entsprechende Verwaltungspraxis zu ändern. Das Wohl der Schwangeren muss im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig lassen wir die unklare Rechtslage prüfen. Falls die BA von sich aus keine Änderung der Praxis vornimmt, werden wir darauf hinwirken, dass die Regelung durch den Gesetzgeber klargestellt wird." Seite 2/2