Johannes Callsen zu TOP 14 und 51: Wir haben eine ausgewogene Bäderregelung
WirtschaftspolitikNr. 295/10 vom 09. September 2010Johannes Callsen zu TOP 14 und 51: Wir haben eine ausgewogene BäderregelungEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnAm 7. April kippte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die Regelungen zu Sonntagsöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sei „nicht geeignet, dem geforderten Ausnahmecharakter des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen Rechnung zu tragen“. Es ist natürlich nicht möglich, dieses Urteil eins zu eins auf Schleswig-Holstein zu übertragen. Dafür sind die Gegebenheiten in vielen Bereichen nicht vergleichbar.Dennoch ist es unser Ziel, sich aus schleswig-holsteinischer Perspektive konstruktiv und abwägend mit dem Urteil auseinanderzusetzen. Daher haben CDU und FDP die Landesregierung um eine Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen des Urteils gebeten. Ich danke Minister de Jager, dass er dieser Bitte so ausführlich nachgekommen ist.Der Schutz des Sonntages als Ruhe- und Familientag hat für die CDU eine hohe Bedeutung. Es wichtig und richtig, dass dieser Tag kein regulärer Arbeitstag ist, sondern ein Tag der Ruhe, der Besinnung und der Familie.Das Gleiche gilt für die Feiertage. Dennoch darf man die Wirklichkeit in Schleswig-Holstein nicht außer Acht lassen – und die Wirklichkeit bedeutet, Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 dass Schleswig-Holstein ein Tourismusland ist. Ein erheblicher Teil der Wertschöpfung unseres Landes wird in diesem Sektor erzielt. Für viele Einzelhändler in den touristisch geprägten Regionen ist die Möglichkeit, am Sonntag zu öffnen, überlebenswichtig. Gleichzeitig – und das ist der Hauptgrund für diese Bäderregelung - muss dem Versorgungsbedürfnis der anreisenden Touristen entsprochen werden. Schleswig-Holstein kann daher auf eine Bäderregelung nicht verzichten.Nach Abwägung der angesprochenen Punkte bin ich überzeugt, dass wir im Grundsatz eine sehr ausgewogene Bäderregelung haben. Sie berücksichtigt viele schleswig-holsteinische Besonderheiten, gibt aber dem wichtigen Schutz des Sonntages einen hohen Stellenwert. Schließlich fand die derzeitig gültige Regelung eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Daher war es aus meiner Sicht auch völlig unverständlich, warum die geschätzte Kollegin Heinold im vergangenen Jahr mehr Öffnungen an Sonntagen in der Kieler Innenstadt zulassen wollte – der Minister sprach es vorhin kurz an. Das hätte Tür und Tor für weitere Begehrlichkeiten vieler anderer Städte geöffnet und dem gefundenen Kompromiss geschadet.Der Minister hat dankenswerterweise erklärt, dass er bereits Gespräche mit den Kirchen führt, ob und wo die Bäderregelung nachjustiert werden sollte.Die Grünen warten diesen Gespräche leider nicht ab und zeigen sich gewohnt ungeduldig. Sie schlagen in ihrem Gesetzentwurf vor, die Sonn- und Feiertage vom 15. Dezember bis 14. März von der Bäderregelung auszunehmen. Nur um den Jahreswechsel herum sollen weiter Ausnahmen gelten. Zusätzlich streichen sie die Möglichkeit, die Regelung auf einzeln zu benennende Gemeinden und Gemeindeteile, die von besonders starkem Urlaubstourismus geprägt sind, anzuwenden. Aus heutiger Sicht begegne ich diesen Vorschlägen mit großer Skepsis. Auch im Winter ist Schleswig-Holstein attraktiv für Touristen. Viele Skandinavier kommen in dann in unser Land, weshalb auch außerhalb der Hochsaison im Sommer ein Versorgungsbedürfnis von Touristen entsteht. Dies wird von den Grünen leider vollkommen außer Acht gelassen.Des Weiteren finde ich es problematisch, dass ausgerechnet die Gemeinden und Gemeindeteile, die von besonders starkem Urlaubstourismus geprägt sind, herausfallen sollen. Gerade hier hat man doch im Gesetz schon die Begründung, warum diese Regelung erforderlich ist. Dort, wo der Tourismus bestimmender Wirtschaftszweig ist, entsteht quasi automatisch das schon angesprochene Versorgungsbedürfnis von Touristen. Lieber Kollege Dr. Tietze, Sie können sich gerne vor Ort überzeugen, wie wichtig der Tourismus in den betroffenen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen – es sind 12 an der Zahl – ist. Seite 2/3 Lassen Sie mich abschließend noch etwas sehr grundsätzliches zum Gesetzentwurf der Grünen sagen: Leider klafft auch hier bei den Grünen eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Man kann nicht, wie die Kollegin Heinold vor ein paar Monaten, eine Ausweitung der Bäderregelung auf die Kieler Innenstadt fordern und sich heute mit einem komplett gegensätzlichen Gesetzentwurf zum Hüter des Sonntags aufschwingen. So werden die Menschen verschaukelt. Das ist schlicht unglaubwürdig! Hierüber sollten wir im Wirtschaftsausschuss weiter beraten. Seite 3/3