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09.09.10
15:56 Uhr
CDU

Markus Matthießen zum Wahlgesetz:„Die begonnene Arbeit konzentriert fortsetzen.“

Innenpolitik
Nr. 292/10 vom 09. September 2010
Markus Matthießen zum Wahlgesetz:„Die begonnene Arbeit konzentriert fortsetzen.“
In der heutigen Diskussion zu den Dringlichkeitsanträgen zum Wahlgesetz hat der zuständige Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinschen Landtag, Markus Matthießen, Sachlichkeit angemahnt:
„Seit dem Frühjahr dieses Jahres beraten wir das Thema aufgrund der Gesetzesvorlage der Grünen im Innen- und Rechtsausschuss. Dabei wurde in den Anhörungen und nach Berechnungen auch deutlich, dass der Vorschlag der Grünen aufgrund des letzten Wahlergebnisses trotz einer vorgeschlagenen Reduzierung der Wahlkreise auf 30 trotzdem im „ungünstigsten“ Fall auf bis zu 97 Abgeordneten geführt hätte“.
Die CDU-Fraktion habe immer darauf Wert gelegt, die Diskussion ernsthaft und sachlich zu führen. Dazu gehöre auch, dass die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes mit in die Überlegungen einbezogen wird.
Die sachlichen Hinweise von Innenminister Klaus Schlie zu den erforderlichen Wahlvorbereitungen der Regierung, der Parteien und der örtlichen Wahlbehörden liessen erkennen, dass die vom Landesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen gut begründet sind.
Die Grünen hätten in der heutigen Plenardebatte die falsche Behauptung von der „Regierung ohne Mehrheit“ wiederholt. In diesem Zusammenhang
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 erinnerte Matthießen daran, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen mit einer Stimme mehr gewählt wurde, als die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP im Parlament haben. „Hier werden einige Dinge bewusst durcheinander gebracht und einseitig betrachtet. In der Argumentation der Grünen wird fast ausschließlich auf das Verhältniswahlrecht abgezielt. Es muss aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass wir eine Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl haben. Die Wahl der 40 direkt gewählten Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist ein hohes Gut an praktizierter Bürgernähe“, so der CDU-Abgeordnete.
Der Wähler könne hierüber seinen Abgeordneten in Person wählen. Nicht eine Partei, sondern der Wähler habe somit einen direkten Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtages.
„Dass die im Landtag vertretenen Parteien aus ihrer Sicht unterschiedliche Interessen und Sichtweisen haben, ist völlig normal und darf auch nicht dramatisiert werden. In sofern ist das Angebot der Moderation des Landtagspräsidenten zu begrüßen. Die bereits begonnene Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss wird auf Basis der bisher gewonnenen Erkenntnisse konzentriert fortgesetzt“, so Markus Matthießen abschließend.



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