Lars Harms zu TOP 30 - Aufnahme einer Länderklausel im CCS-Gesetz
PresseinformationKiel, den 09.09.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 30 Aufnahme einer Länderklausel im CCS-Gesetz Drs. 17/818Der überarbeitete Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Demonstration und Anwendung vonTechnologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung vonKohlendioxid“ – im Volksmund CCS-Gesetz genannt – wurde in weiten Teilen und inhaltlichstrittigen Punkten kaum verändert. Die massive Kritik am ersten Entwurf von 2009 ließ denGesetzgeber kalt. So bleibt die Kritik zu zentralen Fragen wie Haftung, Langzeitsicherheit undRisiken der CO2 Endlagerung immer noch unbeantwortet.Aus Schleswig-Holsteinischer Sicht wird dies deutlich am Beispiel der geforderten Länderklausel.Noch im Wahlkampf wurde zugesagt, dass man sich auf Bundesebene für eine Länderklauseleinsetzen wolle. Hiervon ist im aktuellen Entwurf aber nichts zu finden.Herr Carstensen, wo bleibt die Einflussnahme auf ihre Parteikollegen im Bundestag und in derBundesregierung? Die Menschen vor Ort haben es verdient, ernst genommen zu werden.Aber auch die Zusagen von Bundesumweltminister Röttgen, die er den Menschen inNordfriesland gegeben hat, sind im neuen Entwurf nicht enthalten.Ich gebe dem Kollegen Liebing aus dem Bundestag grundsätzlich Recht, wenn er in seinerPressemitteilung sagt, „es Bedarf wesentlicher Nachbesserungen im Gesetzesverfahren.“ 2Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das gesetzgeberische Verfahren bereits im Januar oderFebruar abgeschlossen sein wird. Viel Zeit bleibt also nicht mehr. Es ist daher mehr alsfragwürdig, was der Gesetzgeber an Änderungen zulassen wird – wenn nicht einmal der Entwurfvon 2009 Nachbesserungen erfahren hat. Das zur Situation vor der wir jetzt stehen.Deshalb sollten wir alles dafür tun, uns auf Bundesebene Gehör zu verschaffen, damit deutlichwird, dass wir diese Technologie ablehnen. Kohlekraftwerke sind Dinosaurier derEnergieproduktion und sie sind die Klimakiller Nummer 1 unter den fossilen Energieträgern. DieCCS-Technologie ist nicht ausgereift. Die Forschung und Entwicklung hierfür verschlingtFördergelder – Gelder die besser in die Forschung und Entwicklung regenerativer Energieformengesteckt werden sollten. Die Technologie steht erst in 20 Jahren zur Verfügung – also in einerZeit wo wir energietechnisch viel weiter sein sollten. CCS verlängert die Laufzeit der Kohlekraftund legitimiert den Bau neuer Kohlekraftwerke, weil diese angeblich sauber wären. CCSverschlingt selbst erhebliche Energiemengen, dafür muss dann deutlich mehr Kohle verbranntwerden. Niemand kann garantieren, dass das Kohlendioxid im Untergrund bleibt. Die Gefahr derGrund- und Trinkwasserverseuchung ist nicht auszuschließen. Sie birgt unkalkulierbare Risikenfür Mensch, Tier und Natur – und das über tausende von Jahren. Auf den Punkt gebracht: CCS-Technologie ist der falsche Weg und wird von der Bevölkerung abgelehnt. Daher fordern wir einbundesweites Verbot der CCS-Technologie.Gleichwohl wissen wir, dass ein generelles Verbot schwer umzusetzen ist. Aus diesem Grund istes wichtig, dass zumindest die einzelnen Staaten für sich entscheiden können, auf ihremeigenen Gebiet die Technologie zu verbieten. Diese Möglichkeit räumt auch die europäischeRichtlinie ein.Es gibt jedoch juristische Bedenken hinsichtlich einer Länderklausel. Soll heißen, eineLänderklausel im Bundesdeutschen CCS-Gesetz - ohne genaue Gebietsbestimmung - hältjuristisch nicht stand. Aus diesem Grund lautet unsere Forderung: Schleswig-Holstein mussgegenüber dem Bund klar zu erkennen geben, dass wir die CCS-Technologie auf unserem Gebietkomplett ausschließen. 3Aus unserer Sicht kann auch die Landesregierung nichts gegen eine solche klare Positionierunghaben, da sie mit ihrer Länderklausel im Prinzip das gleiche Ziel verfolgen.Wir müssen die juristischen Bedenken ernst nehmen. Aus diesem Grund sollten wir fürSchleswig-Holstein den sicheren Weg wählen und dafür sorgen, dass die Schleswig-Holsteinische Ablehnung der CCS-Technologie im CCS-Gesetz konkretisiert wird.