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09.09.10
15:25 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 30: Wir brauchen eine Länderklausel im CCS-Gesetz des Bundes

Umweltpolitik
Nr. 289/10 vom 09. September 2010
Petra Nicolaisen zu TOP 30: Wir brauchen eine Länderklausel im CCS-Gesetz des Bundes
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
CCS erhält breite Unterstützung! In vielen Ländern verfolgen namhafte Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen und Institute das Ziel, mittels CCS engagierte Klimaschutzziele zu erreichen. So kann man es der Internetseite von Vattenfall entnehmen.
Dem kann ich als Abgeordnete nur entgegnen: ABER NICHT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN!
Das zeigen die vergangenen Landtagsdebatten, Planungen für ein CCS-Pilotprojekt der RWE in Schleswig-Holstein, im Kreis Schleswig-Flensburg, Nordfriesland oder in Ostholstein, aus verschiedenen Gründen nicht zuzulassen.
Die Aussage unseres Ministerpräsidenten, dass es keine CO2-Speicherung gegen den Willen der Bevölkerung geben wird, steht. Dieses untermauerte unser Wirtschaftsminister, Jost de Jager, in einem Presseartikel vom 20.08.10. Und auch die Landwirtschaftsministerin bestätigte in einer Veranstaltung zum Thema ländlicher Raum am 30.08.10 in Tastrup, dass sich an unserer Position in dieser Frage nichts verändert hat.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Wir, die CDU-Landtagsfraktion, fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in das neue CCS-Gesetz eine Länderklausel aufgenommen wird, die es jedem Bundesland ermöglicht, eine Speicherung von CO2 auf seinem Gebiet auszuschließen.
Und jetzt, liebe Oppositionsparteien, kommen Sie mir nicht mit einer Nicht-Einführung bzw. Abschaffung des Gesetzes. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die EU-Richtlinie 2009/31 in nationales Recht umzusetzen. Dann darf ich daran erinnern, dass die rot-rote Landesregierung in Brandenburg für das aktuelle CCS-Pilotprojekt in Brandenburg eintritt!
Zurück zum derzeitigen Gesetzentwurf, der nicht unsere politische Zielsetzung erfüllt, die politischen Zusagen sind nicht eingehalten worden. Uns ist als Land nicht das Entscheidungsrecht über die CO2-Speicherung zugesprochen worden, damit werden die Eigentumsrechte der Grundeigentümer nicht gesichert, es ist unzureichend geregelt. Das Raumordnungsrecht für den Untergrund ist nicht vorhanden und die Ausschlussplanung für das ganze Landesgebiet wird nicht zugelassen, auf die bundesweite Potentialanalyse könnte verzichtet werden.
Es gilt, o. a. offene Punkte zu klären und Gesetzesänderungen vorzunehmen, um über eine Länderklausel die Speicherung von CO2 auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins auszuschließen. An dieser Stelle mache ich den Hinweis auf den heutigen Artikel in der Landeszeitung. Insbesondere verweise ich auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Am 02.09.10 konnten wir der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung entnehmen, dass Umweltminister Röttgen einlenkt, indem Schleswig-Holstein über den Bundesrat einen eigenen Formulierungsvorschlag in den Gesetzgebungsprozess einbringt.
Es hat zwischenzeitlich eine Bund-Länder-Anhörung gegeben, an der Mitarbeiter des Wirtschafts- und des Umweltministeriums beteiligt waren mit dem Ziel, dass den Ländern das Recht eingeräumt wird, selbst zu entscheiden, ob sie diese CCS-Technik in ihrem Land zulassen oder nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sauberste Lösung wäre das Einbringen eines Formulierungsvorschlages über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und nicht allein über den Bundesrat. D.h., dass eine Ressortabstimmung erfolgt, Länder und Verbände beteiligt werden, ein Kabinettsbeschluss erfolgt, die Zuleitung über den Bundesrat an den Bundestag erfolgt.



Seite 2/3 Zwischenzeitlich hat es Unterstützung durch unseren Ministerpräsidenten in Bezug auf einen Formulierungsvorschlag gegeben, § 2 des Gesetzes dahingehend zu erweitern, dass die Bundesländer die Gebiete für die Erprobung und Demonstration der CO2-Speicherung ausschließen können, herzlichen Dank dafür.
Die CCS-Technologie mag für andere Bundesländer eine Zukunftstechnologie sein, hier geht es keinesfalls nur um die Einlagerung von CO2. Viel mehr geht es auch um die Möglichkeiten der Abtrennung von CO2 sowie um die Wiedereinführung von CO2 in den Wirtschaftskreislauf. Dieses ist bei uns in Schleswig-Holstein jedoch nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Dieses werden wir respektieren und nicht gegen den Willen unserer Bürgerinnen und Bürger handeln.
Ich danke an dieser Stelle dem Wirtschaftsminister Jost de Jager und dem Ministerpräsidenten für die Unterstützung und hoffe, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Länderklausel enthält.



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