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06.08.10
12:05 Uhr
Linke

Ellen Streitbörger zu Disziplinarverfahren gegen streikende Lehrkräfte: "Landesregierung verdient Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht."

Jannine Menger-Hamilton Pressesprecherin Presseinformation DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 228/10 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Kiel, 6. August 2010 Mobil: 0160 / 90 55 65 09
presse@linke.ltsh.de
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Ellen Streitbörger zu Disziplinarverfahren gegen streikende Lehrkräfte: „Landesregierung verdient Diszipli- narverfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.“
Kiel. DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag kritisiert die Landesregierung dafür, dass sie die Diszipli- narverfahren gegen streikende Lehrkräfte fortsetzt und deren Besoldung kürzt. Die Verfahren werden durchgeführt, obwohl die Landesregierung keine Angaben zur Summe der versäumten Unterrichtsstunden Auskunft geben kann. Das geht aus einer kleinen Anfrage der LINKEN aus dem Juli hervor.
„Anstatt kritische Lehrerinnen und Lehrer mit Disziplinarverfahren zu schikanieren, sollte sich die Landesre- gierung lieber auf ihre Fürsorgepflicht gegenüber den beamteten Lehrerkräfte besinnen“, erklärt Ellen Streitbörger, bildungspolitische Sprecherin der LINKEN.
„Die Landesregierung beruft sich in ihren Vorwürfen auf die Treupflicht der Beamten. Dass die Treuepflicht aber per Gesetz an die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften gekoppelt ist, verschweigt die Landesre- gierung. Pflichtstunden werden erhöht, 4000 Stellen sollen abgebaut werden, Klassen werden immer größer, die Ausstattung an den Schulen immer schlechter und die Belastungen für die Lehrkräfte immer größer. Mi- nister Klug und die Regierung, die ihn stellt, haben ihre Fürsorgepflicht längst aufgegeben.“
Der Streik sei demnach eine Reaktion auf das verantwortungslose Handeln der Regierung. DIE LINKE nehme die Landesregierung beim Wort, wenn sie die Verantwortung insbesondere bei Führungskräften sieht. In der Antwort aus der kleinen Anfrage geht hervor, dass „Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern eine be- sondere Verantwortung als Führungskraft zukommt (…)“ und sich daraus eine besondere Gewichtung bei der disziplinaren Ahndung ergebe.
„Die Meinung teilen wir, allerdings nicht die Adressaten. Wenn jemand ein Disziplinarverfahren verdient hät- te, dann Carstensen und seine Hüter der Ungerechtigkeit; hätten sie die Bildungsmisere nicht verursacht, gäbe es keinen Grund für Protest“, so Streitbörger.



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