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15.07.10
17:02 Uhr
Linke

Heinz Werner Jezewski: "DIE LINKE begrüßt die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz. Einem Ausführungsgesetz in Schleswig-Holstein werden wir nicht zustimmen."

Ramona Hall Öffentlichkeitsarbeit Presseinformation DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 212/10 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Heinz Werner Jezewski: „DIE LINKE begrüßt die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz. Einem Ausführungsgesetz in Schleswig-Holstein werden wir nicht zustimmen.“
Kiel. Am 16.07. werden der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und andere aktive Bürgerrechtler eine Ver- fassungsbeschwerde gegen das Zensusausführungsgesetz des Bundes einreichen. Die Fraktion DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag begrüßt diese Beschwerde.
„Hier werden Daten aus unterschiedlichsten Quellen zusammengeführt und das ohne Einwilligung der Be- troffenen. Bis zu ein Drittel aller Deutschen werden zur Beantwortung persönlicher Fragen verpflichtet. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der erste Schritt zu ei- ner riesigen Datenbank, die uns zu gläsernen Bürgern macht. Das dürfen wir auf keinen Fall zulassen, “ so der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Heinz-Werner Jezewski.
Hintergrund ist, dass die Europäische Union im nächsten Jahr eine europaweite Volkszählung vornehmen will. Verantwortlich für die Durchführung der Zählung sind in der Bundesrepublik aber die Länder und Kom- munen. Dafür sind nun Ländergesetze notwendig. Das Ausführungsgesetz für Schleswig-Holstein steht im September auf der Tagesordnung des Landtages.
Unter bürgerrechtlichen Aspekten ist es besonders kritisch, dass die erhobenen Daten über eine eindeutige Personenkennziffer auch im Nachhinein eindeutig zuzuordnen wären, so entstünde ein zentrales Personen- profil aller Menschen, die in Deutschland leben. Auch, dass in Deutschland entgegen den Vorgaben der EU Informationen über Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit erfragt werden sollen, sieht die Links- fraktion als unnötig und unmöglich an.
„Die Kosten dieser überflüssigen und verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Ausspitzelungsaktion wer- den auf das Land und die Kommunen abgewälzt. In Zeiten in denen an allen Ecken und Enden gespart wird werden auf ein Mal mindestens 20 Millionen Euro für eine Volkszählung ausgegeben. Auch in dieser Hinsicht ist der Zensus 2011 totaler Unfug, “ so Jezewski weiter.
„Die Verfassungsbeschwerde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und anderen aktiven Bürger- rechtlern ist sehr zu begrüßen. Ein Staat sollte niemals nach „Big Brother-Vorbild“ das Privatleben seiner Bürger erforschen. Die Fraktion die DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird sich auch in Zukunft konsequent für Bürgerrechte einsetzen, “ so Jezewski abschließend.



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