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09.07.10
13:26 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Gesetzgeber muss für Rechtssicherheit sorgen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 267/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 9. Juli 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Datenschutz / Google
Ingrid Brand-Hückstädt: Gesetzgeber muss für Rechtssicherheit sorgen
In ihrer Rede zu TOP 20 (Keine Kartografierung privater Funknetze) sagte die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand- Hückstädt:
„Eines möchte ich am Anfang klar stellen: Bei diesem Antrag von FDP und CDU geht es nicht um eine Lex-Google. Google ist zwar der wohl größte, aber nicht der einzige Datensammler im Internet. Es ist allerdings festzustellen, dass Google aufgrund seiner ‚Street-View’-Aktivitäten der Auslöser für diese Initiative war. Dazu hat auch das Verhalten von Google Deutschland beigetragen, das auf Ladung der FDP im Innen- und Rechtsausschuss wegen öffentlich gewordener Ungereimtheiten über die Inhalte seiner Datensammlungen während der Kamerafahrten nicht gerade vertrauensbildende Ausführungen machte.
Diese Vorfälle machten aber auch das Kernproblem der digitalen Gesellschaft klar: die Diskrepanz zwischen dem von Verbrauchern gewollten Nutzen von Daten im Internet und dem Schutz der Persönlichkeit.
Natürlich ist der fast unbegrenzte Zugriff auf Informationen hilfreich. Das findet jeder Schleswig-Holsteiner, der ja naturgemäß nur zwei Autobahnen kennt, spätestes am Kamener Kreuz, wenn ihn sein Navigationssystem durch die Verkehrs-Wirren des Ruhrgebiets führt. Nur: Wo Sie gerade sind, wissen im Zweifel auch andere. Wer sucht, wird nämlich auch selbst gefunden! Und die Kombination von Handy, Internet und GPS ermöglicht inzwischen eine ganze Reihe von Anwendungen und Datensammlungen.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der neue Dienst Buzz ermöglicht die jederzeitige Feststellung Ihres Standortes, wenn Sie einmal eine Nachricht von einem Handy mit GPS- Funktion gesendet haben plus weitere Informationen über den jeweiligen Nutzer.
In der Pilotphase befindet sich gerade die Bilderkennung bei Google: Wer eine Weinflasche fotografiert, kann mit dem entsprechenden Betriebssystem Android bei Google erfahren, wieviel die Flasche kostet und wo sie gerade im Sonderangebot zu kaufen ist. Ziemlich hype – aber dieses System erkennt auch Gesichter wieder. Ich überlasse es aus Zeitgründen Ihrer Phantasie, was für Folgen sich daraus ergeben können. Die Beispiele zeigen, dass Handeln geboten ist. Der Gesetzgeber muss tätig werden und folgende Frage beantworten: Welche Informationen dürfen Online-Dienste und Suchmaschinen sammeln und weltweit ins Netz stellen?
Da zur Zeit völlig unklar ist, was erlaubt und verboten ist und weder das Datenschutzgesetz noch das Telekommunikationsgesetz klare Regelungen dafür vorsehen, ist die Hamburger Bundesrats-Initiative sehr zu begrüßen. Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte, Prof. Johannes Caspar, zuständig für Google, weil die Deutschland-Zentrale in Hamburg ist, will mit dem Hamburger Vorstoß aber nicht nur die Verbraucher schützen, sondern auch Google in Deutschland Rechtssicherheit geben. Es soll nicht verhindert werden, etwas öffentlich zu zeigen, sondern es sollen vor allem Verfahrensregelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts aufgestellt werden. Dazu gehört z. B. die Verpixelung und Unkenntlichmachung von Gesichtern, Widerspruchsmöglichkeit und Löschung der Rohdaten.
Dieses Anliegen soll mit unserem Antrag ausdrücklich unterstützt werden. Darüber hinaus möchten die Regierungsparteien klar machen, dass eine gewerbsmäßige Verwendung, also z.B. das Verkaufen von persönlichen Daten, Bildern usw. der Zustimmung des Betroffenen bedarf. Eine gesetzliche Grundlage bietet den Verbrauchern – und auch den Online- Anbietern - mehr Rechtssicherheit als die bisherigen Vereinbarungen, die allein durch – offenbar schwierige - Verhandlungen zwischen den Datenschützern und Google zustande kamen.
Der Rechtssicherheit dienen auch bisher nicht vorhandene strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionstatbestände bei Missachtung. Klarstellen möchte ich an dieser Stelle aber auch, dass eins nicht passieren darf: die Anwendung moderner Technik darf in Deutschland nicht soweit erschwert werden, dass wir plötzlich das Nirwana in der digitalen globalen Welt sind und in einem schwarzen Loch verschwinden. Erforderlich sind deshalb internationale Abkommen, die einen Mindeststandard bei der Gewährung des Datenschutzes im Internet verbindlich machen. Ich zitiere Herrn Prof. Caspar: ‚Das Internet ist global. Unsere nationalen Rechtsvorschriften sind es nicht.’
Und eine letzte Anmerkung: der beste Datenschützer ist der Verbraucher, der nicht hemmungslos alles über sich ins Netz stellt.“
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/